Studium der Lebensmittel- und Biotechnologie an der TU Berlin promovierte sie 1983 an der Universität

Dortmund. Von 1987 bis 2005 übernahm sie die neue Vorlesung Bioverfahrenstechnik/Biomedizintechnik an der

Universität Hannover, Fachbereich Maschinenbau und erhielt 1995 den Titel Professor verliehen. Nach

Eintritt in die Degussa/Evonik in Hanau im Jahr 1984 baute sie die Abteilungen Bio-und

Umweltverfahrenstechnik auf - u.a. für die großtechnische fermentative Herstellung von Aminosäuren und

Enzymen - und leitete die Abteilungen bis zu ihrem Ausscheiden im Jahr 2000. 2001 wechselte sie zu Dow

Chemicals, zunächst als F&E-Leiterin für Europa, dann als Leiterin der 'Biopharma R&D/San Diego/USA' mit

Schwerpunkt auf der Entwicklung mikrobieller Expressionssysteme für die Pharmaindustrie. 2005 wurde Frau

Prof. Treffenfeldt zum Tochterunternehmen Dow AgroSciences nach Indianapolis/USA versetzt, um dort als 6. 'Global Director Biochemical Engineering' die biologische Forschung und Produktion für fermentativ

hergestellte Insektizide aufzubauen und zu leiten. 2011 übernahm sie die Rolle des 'Chief Technology

Officers' für Dow Europa, Mittlerer Osten, Afrika und Indien und war Mitglied des globalen Führungsteams.

In dieser Funktion initiierte sie 'Customer Innovation' Projekte und arbeite intensiv mit internationalen

Forschungsorganisationen zusammen. Den Merger zwischen Dow und DuPont zu DowDuPont und die darauffolgende

Teilung in die drei neuen Unternehmen begleitete sie aktiv von 2016 bis 2019.

Frau Prof. Treffenfeldt engagierte sich seit 1985 aktiv in wissenschaftlichen Gremien und

Organisationen, wie Dechema, OECD, GVC und VCI. Sie war Mitglied in beiden Bioökonomieräten der

Bundesregierung und ist seit sechs Jahren Mitglied des Senats der Fraunhofer Gesellschaft. Als

Gutachterin berät sie deutsche und schweizerische Universitäten. Seit Juni 2019 ist sie als

selbstständige Beraterin insbesondere für KMU und Wissenschaftsorganisationen tätig.

Prof. Treffenfeldt ist seit 14.10.2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und bestellt bis

zum Ablauf der HV im GJ 2020/21.

c) Stephen Catling

Herr Stephen Catling ist kein Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat

Herr Stephen Catling ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen.

Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten Stephen Catling

Herr Stephen Catling wurde 1965 in Bungay, Suffolk, Großbritannien geboren. Herr Catling studierte

Ernährungswissenschaften und Lebensmitteltechnologie an der Universität von Reading. Er erwarb dabei

Spezialkenntnisse zu biotechnologischen Lebensmittelinhaltsstoffen und schloss das Studium 1987 ab (BSc

(Hons) - 1^st class). Herr Catling begann seine Tätigkeit von 1987 bis 1991 bei Kraft General Foods.

Anschließend war er bei Danisco A/S (jetzt Dupont) von 1991 bis 2003 tätig, unter anderem war er dort von

1997 bis 1999 Geschäftsleiter/Vertriebsdirektor Großbritannien und danach von 1999 bis 2003

Bereichsleiter Aromen. Von 2003 bis 2014 leitete er als CEO bei Associated British Foods (ABF) plc den

Bereich Inhaltsstoffe.

Seit 2014 berät Stephen Catling Investoren und Unternehmer zu Lebensmittelinhaltsstoffen und

zugehörigen Spezialchemikalien als Geschäftsführer der SJ Catling Ltd, insbesondere im Hinblick auf den

Einsatz von Beteiligungskapital für Neugründungen, Fusionen und Übernahmen. Neben dieser Tätigkeit ist

Stephen Catling derzeit Vorsitzender des Kuratoriums von FoodCycle, UK einer gemeinnützigen Vereinigung

in Großbritannien.

Herr Catling ist seit 14.10.2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und bestellt bis zum

Ablauf der HV im GJ 2020/21.

Ergänzend zu den oben aufgeführten Angaben wird mit Blick auf C.13 des Deutschen Corporate Governance

Kodex erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in nach

dieser Vorschrift offenzulegenden weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft

oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft

beteiligten Aktionär steht. Die Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im

Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei den

vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen

können.

Die vorstehend mitgeteilten Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten können auch auf

der Webseite der Gesellschaft unter

https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen

eingesehen werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung 19.861.360,00 Euro und ist in 7. 19.861.360 Aktien eingeteilt, die alle im gleichen Umfang stimmberechtigt sind und jeweils eine Stimme

gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit

19.861.360 Stück.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre gemäß DSGVO

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG ('Gesellschaft')

Darmstädter Straße 34-36, 64673 Zwingenberg, Deutschland

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter


              privacy@brain-biotech.com 

oder unserer Postadresse mit dem Zusatz 'Datenschutzbeauftragter'.

Mit der Führung des Aktienregisters der Gesellschaft ist die HV AG, Ursensollen, beauftragt.

Für welche Zwecke und auf welchen Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten verarbeitet? Woher erhält die

Gesellschaft Ihre Daten?

Die Gesellschaft verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG)

sowie aller weiteren relevanten Rechtsvorschriften.

Die Aktien der Gesellschaft sind auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Bei derartigen

Namensaktien sieht § 67 AktG vor, dass diese unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse

des Aktionärs sowie der Stückzahl in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen sind. Der Aktionär

ist grundsätzlich verpflichtet, der Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen. Die bei Erwerb, Verwahrung

oder Veräußerung Ihrer BRAIN AG Aktien mitwirkenden Kreditinstitute leiten diese sowie weitere für die

Führung des Aktienregisters relevante Angaben (z.B. Staatsangehörigkeit, Geschlecht und einreichende

Bank) regelmäßig an das Aktienregister weiter. Dies geschieht über Clearstream Banking Frankfurt, die als

Zentralverwahrer die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften sowie die Verwahrung der Aktien für

Kreditinstitute übernimmt.

Die Gesellschaft verwendet Ihre personenbezogenen Daten zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken.

Dies sind insbesondere die Führung des Aktienregisters und die Abwicklung von Hauptversammlungen. Daneben

können Ihre Daten zur Erstellung von Statistiken, z. B. für die Analyse von Trends, genutzt werden.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Aktiengesetz in Verbindung mit

Art. 6 Abs. 1c) und Abs. 4 DSGVO.

Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher

Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher

Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Beispielsweise ist bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft

zur Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter vorgeschrieben, die Daten, die dem Nachweis der

Bevollmächtigung dienen, nachprüfbar festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134

Abs. 3 Satz 5 AktG). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen

gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1c) DSGVO.

In Einzelfällen verarbeitet die Gesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen nach

Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Dies ist der Fall, wenn z.B. bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre aufgrund

ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote ausgenommen

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 27, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)