BERLIN (dpa-AFX) - Industriepräsident Dieter Kempf hat weitere steuerliche Entlastungen für Unternehmen in der Corona-Krise gefordert. "Eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags wäre jetzt das beste Instrument für Unternehmen, die Verluste erleiden", sagte Kempf der Deutschen Presse-Agentur. Das gelte besonders für diejenigen, die in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich gewesen seien. "Wir reden an anderer Stelle immer über die Gefahr von Insolvenzen. Die einfachste Art und Weise, diese zu vermeiden, wäre, die Unternehmen mit Liquidität zu stützen." Finanzminister Olaf Scholz (SPD) müsse sich bewegen.

Wirtschaftsverbände fordern seit langem eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags. Unternehmen sollen so mehr als bisher möglich krisenbedingte Verluste mit Gewinnen aus den Vorjahren steuerlich verrechnen können. In der schwarz-roten Koalition ist eine Ausweitung aber umstritten.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte am Freitag für den Fall eines harten Lockdowns, über den Bund und Länder beraten wollen, eine Ausweitung von Corona-Hilfen für Firmen in Aussicht gestellt. Auch Altmaier setzt sich für eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags ein.

Kempf sagte, die Argumentation, dass bei einer Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags dann Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen Steuersenkungen für die Wirtschaft zahlten, überzeuge nicht. "Wenn die Liquiditätskrise überwunden ist, zahlen mehr Unternehmen wieder mehr Steuern."

Anders als bei den Unterstützungsmaßnahmen wie den Novemberhilfen oder den Überbrückungshilfen müssten die Ämter wenig nachprüfen, in der Regel lägen die Jahresabschlüsse testiert vor, sagte der BDI-Chef. "Dass sich das Bundesfinanzministerium gegen die Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags wehrt, entbehrt jeder Logik."

Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) bezeichnete die Lage der Industrie insgesamt als schlecht. Der Produktionsrückgang in diesem Jahr um zehn Prozent sei der heftigste seit dem Jahr 2009 und der Euro-Krise. "In vielen Branchen werden wir noch sehr dramatische Situationen erleben. Dem einen oder anderen fehlt einfach die Kraft, angesichts von wegbrechenden Umsätzen oder reißenden Lieferketten weitere Zeit zu überbrücken."

Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung wurden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz von Ende Juni erweitert. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen beziehungsweise zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen./hoe/DP/nas