Berlin (Reuters) - Ausländer in Deutschland, die islamistischen oder antisemitischen Hass schüren, sollen künftig leichter ausgewiesen und abgeschoben werden können.

Das geht aus einer Vorlage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hervor, die das Kabinett in Berlin am Mittwoch beschloss. Der Entwurf soll nun im Bundestag in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, um dann schnell verabschiedet werden zu können, wie das Ministerium mitteilte. Die SPD-Politikerin und Vizekanzler Robert Habeck von den Grünen begrüßten den Beschluss.

"Wir gehen hart gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vor", erklärte Faeser. "Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss - wo immer möglich - ausgewiesen und abgeschoben werden." Sie verwies auf die pro-palästinensischen Demonstrationen nach dem Überfall der radikal-islamischen Hamas auf Israel am 07. Oktober, bei denen es wiederholt zu antisemitischen Auswüchsen kam. Auch der Messerangriff in Mannheim am 31. Mai, bei dem ein Polizist getötet und der im Internet vielfach verherrlicht worden war, war laut Faeser Anlass für die Gesetzesverschärfung, von der auch Menschen aus Afghanistan und Syrien betroffen sein sollen.

HABECK: ISLAMISMUS GEHÖRT NICHT ZU DEUTSCHLAND

"Wer terroristische Taten billigt und für sie wirbt, muss gehen", erklärte Vizekanzler Robert Habeck. "Dann hat der Staat ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse. Der Islam gehört zu Deutschland, der Islamismus nicht." Es sei eine große Errungenschaft, dass verfolgte Menschen Schutz finden könnten. "Wer aber die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben", erklärte der Grünen-Politiker.

Der Wirtschaftsminister schlug damit einen härteren Ton an als andere Teile der Grünen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, äußerte sich zunächst zurückhaltend. Ob die Neukonstruktion des schwerwiegenden Ausweisungsinteresses hilfreich sei oder nicht, sei "Gegenstand der Prüfung, die wir auch in der Fraktion vornehmen werden". Innerhalb des Kabinetts gebe es nun eine Positionierung, die dem Parlament zugeleitet werde: "Und dann schauen wir uns das an, ob das aus unserer Sicht tragfähig ist oder nicht."

Der Vorlage zufolge soll künftig schon ein einzelner Kommentar auf sozialen Medien, der eine terroristische Straftat verherrlicht, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen. Generell werden Abschiebungen möglich, wenn der Straftatbestand Belohnung und Billigung von Straftaten verwirklicht ist. "Eine strafgerichtliche Verurteilung muss hierfür noch nicht erfolgt sein", erklärte das Innenministerium.

(Bericht von Alexander Ratz und Holger Hansen,; redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)