Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat Verordnungen zu neuen Quarantäne-Regelungen zugestimmt. Damit werden die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Erleichterungen umgesetzt. Dazu gehört die generelle Verkürzung der Quarantänezeiten für Kontaktpersonen und Isolationszeiten für Infizierte, damit das öffentliche Leben aufgrund der hoch infektiösen Virusvariant Omikron nicht zum Erliegen kommt.

In seiner ersten Rede als Bundesgesundheitsminister sagte Karl Lauterbach (SPD) auf der Bundesratssondersitzung, dass Deutschland insgesamt eine relativ vorsichtige Strategie fahre. Es gehe darum, dass die Infektionszahlen durch Omikron nicht zu einer hohen Wand, sondern zu einem Hügel werden in der graphischen Darstellung der Infektionszahlen. Darüber hinaus müsse Deutschland seine Impfquote ausreichend erhöhen, wobei man nicht um eine Impfpflicht herum kommen werde.

"Wir fahren an und für sich eine relativ vorsichtige Strategie, die ich auch für richtig halte. Sie wird uns aber langfristig aus der Pandemie nicht befreien. Wir müssen im Herbst mit neuen Varianten rechnen", sagte Lauterbach. Die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftler sei sich sicher, dass Omikron nicht das Ende des Coronavirus sei.

Ihm sei bewusst, dass alle große Opfer bringen und die Beschränkungen in der Gastronomie und in den Geschäften viele Milliarden Euro kosteten. "Wir alle bringen Opfer. Die größten Opfer bringen unsere Kinder", sagte Lauterbach. "Ich bin daher der Meinung, dass wir das von den Ungeimpften verlangen können: dass sie eine fast nebenwirkungsfreie Impfung, die wissenschaftlich nicht strittig ist, dass sie diese Impfung auch akzeptieren."


   Kürzere Quarantäne für Geboosterte 

Die Länderkammer Bundesrat beschloss auf der Sitzung, dass künftig Menschen, die mit Infizierten Kontakt haben aber selbst eine Auffrischungsimpfung bekommen haben, nicht mehr in Quarantäne gehen müssen. Für solche ohne eine Booster-Impfung endet die Isolation wegen einer Infektion und die Quarantäne für Kontaktpersonen in der Regel nach zehn Tagen statt bisher 14 Tagen. Freitestungen sind bei Infektionen oder bei Kontakten sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich.

Beschäftige in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können ihre Quarantäne nach sieben Tagen beenden, allerdings müssen sie neben der Vorlegung eines negativen PCR-Tests auch zuvor 48 Stunden systemlos gewesen sein. Für Schüler sowie für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur ist dies bereits nach fünf Tagen möglich.

Außerdem wurden Änderungen beim Genesenen-Nachweis beschlossen. Im Einklang mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen soll dieser bereits nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestätigten Infektion gelten. Die Geltungsdauer soll im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer werden und statt sechs Monaten 180 Tage betragen. Die Regelungen sollen einen Tag nach Verkündung in Kraft treten. Sie müssen dann von den Ländern umgesetzt werden.

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January 14, 2022 05:15 ET (10:15 GMT)