FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass sie "Crypto Code" keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (23.01.2019)