LUXEMBURG (AFP)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die österreichischen Regelungen zur langfristigen Aufenthaltsberechtigung. In Wien klagt ein Kasache, der die Aufenthaltsberechtigung verlor, weil er sich jedes Jahr nur wenige Tage in der EU aufhielt. Das Wiener Verwaltungsgericht vermutet, dass dies mit EU-Recht nicht vereinbar sei. (Az. C-432/20)

Seiner Auffassung nach geht das österreichische Recht über die entsprechende EU-Richtlinie zu Drittstaatsangehörigen hinaus. Laut dieser Richtlinie verliert ein Drittstaatsangehöriger seine langfristige Aufenthaltsberechtigung unter anderem dann, wenn er sich innerhalb eines Jahres gar nicht in der EU aufhielt. Das Verwaltungsgericht bat den EuGH um Auslegung.

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January 19, 2022 23:55 ET (04:55 GMT)