MÜNCHEN (dpa-AFX) - "Easy Money" ist nicht immer easy: Der Mobilfunkkonzern Telefónica weigert sich, 226 000 Euro Gesprächsguthaben auf O2-Mobilfunkkarten an einen geschäftstüchtigen Kunden auszuzahlen. Der Mann hat den Konzern deswegen verklagt, das Oberlandesgericht München will am Donnerstag (09.30 Uhr) das Urteil in der zweiten Instanz verkünden.

Die "Easy-Money"-Gutschriften auf SIM-Karten waren eine Werbemaßnahme für O2-Prepaid-Karten. Wer eine Prepaid-Karte mit Easy-Money-Funktion gekauft hatte und angerufen wurde, bekam 2 Cent gutgeschrieben.

Die Erfinder des Tarifs hatten dabei nicht einkalkuliert, dass manche Kunden das zum Geschäftsmodell machten und sich mit Hilfe von Wahlwiederholungs-Apps permanent selbst anriefen. Der Kläger in dem Münchner Verfahren hat mehr als 500 "Easy-Money"-Karten mit einem Guthaben von 226 000 Euro gesammelt. Das Unternehmen hatte die Karten 2015 zunächst sperren lassen und später gekündigt. In der ersten Instanz hatte das Münchner Landgericht die Kündigungen für rechtswidrig erklärt./cho/DP/fba