STARAMBA SE: Verwaltungsrat erwägt zivil-, straf- und berufsrechtliche Schritte gegen
Abschlussprüfer

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STARAMBA SE: Verwaltungsrat erwägt zivil-, straf- und berufsrechtliche
Schritte gegen Abschlussprüfer

03.12.2018 / 15:26
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STARAMBA SE: Verwaltungsrat erwägt zivil-, straf- und berufsrechtliche
Schritte gegen Abschlussprüfer

Berlin, 03. Dezember 2018

Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE (XETRA: 99SC) lässt aufgrund der am
vergangenen Freitag, den 30. November 2018, kommunizierten Einschätzung des
Abschlussprüfers, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zur Erteilung
eines Versagungsvermerks für den geänderten Jahresabschluss und den
geänderten Lagebericht zum 31. Dezember 2017 zivil-, straf- und
berufsrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Abschlussprüfer der BDO
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen.

Nachdem die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch im Rahmen der
Nachprüfung des geänderten Jahresabschlusses und des geänderten Lageberichts
zum 31. Dezember 2017 mitgeteilt hat, keine ausreichenden und geeigneten
Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile erlangt zu haben und
daher den Bestätigungsvermerk erneut versagt hat, mehren sich aus Sicht der
Gesellschaft deutliche Anhaltspunkte, die berechtigte Zweifel an der
erforderlichen Neutralität der verantwortlichen Abschlussprüfer aufwerfen.

"Wir müssen nach dem uns vorliegenden Sachstand und dem Verhalten der
Abschlussprüfer davon ausgehen, dass die verantwortlichen Prüfer weder ihrem
öffentlichen Auftrag noch ihrer mandatsbedingten Sorgfalts- und Treuepflicht
gegenüber dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern und Aktionären der
Gesellschaft gerecht geworden sind und müssen dieses Verhalten daher zum
Anlass einer zivil- und strafrechtlichen Überprüfung nehmen", lässt der
Verwaltungsrat der Gesellschaft mitteilen.

"Bis zu Beginn der Bilanzverwaltungsratssitzung gingen wir noch von einem
Bestätigungsvermerk mit wenigen Einschränkungen aus. Allen Beteiligten war
klar, dass die Gesellschaft am 30. November 2018 die Zahlen veröffentlichen
muss, um Zwangsmaßnahmen durch die BaFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht) zu vermeiden. Die überraschende Kehrtwende
der BDO mitten in der Sitzung am 29. November 2018, die nun zu der Erteilung
eines erneuten Versagungsvermerks geführt hat, ist aus Sicht der
Gesellschaft nicht ansatzweise nachvollziehbar", so Christian Daudert,
Geschäftsführender Direktor der Staramba SE.

Nähere Erläuterungen zum Thema "Kehrtwende" durch die BDO:
Mit E-Mail vom 28. November 2018 (17:38 Uhr) übermittelt die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gesellschaft den Entwurf eines
eingeschränkten Bestätigungsvermerks und verabredet sich mit dem
Verwaltungsrat für den 29. November 2018 um 15:00 Uhr zur Bilanzsitzung.
Zugleich teilen die verantwortlichen Prüfer mit, dass sich lediglich noch
"redaktionelle Änderungen" zu morgen ergeben könnten. Noch 34 Minuten vor
der Bilanzverwaltungsratssitzung und der avisierten Übergabe des Testats
übermitteln die verantwortlichen Abschlussprüfer persönlich die
Vollständigkeitserklärung an die Gesellschaft und wiegen die Gesellschaft
auch damit in Sicherheit, den vorbesprochenen eingeschränkten
Bestätigungsvermerk zu erhalten.

"Erst zu Beginn der Bilanzsitzung wurde dann erstmalig nach mehrmonatiger
Nachprüfung ein erneuter Versagungsvermerk thematisiert und ganz
offensichtlich aufgrund politischer Motivation seitens der verantwortlichen
Abschlussprüfer forciert", so Christian Daudert, Geschäftsführender Direktor
der Staramba SE. Herr Daudert teilt weiter mit: "Die Begründung für die
Versagung des Testats vom 30. November 2018 lesen sich für einen Dritten
eigentlich genauso wie das Testat mit Einschränkungen vom 28. November 2018.
Die von der BDO in den letzten Monaten vollständig geprüften und mehrfach
besprochenen Einschränkungen und Key Audit Matters des Berichtsentwurf vom
Mittwochabend sollen nun am Donnerstagnachmittag zu einer Versagung führen."

Eine Begründung bleibt die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jedenfalls
schuldig.

"Schlüssige Gründe, die nicht bereits mehrfach geprüft und referenziert
worden wären, konnten die verantwortlichen Prüfer nicht vortragen. Eine
gerichtsfeste Versagung des aufgestellten Jahresabschlusses 2017 war
offensichtlich nicht möglich, da alle Prüfungsnachweise vom Unternehmen
erbracht worden sind", so die Einschätzung des Verwaltungsrates der Staramba
SE.

Die Gesellschaft befand sich unter Handlungsdruck. Aufgrund der bereits
einmal verschobenen Veröffentlichung der Zahlen für 2017 hatte die BaFin
Strafzahlungen angedroht. Die nun entstandene Zwangslage nutzten die
verantwortlichen Abschlussprüfer am Folgetag (30. November 2018) sodann für
die Ankündigung weiterer langwieriger Prüfungshandlungen oder dem Angebot
der Versagung.

"Man muss sich ernsthaft fragen, ob dies möglicherweise in der Hoffnung
geschah, dass das Unternehmen lieber einen schnellen Versagungsvermerk durch
Nichtmitwirkung kassiert, damit es zumindest den Jahresabschluss 2017 noch
fristgerecht veröffentlichen kann, um Strafzahlung von mehreren
Hunderttausend Euro und Zwangsmaßnahmen durch die BaFin zu vermeiden", gibt
Christian Daudert zu bedenken.

Das vorläufige Ergebnis ist bekannt. Die Frage nach der dahinter stehenden
Motivation der Abschlussprüfer bleibt. "Möglicherweise hing dies auch mit
der negativen Berichterstattung der letzten Tage zusammen und die Prüfer
haben kalte Füße bekommen", vermutet Daudert.

Die zur erneuten Versagung des Prüfungsvermerkes durch die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeführten Gründe sind aus
Unternehmenssicht haltlos.

"Die verbliebene Unsicherheit zu den immateriellen Vermögensgegenständen
hatten die Prüfer ja gerade nicht einer Einschränkung des Testatentwurfs vom
28. November 2018 ausgedrückt", so Daudert.

Auch die Umsatzerlöse der Gesellschaft von EUR 12 Mio. wurden nach
umfangreichen, wochenlangen Prüfungshandlungen höchstpersönlich durch die
Abschlussprüfer mit handschriftlicher Überarbeitung der AdHoc-Meldung vom
30. Oktober 2018 gegenüber dem Unternehmen bestätigt. Die verbliebene
Unsicherheit hatte die BDO hingegen bis zuletzt lediglich in einer
Einschränkung des Testatentwurfs vom 28. November 2018 ausgedrückt. Von der
Begründung einer Versagung war dabei zu keiner Zeit die Rede.

"Auch die kurze, pauschale Einschätzung zu der von BDO behaupteten
angespannten Liquiditätslage und Ertragskrise ist schlicht aus der Luft
gegriffen und wird mangels substantieller Nachweise im Versagungsvermerk
auch nicht weiter behandelt", so Christian Daudert.

"Eine Liquiditätskrise lag und liegt zu keinem Zeitpunkt vor. Auch eine
bilanzielle Überschuldung lag und liegt zu keinem Zeitpunkt vor", bestätigt
Christian Daudert und führt weiter aus: "Mit laufender Rechnung per November
2018 hat das Unternehmen ein erheblich positives Eigenkapital, wenn die
Token-Erlöse wie geplant als Umsatz gebucht werden."

"Mit dem nach Drehbuch inszenierten Versagungsvermerk haben die
verantwortlichen Abschlussprüfer der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frau Silvia Sartori und Herr Andreas Blohm, dem Unternehmen höchstpersönlich
ohne Notwendigkeit geschadet. Schon aus unserer Verantwortung gegenüber
unseren Aktionären und Mitarbeitern heraus, können wir das nicht akzeptieren
und lassen daher eine zivil- und strafrechtliche Verantwortung der Prüfer
begutachten", lässt der Verwaltungsrat abschließend mitteilen.

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Über Staramba
Die Staramba SE aus Berlin (XETRA: 99SC) ist ein Virtual-Reality
(VR)-Vorreiter mit einzigartiger Hard- und Software-Expertise.
Leuchtturmprojekt ist die Entwicklung des weltweit ersten sozialen
VR-Netzwerks STARAMBA.spaces: eine neue virtuelle Welt, in der Fans mit
internationalen Stars aus Sport, Musik und Entertainment hautnah
interagieren können. Fotorealistische Avatare, die es in keiner anderen
Plattform gibt, und die Integration von Social-Media-Kanälen machen
STARAMBA.spaces zum einmaligen VR-Erlebnis. Mit STARAMBA.Token gibt das
Unternehmen eine eigene Kryptowährung für die Plattform heraus. Sie dient
als Ingame-Währung und zur vereinfachten Abrechnung von Lizenzen in
STARAMBA.spaces. Außerdem hat der VR-Pionier die weltweit umfassendste
Datenbank mit fotorealistischen 3D-Modellen von internationalen Top-Stars
aufgebaut, die er über seinen eigenen Online-Shop vertreibt. Dazu zählen
Fußballer von Spitzenteams wie der DFB-Elf, dem FC Bayern München und Real
Madrid oder Superstars der NFL und WWE. Ein weiteres Geschäftsfeld ist der
von Staramba eigenentwickelte Scanner 3D-INSTAGRAPH(R). Damit können
zertifizierte Partner Konsumenten scannen und fotorealistische 3D-Avatare
für unterschiedlichste Anwendungen erzeugen. Die Nutzung solcher Avatare
wird die Wirtschaft in Zukunft substanziell verändern. Die Staramba SE ist
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