Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 94. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 06. August 2018 bis einschließlich 10. August 2018 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der NEXUS AG gekauft, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 25. Oktober 2016 mitgeteilt wurde.

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der NEXUS AG (www.nexus-ag.de - Investor Relations - Aktienrückkauf) veröffentlicht.

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 50.864 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der NEXUS AG erfolgt durch ein beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Donaueschingen, 12.08.2018
NEXUS AG

Der Vorstand

Nexus AG veröffentlichte diesen Inhalt am 12 August 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 12 August 2018 10:48:07 UTC.

Originaldokumenthttps://de-de.nexus-ag.de/web/0/inter/index.php?art_id=dc_2018_08_10_91a03f41f51f6e293c

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/EC133A6A235328662C347915A1045DCBBCBD88D4