Maier + Partner AG: Aufsichtsrat gerichtlich ergänzt

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DGAP-Ad-hoc: Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Personalie
Maier + Partner AG: Aufsichtsrat gerichtlich ergänzt

17.04.2020 / 14:07 CET/CEST
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Aufsichtsrat gerichtlich ergänzt

Gesellschaft mit Teilerfolg in Klage gegen ehemalige Organe

Mit Beschluss vom 9.4.2020 hat das zuständige Registergericht Stuttgart die
Herren Andreas Arndt und Andreas Zelder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
bestellt.

Die gerichtliche Bestellung war erforderlich geworden, nachdem der
Aufsichtsrat durch Niederlegung der Mandate von zwei Mitgliedern ( Herren
Poschen und Jairath)nicht die erforderliche Mindestzahl von drei Mitgliedern
aufwies.

In den Aufgabenbereich des nunmehr wieder auf den gesetzlichen Stand
ergänzten Aufsichtsrats fällt die Mitwirkung an und die Genehmigung von
Prozesshandlungen des Vorstands.

In einem Rechtsstreit gegen frühere Organe hat die Gesellschaft im Rahmen
einer Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart ihre Schadenersatzansprüche
konkretisiert und beziffert.

Danach fordert die Gesellschaft -aufbauend auf dem Urteil des Landgerichts
Tübingen vom 5. November 2019, Az. 20 O 24/16- über den schon stattgegebenen
Betrag von EUR 213.688,89 nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit hinaus, den Kläger insgesamt zu
verurteilen,. EUR 999.992,05 nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass sie mit ihrem Vortrag in dem
Berufungsverfahren durchdringen wird. Auch ist die Bonität der
Anspruchsgegner so einzuschätzen , dass die Zusprechung des Schadenersatzes
auch zu entsprechenden Mittelzuflüssen führen würde.

Operativ ist zu berichten, dass die Entwicklung des zuletzt angekündigten
Portals, auf dem unter anderem auch Covid 19-Selbsttests veräußert werden
sollen, plangemäß verläuft. Das Portal wird aus heutiger Sicht noch in
diesem Monat aufgeschaltet.


Kontakt:
Lutz Petrowsky
-Vorstand-


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