Generalversammlung der Highlight Communications AG, Veröffentlichung nach §10
WpÜG

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Generalversammlung der Highlight Communications AG, Veröffentlichung nach
§10 WpÜG

20.06.2019 / 14:00
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Generalversammlung der Highlight Communications AG, Veröffentlichung nach
§10 WpÜG

Die ordentliche Generalversammlung 2019 der Highlight Communications AG
nimmt sämtliche Anträge des Verwaltungsrats an.

Die an der Frankfurter Börse kotierte schweizerische Highlight
Communications AG (HLG; WKN 920 299) mit Sitz in Pratteln ("HLC") hat heute
ihre ordentliche Generalversammlung abgehalten. Sämtliche Anträge des
Verwaltungsrats wurden von den Aktionären jeweils mit grosser Mehrheit
angenommen.

Bernhard Burgener wurde als Präsident des Verwaltungsrats für eine weitere
Amtszeit wiedergewählt, ebenso wurden René Camenzind, Martin Hellstern und
Peter von Büren für ein weiteres Jahr als Mitglieder des Verwaltungsrats
wiedergewählt.

Die Aktionäre genehmigten eine Dividende ohne Verrechnungssteuerabzug von
CHF 0.20 pro dividendenberechtigte Inhaberaktie zu je CHF 1.00 Nennwert
auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 01. Juli 2019.
Die Aktien werden ab 25. Juni 2019 ex-Dividende gehandelt.
Zudem wurde die bestehende Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Erhöhung des
Aktienkapitals um zwei Jahre verlängert.

Darüber hinaus hat die HLC heute eine Veröffentlichung gemäss § 10
WpÜG
gemacht, mit welcher die Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots an die Aktionäre der durch HLC zu 79.44%
gehaltenen Constantin Medien AG bekannt gegeben wurde. Damit führt der
Verwaltungsrat seine bereits früher kommunizierte Strategie, die
Konzernstruktur zu vereinfachen, fort. Die Angebotsunterlage und weitere
Mitteilungen bezüglich des Delisting-Angebots werden jeweils zu gegebener
Zeit im Internet unter http://www.offerdelisting.com veröffentlicht. Die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage steht noch unter dem üblichen
Vorbehalt der Gestattung durch die deutsche Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein
Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von Aktien der Constantin Medien AG. Die endgültigen Bedingungen des
Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende
Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Aktionären der Constantin Medien AG wird dringend empfohlen,
die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird
ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um
eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des
Delisting-Angebots zu erhalten.

     Für weitere Informationen:

     Highlight Communications AG
     Investor Relations
     Netzibodenstrasse 23b
     CH-4133 Pratteln BL
     Telefon: +41 (0)61 816 96 91
     E-Mail: ir@hlcom.ch


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Highlight Communications AG
                   Netzibodenstrasse 23b
                   4133 Pratteln
                   Schweiz
   Telefon:        +41 61 816 96 96
   Fax:            +41 61 816 67 67
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