IRW-PRESS: First Cobalt Corp.: First Cobalt beantragt Delisting der Australischen
Börsennotierung an der ASX

First Cobalt beantragt Delisting der Australischen Börsennotierung an der ASX

TORONTO, ON - (2. Mai 2019) - First Cobalt Corp. (TSX-V: FCC; ASX: FCC; OTCQX: FTSSF) (das
"Unternehmen" - https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298892) gibt heute bekannt, dass es bei
der Australian Securities Exchange (der "ASX") die Streichung des Unternehmens aus der offiziellen
Liste der ASX gemäß ASX Listing Rule 17.11 beantragt hat. Vorbehaltlich der Genehmigung
durch die ASX erwartet die Gesellschaft, dass der Handel mit den CHESS Depository Interests ("CDIs")
von First Cobalt am oder um den Handelsschluss am 13. Juni 2019 am ASX ausgesetzt wird und das
Delisting am oder um den 20. Juni 2019 stattfindet. 

Das Unternehmen ist derzeit an zwei Wertpapierbörsen notiert - der ASX und der TSX Venture
Exchange (die "TSX-V"). Nach dem erwarteten Delisting von der offiziellen Liste des ASX wird First
Cobalt aus der offiziellen Liste des ASX gestrichen und seine CDIs sind an der ASX nicht mehr
handelbar. 

Die Stammaktien des Unternehmens bleiben an der TSX-V unter dem Ticker FCC notiert und werden
auch weiterhin im OTCQX® Best Market unter dem Ticker FTSSF gehandelt. 

Gründe für ein freiwilliges Delisting 

First Cobalt schlägt aus folgenden Gründen vor, sich von der offiziellen Liste des ASX
zu streichen:

- vergleichsweise geringes durchschnittliches tägliches Handelsvolumen der an der ASX
notierten Wertpapiere der Gesellschaft im Vergleich zur TSX-V;
- Da das Register der CDIs fest geführt wird, hatte First Cobalt Schwierigkeiten,
zusätzliches Kapital entweder von neuen oder bestehenden Aktionären im australischen
Register zu beschaffen; und 
- First Cobalt hat seinen Sitz in Nordamerika und ist weder an australischen Kobaltprojekten noch
an wesentlichen australischen Geschäftsaktivitäten beteiligt. 

First Cobalt betrachtet die finanziellen, administrativen und Compliance-Verpflichtungen und
-Kosten im Zusammenhang mit einem ASX-Listing, einschließlich der höheren Kosten für
die Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit einem Dual-Listing, und stellt fest, dass es
eine Reihe wesentlicher Unterschiede zwischen den TSX-V-Listungsregeln und den ASX-Listungsregeln
gibt, die nicht gerechtfertigt sind und nicht im besten Interesse der First Cobalt Aktionäre
sind.

Aktionärsinformationspaket 

Ein Informationspaket mit weiteren Details zum Delistung, einschließlich Details zu einer
freiwilligen Verkaufsfunktion, die mindestens zwei Monate nach dem Delisting-Datum in Betrieb sein
wird, wird an der ASX veröffentlicht und den CDI-Inhabern kurz nach Erhalt der formalen
Delisting-Genehmigung durch die ASX zugesandt.

Über First Cobalt

First Cobalt ist ein in Kanada ansässiges reines Kobalt-Unternehmen und Eigentümer der
einzigen zugelassenen primären Kobalt-Raffinerie in Nordamerika. Das Unternehmen prüft
einen Neustart der First Cobalt Raffinerie in Ontario, Kanada, die 2.000 Tonnen Kobaltsulfat oder
metallisches Kobalt pro Jahr produzieren könnte. Das wichtigste Kobaltprojekt von First Cobalt
ist das Iron Creek Cobalt Project in Idaho, USA, das Mineralressourcen von 26,9 Millionen Tonnen mit
einem Kobaltäquivalent von 0,11% oder ein alternatives Untergtageszenario von 4,4 Millionen
Tonnen mit einem Kobaltäquivalent von 0,3% hat. 
Im Namen der First Cobalt Corp.

Trent Mell
President & Chief Executive Officer 

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Heather Smiles 
Investor Relations
info@firstcobalt.com
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In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch 
www.resource-capital.ch 

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Vorsichtshinweis zu Ressourcenschätzungen

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass Mineralressourcen keine wirtschaftlichen
Mineralreserven sind und dass die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Ressourcen, die keine
Mineralreserven sind, nicht nachgewiesen wurde. Die Schätzung der mineralischen Ressourcen kann
wesentlich von geologischen, ökologischen, zulassungs-, rechtlichen, Titel-,
gesellschaftspolitischen, Marketing- oder anderen relevanten Fragen beeinflusst werden. Die
Schätzung der Mineralressourcen wird in Übereinstimmung mit den "2014 CIM Definition
Standards on Mineral Resources and Mineral Reserves" des Canadian Institute of Mining, Metallurgy
and Petroleum klassifiziert, die durch Verweis in NI 43-101 aufgenommen wurden. Nach kanadischen
Regeln dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage für
Machbarkeits- oder Vormachbarkeitsstudien oder Wirtschaftsstudien bilden, mit Ausnahme der
vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung gemäß NI 43-101. Die Leser werden darauf
hingewiesen, nicht davon auszugehen, dass weitere Arbeiten an den genannten Ressourcen zu
Mineralreserven führen, die wirtschaftlich abgebaut werden können. Eine abgeleitete
Mineralressource im Sinne des Ständigen Ausschusses von CIM ist "der Teil einer
Mineralressource, für den Quantität und Qualität oder Qualität auf der Grundlage
begrenzter geologischer Nachweise und Probenahmen geschätzt werden. Geologische Beweise reichen
aus, um geologische Kontinuität und Güte oder Qualität zu implizieren, aber nicht zu
überprüfen. Eine abgeleitete Mineralressource hat ein geringeres Vertrauen als diejenige,
die für eine angezeigte Mineralressource gilt, und darf nicht in eine Mineralreserve
umgewandelt werden. Es wird vernünftigerweise erwartet, dass die Mehrheit der abgeleiteten
Mineralressourcen bei fortgesetzter Exploration in angezeigte Mineralressourcen umgewandelt werden
könnte."

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und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen und Chancen wesentlich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen
impliziert sind. Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse
wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, sind in der Diskussion und Analyse des
Managements und anderen Offenlegungen von Risikofaktoren für First Cobalt dargelegt, die auf
SEDAR unter www.sedar.com. veröffentlicht wurden. Obwohl First Cobalt der Ansicht ist, dass die
bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Aussagen verwendeten Informationen und Annahmen
angemessen sind, sollte man sich nicht übermäßig auf diese Aussagen verlassen, die
nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten, und es kann nicht garantiert werden, dass solche
Ereignisse in den angegebenen Zeiträumen oder überhaupt eintreten werden. Sofern nicht
gesetzlich vorgeschrieben, lehnt First Cobalt jegliche Absicht oder Verpflichtung ab,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=46640
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
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