EVN AG: Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien

EVN AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf

21.01.2016 14:41

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Die 87. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG beschloss am 21. Jänner

2016 folgende Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien im Ausmaß von

höchstens 10 vH des Grundkapitals:

Ermächtigung des Vorstands, auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien (i)

gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer der

Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie (ii) gemäß §

65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckfreier Erwerb) im Ausmaß von insgesamt höchstens 10

vH des Grundkapitals der EVN AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten

ab dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben. Die Anzahl der Aktien, die

täglich erworben werden können, beschränkt sich auf maximal 25 vH des

durchschnittlichen Aktienumsatzes der letzten 20 Börsetage an der Wiener

Börse. Der beim Rückkauf zu leistende Gegenwert darf maximal 20 vH unter

und maximal 10 vH über dem Börseschlusskurs an der Wiener Börse des dem

Rückkauf vorhergehenden Börsetages liegen. Der Vorstand ist weiters

ermächtigt, erworbene eigene Aktien ohne weiteren

Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Diese Ermächtigung ersetzt die

durch Beschluss der 85. Hauptversammlung am 16. Jänner 2014 erteilte

Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien.

Maria Enzersdorf, am 21. Jänner 2016

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