EVN AG: Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien
EVN AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
21.01.2016 14:41
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die 87. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG beschloss am 21. Jänner
2016 folgende Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien im Ausmaß von
höchstens 10 vH des Grundkapitals:
Ermächtigung des Vorstands, auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien (i)
gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie (ii) gemäß §
65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckfreier Erwerb) im Ausmaß von insgesamt höchstens 10
vH des Grundkapitals der EVN AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten
ab dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben. Die Anzahl der Aktien, die
täglich erworben werden können, beschränkt sich auf maximal 25 vH des
durchschnittlichen Aktienumsatzes der letzten 20 Börsetage an der Wiener
Börse. Der beim Rückkauf zu leistende Gegenwert darf maximal 20 vH unter
und maximal 10 vH über dem Börseschlusskurs an der Wiener Börse des dem
Rückkauf vorhergehenden Börsetages liegen. Der Vorstand ist weiters
ermächtigt, erworbene eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Diese Ermächtigung ersetzt die
durch Beschluss der 85. Hauptversammlung am 16. Jänner 2014 erteilte
Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien.
Maria Enzersdorf, am 21. Jänner 2016
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN
DER EVN AG DAR.
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN
PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S
GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US
WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER
EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON
WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE
WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN
UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF
RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN,
VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM
US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS
BEFREIT SIND.
21.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
Fax:
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------