E.ON SE: Geplante Übernahme von innogy: E.ON will innogy zügig integrieren und kündigt Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE an
Am 04. September 2019 um 18:33 Uhr
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E.ON SE: Geplante Übernahme von innogy: E.ON will innogy zügig integrieren und
kündigt Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE an
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E.ON SE: Geplante Übernahme von innogy: E.ON will innogy zügig integrieren
und kündigt Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE
an
04.09.2019 / 18:32
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Geplante Übernahme von innogy: E.ON will innogy zügig integrieren und
kündigt Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE an
- E.ON teilt innogy-Vorstand Absicht mit, umwandlungsrechtlichen Squeeze-out
bei der innogy SE zeitnah durchzuführen
- Kunden und Investoren profitieren von vollständiger und möglichst rascher
Integration von innogy
- Schnelle Klarheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Aufstellung
der neuen E.ON
E.ON hat dem innogy-Vorstand heute seine Absicht mitgeteilt, unmittelbar
nach Freigabe der Übernahme der von RWE und von anderen Aktionären im Rahmen
des freiwilligen Übernahmeangebots erworbenen innogy-Aktien durch die
EU-Kommission, das Unternehmen voll in den E.ON-Konzern zu integrieren. Dies
soll durch eine Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE
unter Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE gegen
Leistung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG (sog.
"umwandlungsrechtlicher Squeeze-out") erfolgen.
"Dieses im Gesellschaftsrecht ab einem 90-prozentigen Anteilsbesitz
vorgesehene Verfahren erlaubt es uns, die in den letzten Monaten mit innogy
gemeinsam erarbeiteten Integrationspläne so schnell wie möglich umzusetzen.
Wir werden damit allen Kunden schon bald verbesserte Leistungen und Produkte
aus einer Hand anbieten können. Die wirtschaftlichen Vorteile aus der
Integration werden Kunden und Investoren zugutekommen. Unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann zudem in gemeinsamen Teams die
Weichen auf Zukunft und Wachstum stellen", sagt E.ON-CEO Johannes Teyssen.
Zunächst wird E.ON mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrages knapp 76,8
Prozent aller innogy-Aktien von RWE erwerben, mit dem Vollzug des
Übernahmeangebots weitere gut 9,4 Prozent. Zusammen mit den zwischenzeitlich
durch E.ON börslich erworbenen innogy-Aktien in Höhe von knapp 3,8 Prozent
wird E.ON über die E.ON Verwaltungs SE, eine E.ON-Konzerngesellschaft,
insgesamt 90 Prozent aller innogy-Aktien halten und erfüllt damit die
notwendigen Voraussetzungen für den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out.
Um den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out durchzuführen, beabsichtigt die
E.ON Verwaltungs SE, mit der innogy SE Verhandlungen über einen
Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.
Hierbei soll ein Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy
SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 1
UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG vorgesehen werden. Die genaue Höhe der
Barabfindung wird durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt.
Anschließend wird die Angemessenheit der Barabfindung durch einen
gerichtlich bestellten Prüfer überprüft.
Nach dem Vollzug des Anteilskaufvertrages und des Übernahmeangebots sowie
nach Abschluss der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung soll eine
außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE einberufen werden, in der
die Übertragung der Aktien für den entsprechenden Gegenwert beschlossen
wird. Ferner behält sich die E.ON Verwaltungs SE vor, die
Minderheitsaktionäre der innogy SE alternativ im Wege eines
aktienrechtlichen Squeeze-outs gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz
auszuschließen.
Der Vollzug des Anteilskaufvertrages und des Übernahmeangebots stehen noch
unter dem Vorbehalt des Erhalts der erforderlichen behördlichen
Genehmigungen und Freigaben. Nach Freigaben aus Deutschland und dem
Vereinigten Königreich zu einzelnen Schritten und Maßnahmen des mit RWE
vereinbarten Pakets steht jetzt lediglich noch die Fusionskontrollfreigabe
durch die EU-Kommission aus. E.ON ist zuversichtlich, diese noch in diesem
Monat zu erhalten.
Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft
gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der
Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren
Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und
Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung
der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen
abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei
Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an
zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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