BRÜSSEL (dpa-AFX) - In Großbritannien angesammelte Rentenansprüche sollen auch im Fall eines ungeregelten Brexits in den übrigen EU-Staaten gelten. Entsprechende Vorschläge legte die EU-Kommission am Mittwoch dem Europaparlament und den EU-Staaten in Brüssel vor. Wenn etwa ein Bürger aus den übrigen 27 EU-Staaten vor dem Brexit zehn Jahre lang im Vereinigten Königreich gearbeitet habe, solle dies bei der Berechnung der Rentenansprüche in dem Land, in dem er in den Ruhestand gehe, berücksichtigt werden, hieß es.

Großbritannien will am 29. März die Europäische Union verlassen. Aufgrund erheblicher Differenzen zwischen London und den verbleibenden 27 EU-Staaten nimmt das Risiko für einen Brexit ohne Austrittsvertrag zu. Die EU-Kommission legt daher in den verschiedensten Bereichen Notfallpläne vor./asa/DP/mis