Zhongzheng International Company Limited gab bekannt, dass das Unternehmen verpflichtet ist, eine Bekanntmachung für die Jahresergebnisse der Gruppe für das am 30. Juni 2023 endende Geschäftsjahr (die "Jahresergebnisse 2023") zu einem Zeitpunkt zu veröffentlichen, der nicht später als drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens liegt, nämlich am oder vor dem 30. September 2023. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Ankündigung in Bezug auf das Jahresergebnis 2023 auf dem konsolidierten Jahresabschluss der Gruppe für das am 30. Juni 2023 endende Geschäftsjahr, der mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft abgestimmt wurde. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat die Aktionäre der Gesellschaft darüber informiert, dass die Gesellschaft nicht in der Lage sein wird, das Jahresergebnis 2023 am oder vor dem 30. September 2023 gemäß Regel 13.49(1) und (2) der Börsenzulassungsregeln zu veröffentlichen, da die Gesellschaft zusätzliche Zeit benötigt, um die vom Wirtschaftsprüfer angeforderten notwendigen Dokumente und Informationen zu sammeln und bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einholung der ausstehenden Prüfungsbestätigungen.