TAGESORDNUNG

ZEAG Energie AG

Heilbronn

ISIN: DE0007816001 - WKN: 781600

Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

ZEAG Energie AG beschließt Delisting der ZEAG-Aktie zu beantragen
Der Vorstand der ZEAG Energie AG ("ZEAG") hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung der ZEAG-Aktien (ISIN DE0007816001) zum Handel im regulierten Markt bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die ZEAG-Aktien zugelassen sind, zu beantragen (Delisting) sowie auf eine Aufhebung der Einbeziehung der ZEAG-Aktien in den Freiverkehr der Börse Berlin hinzu- wirken. Diesem Beschluss hat der Aufsichtsrat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt.
Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Gesamtumstände rechtfertigt nach Ein- schätzung der ZEAG bei einem Streubesitz von unter 2 Prozent der noch bestehende Nut- zen der Börsennotierung den damit verbundenen Aufwand nicht mehr. Aufgrund des frei- willigen öffentlichen Angebots der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ("EnBW") zum Erwerb aller Aktien der Streubesitzaktionäre der ZEAG, das die EnBW für den Fall eines Delisting-Beschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat der ZEAG angekündigt hat (vgl. die Ad-hoc-Mitteilung vom 15.7.2015), sind nach Auffassung der ZEAG die Interessen der Streubesitzaktionäre gewahrt. Dies war im Rahmen der Gesamtabwägung ein maßgebli- cher Aspekt, da hiermit mögliche nachteilige Folgen eines Delisting in erheblichem Maße abgemildert werden.
Der Vorstand geht davon aus, dass der nun zu beantragende Widerruf der Börsenzulas- sung der ZEAG-Aktien sechs Monate nach seiner Veröffentlichung durch die Geschäfts- führung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart wirksam wird und die Börse Berlin zeitgleich die Einbeziehung der ZEAG-Aktie in den Freiverkehr aufheben wird. Anschließend werden die ZEAG-Aktien weder im regulierten Markt noch im Freiverkehr der Börse Berlin handelbar sein.
Heilbronn, den 20.07.2015
Der Vorstand

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