Yield10 Bioscience, Inc. gab jüngste Fortschritte bei der Unkrautbekämpfung für den Anbau von Camelina bekannt und unterstützt die Landwirte bei der Einführung der Pflanze zur Produktion von kohlenstoffarmem Rohöl für den Biokraftstoffmarkt. Die Kontrolle von breitblättrigen Unkräutern ist für die rasche Einführung und den Erfolg von kommerziellen Kulturen in Nordamerika von entscheidender Bedeutung. Yield10 baut eine führende Position bei der Entwicklung von herbizidtolerantem (?HT?) Camelina auf, um eine breite Akzeptanz der Pflanze bei den Landwirten zu erreichen.

Das Unternehmen entwickelt Camelina mit Toleranz gegenüber einem breitblättrigen Herbizid, das seit über 25 Jahren sicher im kommerziellen Pflanzenbau eingesetzt wird. Darüber hinaus entwickelt Yield10 ein Herbizidpaket für Camelina, das sowohl eine Toleranz gegenüber der Anwendung eines breitblättrigen Herbizids als auch eine Toleranz gegenüber im Boden verbleibenden Herbiziden der Gruppe 2 aufweist, die üblicherweise zur Unkrautbekämpfung in Getreidekulturen eingesetzt werden. Entwicklung von Herbizid-tolerantem Camelina in kommerzieller Qualität.

Breitspektrumherbizide wurden eingesetzt, um den Saatgutertrag durch die Bekämpfung von breitblättrigen Unkräutern zu schützen. Yield10 hat in drei Zyklen von Feldtests die Toleranz seines E3902 HT Camelina gegenüber der Over-the-Top-Sprühanwendung eines häufig verwendeten Breitblattherbizids nachgewiesen. Derzeit werden weitere Feldtestdaten gesammelt und Getreide- und Proteinmehlproben analysiert, um die Verwendung von HT Camelina-Mehl in Viehfutter zu unterstützen.

Während des gesamten Jahres 2023 hat Yield10 Aktivitäten zum Scale-up von Saatgut durchgeführt, die in der Vorsaison in Chile fortgesetzt werden. Yield10 baut den Saatgutbestand für eine geplante Markteinführung von HT-Frühjahrs-Camelina bereits im Jahr 2025 auf. Letztes Jahr hat Yield10 bei der USDA-APHIS Biotechnology Regulatory Services (?BRS?) einen Antrag auf Überprüfung des Regulierungsstatus (?RSR?) für die breitblättrige HT Camelina von Yield10 im Rahmen der Sustainable, Ecological, Consistent, Uniform, Responsible, Efficient (?SECURE?) Rule gestellt.

Eine Antwort der Behörde steht noch aus. Anfang dieses Jahres hat einer der Hersteller des Herbizids bei der Environmental Protection Agency eine Änderung des Etiketts eingereicht, um die Verwendung seines Blattherbizids auf Camelina zu erlauben. Entwicklung von Stacked HT Camelina in kommerzieller Qualität.

Yield10 entwickelt Elitesorten von Camelina mit einem robusten Unkrautbekämpfungspaket, das auf der Toleranz gegenüber dem Einsatz von Blattherbiziden sowie gegenüber Bodenrückständen von Herbiziden der Gruppe 2 (?IMI?/Imidazolinone und ?SU?/Sulfonylharnstoff) beruht. Yield10 hat vor kurzem bekannt gegeben, dass es bei seiner im Frühjahr geernteten E3902 Stacked HT Camelina eine Toleranz gegenüber der Over-the-Top-Sprühanwendung des üblicherweise verwendeten Blattherbizids sowie eine Toleranz gegenüber Herbiziden der Gruppe 2 nachgewiesen hat. Yield10 plant, in der kommenden Saison in Chile Saatgut für diese Sorte auszubringen.

Die Forscher von Yield10 haben einen Kandidaten für gestapelte HT-Wintercamelina entwickelt. Yield10 testet in diesem Winter zum ersten Mal gestapelte HT-Wintercamelina in Feldversuchen. Anfang dieses Jahres hat Yield10 bei USDA-APHIS (BRS) einen RSR für die gestapelte HT Camelina von Yield10 im Rahmen der SECURE-Regel eingereicht.

Eine Antwort der Behörde steht noch aus. Die SECURE Rule wurde am 18. Mai 2020 veröffentlicht und stellt die erste umfassende Überarbeitung der Biotechnologie-Vorschriften von APHIS seit 1987 dar.

Die Überarbeitungen ermöglichen es APHIS, Organismen, die mit Hilfe der Gentechnik entwickelt wurden, präziser auf Risiken für Pflanzenschädlinge zu regulieren und den regulatorischen Aufwand für Entwickler von Organismen zu reduzieren, die wahrscheinlich keine Risiken für Pflanzenschädlinge darstellen. Sobald eine bestimmte, mit Hilfe der Gentechnik entwickelte Pflanze als nicht regulierungsbedürftig eingestuft wird, würden neue Sorten der Pflanze, die dieselbe genetische Veränderung enthalten, ebenfalls nicht reguliert werden. Camelina-Pflanzen, die eine Herbizidresistenz aufweisen, unterliegen der Kennzeichnungspflicht gemäß den EPA-Vorschriften.