Webac Holding Aktiengesellschaft

München

ISIN DE0008103102

WKN 810310

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB

Zusammensetzung des Aktienkapitals

Am 31.12.2022 betrug das gezeichnete Kapital der AG 1.000.000 Euro, eingeteilt in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.

Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt.

Aktien mit Sonderrechten oder besondere Stimmrechtskontrollen liegen nicht vor. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Vereinbarungen zwischen einzelnen Aktionären, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken.

Kapitalanteile von über 10 % der Stimmrechte

Der Gesellschaft sind folgende Beteiligungen an ihrem Grundkapital - die 10 % der Stimmrechte überschreiten - gemäß § 21 WpHG gemeldet worden:

  • AB Tuna Holding, Stockholm/Schweden 10,3 %
  • SHS Intressenter AB, Stockholm/Schweden 10,3 %

Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb von Aktien

Die Hauptversammlung vom 20. November 2019 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10% zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 19. November 2024. In der ordentlichen Hauptversammlung am 02. Dezember 2020 wurde dazu kein weiterer Beschluss gefasst.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 und auch nach dem Bilanzstichtag bis zur Aufstellung dieses Lageberichts wurden keine weiteren eigenen Aktien erworben. Somit hatte die Gesellschaft am Bilanzstichtag wie im Vorjahr 53.094 Stück eigene Aktien im Besitz mit einem anteiligen Wert am gezeichneten Kapital in Höhe von 62.380,38 Euro. Dies entspricht 6,24 % des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten betrugen 240.811,21 Euro

Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien

Es liegt keine Ermächtigung vor.

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Bestimmungen im Fall eines Eigentümerwechsels

Im Fall einer "Change -of-Control" Transaktion weist der Vorstand darauf hin, dass ihm keine Regeln oder Hindernisse bekannt sind, die eine Übernahme und Ausübung der Kontrolle über die AG erschweren könnten.

Für Fälle eines Übernahmeangebotes gibt es bei der AG keine Entschädigungs- vereinbarungen mit dem Vorstand oder den Arbeitnehmern.

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand besteht gemäß § 8 der Satzung der AG aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands - nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen - festlegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bzw. stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

Die Mitglieder des Vorstands werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine mehrmalige Bestellung - jeweils für höchstens fünf Jahre - ist zulässig.

Satzungsänderungen

Nach § 29 ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzungsfassung zu beschließen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit - wenn das Gesetz nicht zwingend eine größere Stimmenmehrheit vorschreibt - der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das AktG außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt - wenn dies gesetzlich zulässig ist - die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

München, im Juni 2023

Webac Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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Webac Holding AG published this content on 20 June 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 June 2023 14:33:17 UTC.