Wavefront Technology Solutions Inc. gab bekannt, dass die Tochtergesellschaft des Unternehmens in den USA einer Änderung (die "Änderungsvereinbarung") der fünfjährigen allgemeinen Dienstleistungsvereinbarung (die "Vereinbarung") mit einem in Texas ansässigen Unternehmen (der "Kunde") zugestimmt hat, die ursprünglich am 9. September 2019 angekündigt wurde. Gemäß den Bedingungen der Änderungsvereinbarung und mit Wirkung zum 1. Juni 2022 wird Wavefront dem Kunden während der Laufzeit der Vereinbarung in jedem Quartal 225.000 USD (das "garantierte Quartalsminimum") oder einen anteiligen Teil davon in Rechnung stellen. Alle anderen Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung bleiben in der Änderungsvereinbarung unverändert.

In den vorangegangenen Berichtszeiträumen konnte das Unternehmen aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens lagen, keine Einnahmen im Zusammenhang mit der vorherigen Vereinbarung verbuchen. Das Unternehmen wird die Einnahmen im Zusammenhang mit dem Änderungsvertrag verbuchen, sobald die IFRS-Kriterien für die Umsatzrealisierung erfüllt sind. Das Unternehmen beabsichtigt derzeit, in gutem Glauben mit der Geschäftsleitung des E&P-Kunden zusammenzuarbeiten, um alle geschuldeten, aber nicht verbuchten Beträge einzutreiben.

Sobald die IFRS-Kriterien für die Umsatzrealisierung erfüllt sind, wird das Unternehmen die entsprechenden Beträge entsprechend ausweisen.