KUNST

ERLEBNIS

OFFENLEGUNGSBERICHT

Per Juni 2022

INHALTSVERZEICHNIS

3 / Einführung

  1. / Schlüsselparameter (Art. 438, 447 CRR)
  2. / Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)

ZUM INHALT

2021 feierte die VP Bank Kunststiftung ihr 25-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums wurde die Sammlung der VP Bank Kunststiftung im Rahmen einer Ausstellung im Kunst­ museum Liechtenstein in Vaduz einer grösseren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Geschäftsbericht 2021 präsentierte sieben Künstlerinnen und Künstler sowie deren Schaffens- schwerpunkt.

Weitere Informationen zu den Künstlerinnen und Künstlern sowie zur VP Bank Kunststiftung finden Sie im Online-Bericht unter report.vpbank.com sowie auf unserer Website.

DER KOMPLETTE GESCHÄFTSBERICHT IST AUCH ONLINE UND ALS PDF DOWNLOAD VERFÜGBAR:

Geschäftsbericht 2021

report.vpbank.com

EINFÜHRUNG

Die VP Bank

Die VP Bank ist eine international tätige Privatbank und gehört zu den grössten Banken Liechtensteins. Sie ist an den Standorten Vaduz, Zürich, Luxemburg, Tortola / British Virgin Islands, Singapur und Hongkong vertreten.

Die VP Bank konzentriert sich seit ihrer Gründung im Jahr 1956 auf die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für Privatpersonen und Finanzintermediäre. 1'011 Mitarbei- tende verwalten per 30. Juni 2022 Kundenvermögen von CHF 51.9 Mrd.

Die VP Bank ist an der SIX Swiss Exchange kotiert. Ihre Finanzstärke wird mit einem «A»-Rating von Standard & Poor's beurteilt. Das Aktionariat mit drei Ankeraktionären gewährleistet Stabilität, Unabhängigkeit und Nachhaltig- keit.

Die VP Bank AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, ist das übergeordnete Unternehmen der VP Bank Gruppe und erfüllt die Offenlegungsanforderungen gemäss Artikel 13 Abs. 1 CRR auf konsolidierter Ebene. Grundlage bildet der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis gemäss ­Artikel 18 bis 24 CRR. Alle Angaben im Offenlegungs­ bericht beziehen sich deshalb auf die VP Bank Gruppe.

Häufigkeit und Mittel der Offenlegung

Ein vollumfänglicher Offenlegungsbericht wird jährlich erstellt und als eigenständiges Dokument auf der Home- page der VP Bank publiziert (www.vpbank.com). Ergän- zende Informationen können dem Geschäftsbericht entnommen werden. Eine zusätzliche Offenlegung erfolgt jeweils zum Halbjahr und wird ebenfalls auf der Homepage der VP Bank publiziert.

Grundlage und Zweck der Offenlegung

Der Offenlegungsbericht beruht auf Teil 8 der Verord- nung (EU) Nr. 575/2013 CRR, welche in Liechtenstein mit Abänderungen des Bankengesetzes­ (BankG) und der Bankenverordnung (BankV) seit 1. Februar 2015 direkt anwendbar ist, i. V. m. der Verordnung (EU) 2019/876 (CRR

  1. Teil 8 Art. 431 bis 455 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, welche per 1. Mai 2022 in Liechtenstein in Kraft getreten ist. Ergänzt werden die Offenlegungsan- forderungen durch die Durchführungsverordnung (EU)
    2021/637 der Kommission vom 15. März 2021 zur Festle- gung technischer Durchführungsstandards.

Der Offenlegungsbericht vermittelt einen Überblick über die Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung der VP Bank.

Inhalt und Anwendungsbereich der Offenlegung

Der Offenlegungsbericht enthält alle in Teil 8 Titel II CRR genannten qualitativen und quantitativen Informationen, welche nicht bereits im Geschäftsbericht der VP Bank ­veröffentlicht werden. Die Ausnahmeregelungen des Artikel 432 CRR für unwesentliche oder vertrauliche Infor­ mationen sowie Geschäftsgeheimnisse werden nicht in Anspruch genommen.

Erstellung und Prüfung der Offenlegung

Für die Erstellung des Offenlegungsberichtes hat die VP Bank einen Prozess implementiert und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten schriftlich geregelt. In diesem Rahmen werden auch Inhalt und Turnus der Offenlegung wiederkehrend auf Angemessenheit überprüft. Der ­Offenlegungsbericht wird von der bankengesetzlichen Revisionsstelle keiner prüferischen Durchsicht unter- zogen.

Veränderungen gegenüber dem Offenlegungs­ bericht vom 30.06.2021

Mit dem nationalen Inkrafttreten der CRR II am 1. Mai 2022 reduziert sich der Umfang der Offenlegung für das

1. Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr auf die beste- hende Meldung EU OV1 Übersicht über die Gesamtrisi- kobeiträge sowie neu EU KM1 Schlüsselparameter.

HALBJÄHRLICHER OFFENLEGUNGSBERICHT 2022/  Einführung

3

SCHLÜSSELPARAMETER (ART. 438, 477 CRR)

SCHLÜSSELPARAMETER (EU KM1)

Mit dem nationalen Inkrafttreten der CRR II per 1. Mai 2022 wird die Tabelle EU KM1 - Schlüsselparameter gemäss Art. 438 b) und 447 a) bis g) CRR erstmals per 30. Juni 2022 offengelegt, weshalb noch kein Vergleich zu Werten der Vorperiode gezeigt wird. Die Tabelle EU KM1 zeigt einen Überblick über die regulatorischen Schlüsselparameter.

in CHF 1'000

30.06.2022

VERFÜGBARE EIGENMITTEL (BETRÄGE)

1

Hartes Kernkapital (CET1)

1'021'861

2

Kernkapital (T1)

1'021'861

3

Gesamtkapital

1'021'861

RISIKOGEWICHTETE POSITIONSBETRÄGE

4

Gesamtrisikobetrag

4'477'041

KAPITALQUOTEN (IN % DES RISIKOGEWICHTETEN POSITIONSBETRAGS)

5

Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) (%)

22.8

6

Kernkapitalquote (%)

22.8

7

Gesamtkapitalquote (%)

22.8

ZUSÄTZLICHE EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR ANDERE RISIKEN ALS DAS RISIKO EINER ÜBERMÄSSIGEN

VERSCHULDUNG (IN % DES RISIKOGEWICHTETEN POSITIONSBETRAGS)

EU 7a

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken als das Risiko einer übermässigen Verschuldung (%)

1.5

EU 7b

Davon: in Form von CET1 vorzuhalten (Prozentpunkte)

0.8

EU 7c

Davon: in Form von T1 vorzuhalten (Prozentpunkte)

1.1

EU 7d

SREP-Gesamtkapitalanforderung (%)

9.5

KOMBINIERTE KAPITALPUFFER- UND GESAMTKAPITALANFORDERUNG (IN % DES RISIKOGEWICHTETEN POSITIONS-

BETRAGS)

8

Kapitalerhaltungspuffer (%)

2.5

EU 8a

Kapitalerhaltungspuffer aufgrund von Makroaufsichtsrisiken oder Systemrisiken auf Ebene eines Mitgliedstaats (%)

0.0

9

Institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer (%)

0.0

EU 9a

Systemrisikopuffer (%)

2.0

10

Puffer für global systemrelevante Institute (%)

0.0

EU 10a

Puffer für sonstige systemrelevante Institute (%)

2.0

11

Kombinierte Kapitalpufferanforderung (%)

4.5

EU 11a

Gesamtkapitalanforderungen (%)

14.0

12

Nach Erfüllung der SREP-Gesamtkapitalanforderung verfügbares CET1 (%)

17.5

VERSCHULDUNGSQUOTE

13

Gesamtrisikopositionsmessgrösse

13'899'371

14

Verschuldungsquote (%)

7.4

ZUSÄTZLICHE EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS RISIKO EINER ÜBERMÄSSIGEN VERSCHULDUNG (IN % DER

GESAMTRISIKOPOSITIONSMESSGRÖSSE)

EU 14a

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer übermässigen Verschuldung (%)

0.0

EU 14b Davon: in Form von CET1 vorzuhalten (Prozentpunkte)

0.0

EU 14c

SREP-Gesamtverschuldungsquote (%)

3.0

ANFORDERUNG FÜR DEN PUFFER BEI DER VERSCHULDUNGSQUOTE UND DIE GESAMTVERSCHULDUNGSQUOTE (IN

% DER GESAMTRISIKOPOSITIONSMESSGRÖSSE)

EU 14d

Puffer bei der Verschuldungsquote (%)

0.0

EU 14e

Gesamtverschuldungsquote (%)

3.0

LIQUIDITÄTSDECKUNGSQUOTE

Liquide Aktiva hoher Qualität (HQLA) insgesamt

15

(gewichteter Wert - Durchschnitt)

3'947'494

16a

Mittelabflüsse - Gewichteter Gesamtwert

4'126'368

16b

Mittelzuflüsse - Gewichteter Gesamtwert

2'548'891

16

Nettomittelabflüsse insgesamt (angepasster Wert)

1'577'477

17

Liquiditätsdeckungsquote (%)

250.2

STRUKTURELLE LIQUIDITÄTSQUOTE

18

Verfügbare stabile Refinanzierung, gesamt

8'212'187

19

Erforderliche stabile Refinanzierung, gesamt

5'089'889

20

Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) (%)

161.3

4

sCHLÜSSELPARAMETER (Art. 438, 477 CRR)  /  HALBJÄHRLICHER OFFENLEGUNGSBERICHT 2022

EIGENMITTELANFORDERUNGEN (ART. 438 CRR)

Die VP Bank ermittelt den Eigenmittelbedarf gemäss den Bestimmungen der CRR. Dabei kommen folgende Ansätze zur Anwendung:

  • Standardansatz für Kreditrisiken (gemäss Teil 3 Titel II Kapitel 2 CRR)
  • Basisindikatoransatz für operationelle Risiken (gemäss Teil 3 Titel III Kapitel 2 CRR)
  • Standardverfahren für Marktrisiken (gemäss Teil 3 Titel IV Kapitel 2-4 CRR)
  • Standardmethode für Anpassung der Kreditbewertung (Credit Valuation Adjustments CVA)-Risiken (gemäss Artikel 384 CRR)
  • Umfassende Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten (gemäss Artikel 223 CRR).

ÜBERSICHT ÜBER DIE GESAMTRISIKOBEITRÄGE (EU OV1)

In Anwendung von Artikel 438 Buchstabe d) CRR zeigt die nachfolgende Übersicht die Gesamtrisikobeträge sowie die Eigenmittelanforderungen bezogen auf die aufsichtsrechtlichen Risikoarten.

in CHF 1'000

Gesamtrisikobetrag (TREA)

Eigenmittelanforderun-

gen insgesamt

30.06.2022

31.12.2021

30.06.2022

1

Kreditrisiko (ohne Gegenparteiausfallrisiko)

3'667'575

3'727'461

293'406

2

Davon: Standardansatz

3'667'575

3'727'461

293'406

3

Davon: IRB-Basisansatz(F-IRB)

n.a.

n.a.

n.a.

4

Davon: Slotting-Ansatz

n.a.

n.a.

n.a.

Davon: Beteiligungspositionen nach dem einfachen

EU 4a

Risikogewichtungsansatz

n.a.

n.a.

n.a.

5

Davon: Fortgeschrittener IRB-Ansatz(A-IRB)

n.a.

n.a.

n.a.

6

Gegenparteiausfallrisiko - CCR

168'166

25'760

13'453

7

Davon: Standardansatz

158'823

15'128

12'706

8

Davon: Auf einem internen Modell beruhende Methode (IMM)

n.a.

n.a.

n.a.

EU 8a

Davon: Risikopositionen gegenüber einer CCP

n.a.

n.a.

n.a.

EU 8b

Davon: Anpassung der Kreditbewertung (CVA)

9'343

10'631

747

9

Davon: Sonstiges CCR

n.a.

n.a.

n.a.

15

Abwicklungsrisiko

0

0

0

Verbriefungspositionen im Anlagebuch (nach Anwendung der

16

Obergrenze)

0

0

0

17

Davon: SEC-IRBA

n.a.

n.a.

n.a.

18

Davon: SEC-ERBA (einschl. IAA)

n.a.

n.a.

n.a.

19

Davon: SEC-SA

n.a.

n.a.

n.a.

EU 19a

Davon: 1'250 % / Abzug

n.a.

n.a.

n.a.

20

Positions-, Währungs- und Warenpositionsrisiken (Marktrisiko)

37'530

178'826

3'002

21

Davon: Standardansatz

37'530

178'826

3'002

22

Davon: IMA

n.a.

n.a.

n.a.

EU 22a

Grosskredite

0

0

0

23

Operationelles Risiko

603'770

603'770

48'302

EU 23a

Davon: Basisindikatoransatz

603'770

603'770

48'302

EU 23b

Davon: Standardansatz

n.a.

n.a.

n.a.

EU 23c

Davon: Fortgeschrittener Messansatz

n.a.

n.a.

n.a.

Beträge unter den Abzugsschwellenwerten (mit einem

24

Risikogewicht von 250 %)

0

0

0

29

Gesamt

4'477'041

4'535'817

358'163

HALBJÄHRLICHER OFFENLEGUNGSBERICHT 2022/  Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)

5

Um den Rest dieser Noodl zu lesen, rufen Sie bitte die Originalversion auf, und zwar hier.

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

VP Bank AG published this content on 26 August 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 August 2022 11:30:01 UTC.