Offenlegungsbericht 2020
Chancen ergreifen
4 · Einführung
5 · Unternehmensführung
7 · Risikomanagementziele und Risikomanagementpolitik (Art. 435 CRR)
9 · Anwendungsbereich (Art. 436 CRR)
11 · Eigenmittel (Art. 437 CRR)
15 · Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
16 · Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
19 · Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
21 · Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
30 · Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
32 · Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR)
33 · Marktrisiko (Art. 445 CRR)
34 · Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
35 · Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltene Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) 36 · Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltene Positionen (Art. 448 CRR)
37 · Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
38 · Verschuldung (Art. 451 CRR)
40 · Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
41 · Liquiditätsrisiko
«Chancen ergreifen»
Mit der Strategie 2026 hat die VP Bank einen Meilenstein für die Zukunft der Gruppe gesetzt. Unter dem Motto «Chancen ergreifen» haben wir unter anderem eine geschärfte Positionierung und etliche strategische Massnahmen definiert. Der Geschäftsbericht 2020 führt Sie durch die wesentlichen
Elemente der neuen Strategie und präsentiert sieben Themen, welche das Thema «Chancen ergreifen» illustrieren. Lernen Sie unseren Zugang zu Märkten, Trends, nachhaltigen Investitionen, Risikosteuerung,
Data Analytics, Private Markets und das Intermediärgeschäft kennen. Die gezeigten Themen werden Ihnen im Jahr 2021 auch als Werbekampagne in den Medien begegnen.
report.vpbank.com
Weitere Informationen zum Thema «Chancen ergreifen» finden Sie im Geschäftsbericht 2020 sowie in der täglichen Zusammenarbeit mit dem Team der VP Bank.
Index Offenlegung Teil 8 Capital Requirements Regulation (CRR)
Artikel | ||
CRR | Thema | Dokument der Offenlegung |
435 | Risikomanagementziel und Risikomanagementpolitik | Offenlegungsbericht S. 7 ff., Geschäftsbericht S.111 ff. |
436 | Anwendungsbereich | Offenlegungsbericht S. 9 ff., Geschäftsbericht S. 156 ff. |
437 | Eigenmittel | Offenlegungsbericht S. 11 ff., Geschäftsbericht S. 118 ff. |
438 | Eigenmittelanforderungen | Offenlegungsbericht S. 15, Geschäftsbericht S. 118 ff. |
439 | Gegenparteiausfallrisiko | Offenlegungsbericht S. 16 ff., Geschäftsbericht S. 155 ff. |
440 | Kapitalpuffer | Offenlegungsbericht S. 19 ff., Geschäftsbericht S 118 ff. |
441 | Indikatoren für G-SRI | Nicht anwendbar |
442 | Kreditrisikoanpassungen | Offenlegungsbericht S. 21 ff., Geschäftsbericht S. 118 ff. |
443 | Unbelastete Vermögenswerte | Offenlegungsbericht S. 30 ff. |
444 | Inanspruchnahme von ECAI | Offenlegungsbericht S. 32 |
445 | Marktrisiko | Offenlegungsbericht S. 33, Geschäftsbericht S. 118 ff. |
446 | Operationelles Risiko | Offenlegungsbericht S. 34, Geschäftsbericht S. 129 ff. |
447 | Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltene Beteiligungspositionen | Offenlegungsbericht S. 35, Geschäftsbericht S. 141 ff. |
448 | Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltene Positionen | Offenlegungsbericht S. 36, Geschäftsbericht S. 119 ff. |
449 | Verbriefungen | Nicht anwendbar |
450 | Vergütungspolitik | Offenlegungsbericht S. 37, Geschäftsbericht S. 79 ff. |
451 | Verschuldung | Offenlegungsbericht S. 38 ff. |
452 | IRB Ansatz | Nicht anwendbar |
453 | Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken | Offenlegungsbericht S. 40 ff., Geschäftsbericht S. 104 ff. |
454 | Fortgeschrittene Messansätze für operationelle Risiken (AMA) | Nicht anwendbar |
455 | Interne Marktrisikomodelle | Nicht anwendbar |
EBA/GL | Liquiditätsrisiken | Offenlegungsbericht S. 41 ff. |
Schlüsselparameter
in CHF 1'000 | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Eigenmittel | ||
Kernkapital (Tier 1) | 972'754 | 973'197 |
Kernkapitalquote | 20.8 % | 20.1 % |
Risikogewichtete Aktiva | 4'675'482 | 4'841'859 |
Kombinierte Kapitalpufferanforderung | 212'314 | 242'093 |
Verschuldung | ||
Gesamtrisikopositionsmessgrösse | 13'725'548 | 13'803'380 |
Verschuldungsquote (Leverage Ratio) | 7.1 % | 7.1 % |
Liquidität | ||
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio/LCR) | 179.4 % | 213.1 % |
Der Rückgang der risikogewichteten Aktiven resultiert hauptsächlich aus der Abnahme der Forderungen gegenüber Kun- den (Abnahme Volumen CHF 0.5 Mrd.).
3
Einführung
Die VP Bank
Die VP Bank ist eine international tätige Privatbank und gehört zu den grössten Banken Liechtensteins. Sie ist an den Standorten Vaduz, Zürich, Luxemburg, Tortola / British Virgin Islands, Singapur und Hongkong vertreten.
Die VP Bank konzentriert sich seit ihrer Gründung im Jahr 1956 auf die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für Privatpersonen und Finanzintermediäre. 990 Mitarbei- tende verwalten per 31. Dezember 2020 Kundenvermögen von CHF 47.4 Mrd.
Die VP Bank ist an der SIX Swiss Exchange kotiert. Ihre Finanzstärke wird mit einem «A» Rating von Standard & Poor's beurteilt. Das Aktionariat mit drei Ankeraktionären gewährleistet Stabilität, Unabhängigkeit und Nachhaltig- keit.
Grundlage und Zweck der Offenlegung
Der Offenlegungsbericht beruht auf Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR, welche in Liechtenstein mit Abände- rungen des Bankengesetzes (BankG) und der Bankenver- ordnung (BankV) seit 1. Februar 2015 direkt anwendbar ist.
Der Offenlegungsbericht vermittelt ein umfassendes Bild über die Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung, das Risikoprofil und das Risikomanagement der VP Bank.
Inhalt und Anwendungsbereich der Offenlegung
Der Offenlegungsbericht enthält alle in Teil 8 Titel II CRR genannten qualitativen und quantitativen Informationen, welche nicht bereits im Geschäftsbericht der VP Bank veröffentlicht werden. Die Ausnahmeregelungen des Artikel 432 CRR für unwesentliche oder vertrauliche Infor mationen sowie Geschäftsgeheimnisse werden nicht in Anspruch genommen.
Die VP Bank AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, ist das übergeordnete Unternehmen der VP Bank Gruppe und erfüllt die Offenlegungsanforderungen gemäss Artikel 13 Abs. 1 CRR auf konsolidierter Ebene. Grundlage bildet der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis gemäss Artikel 18 bis 24 CRR. Alle Angaben im Offenlegungsbericht bezie- hen sich deshalb auf die VP Bank Gruppe.
Häufigkeit und Mittel der Offenlegung
Ein vollumfänglicher Offenlegungsbericht wird jährlich erstellt und als eigenständiges Dokument auf der Home- page der VP Bank publiziert (www.vpbank.com). Ergän- zende Informationen können dem Geschäftsbericht ent- nommen werden. Eine zusätzliche Offenlegung erfolgt jeweils zum Halbjahr und wird ebenfalls auf der Homepage der VP Bank publiziert.
Erstellung und Prüfung der Offenlegung
Für die Erstellung des Offenlegungsberichtes hat die VP Bank einen Prozess implementiert und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten schriftlich geregelt. In diesem Rahmen werden auch Inhalt und Turnus der Offenlegung wiederkehrend auf Angemessenheit überprüft. Der Offen- legungsbericht wird von der bankengesetzlichen Revisions- stelle keiner prüferischen Durchsicht unterzogen.
Es bestehen keine bedeutenden Hindernisse, welche die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen Mutter- und vollkonsolidierten Tochterunternehmen einschränken.
Veränderungen gegenüber dem letztjährigen Offen legungsbericht
Im Vergleich zum Vorjahr werden keine zusätzlichen Tabel- len offengelegt.
COVID-19
Trotz den Auswirkungen der COVID-19-Krise befinden sich die in diesem Bericht offengelegten Kennzahlen zu Kapital und Liquidität deutlich über den regulatorischen Vorgaben.
4 | Einführung· Offenlegungsbericht 2020 |
Unternehmensführung
Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegt gemäss Artikel 23 BankG die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Bank. Er ist für die mittel- bis langfristige strategische Ausrichtung der VP Bank bzw. der VP Bank Gruppe verantwortlich (Gruppenverwaltungsrat).
Die Befugnisse und Pflichten des Verwaltungsrates werden in den Statuten und dem Organisations- und Geschäfts- reglement (OGR) der VP Bank geregelt.
Das Risk Committee tritt in der Regel jährlich zu fünf bis acht Sitzungen zusammen, im Geschäftsjahr 2020 fanden sieben ordentliche Sitzungen sowie eine ausserordentliche Sitzung statt. An den ordentlichen Sitzungen nehmen jeweils der Chief Risk Officer, der Chief Financial Officer und der Leiter des Group Internal Audit teil. An einer gemeinsamen Sitzung mit dem Audit Committee fand ein Informationsaustausch mit dem GEM über die Qualität des internen Kontrollsystems und weitere Anliegen statt.
Ausschüsse des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat wird zur Erfüllung seiner Aufgaben durch vier Ausschüsse unterstützt: das Nomination & Compensation Committee, das Audit Committee, das Risk Committee und das Strategy & Digitalisation Committee. Jeder Ausschuss setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrates zusammen.
Die Aufgaben, Kompetenzen, Rechte und Pflichten der Ausschüsse des Verwaltungsrates werden im Organisations -und Geschäftsreglement der VP Bank festgelegt. Die Funktionen des Audit Committee, des Risk Committee sowie des Strategy & Digitalisation Committee werden darüber hinaus reglementarisch geregelt.
Dem Risk Committee obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Behandlung der Berichte von Group Risk sowie Beurteilung der Angemessenheit der einge- setzten Verfahren zur Steuerung und Überwachung der Risiken
- Beurteilung der Finanz-,Geschäfts-, Reputations- und operationellen Risiken sowie deren Besprechung mit dem Chief Risk Officer und dem Leiter Group Risk
- Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Risikosteuerung und -überwachung sowie des internen Kontrollsystems
- Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Vorkehrungen, welche die Einhaltung von gesetzlichen (wie z.B. Eigen- mittel-, Liquiditäts- & Risikoverteilungsvorschriften) und internen Vorschriften (Compliance) gewährleisten, und der Befolgung dieser Vorschriften
- Entgegennahme und Behandlung der Berichte von Legal, Compliance und Tax
- Beurteilung der Qualität (Wirksamkeit) der Risk Gover- nance sowie der Zusammenarbeit zwischen Risikosteue- rung, Risikoüberwachung, Group Executive Management, Risk Committee und Verwaltungsrat
- Überprüfung, ob die Preisgestaltung der angebotenen Verbindlichkeiten und Anlagen das Geschäftsmodell und die Risikostrategie der Bank angemessen berücksichtigt und, sofern dies nicht der Fall ist, die Vorlage eines Plans mit Abhilfemassnahmen
- Prüfung, ob bei den vom Vergütungssystem angebote- nen Anreizen das Risiko, das Kapital, die Liquidität sowie die Wahrscheinlichkeit und der Zeitpunkt von Einnahmen berücksichtigt werden.
- Beratung des Verwaltungsrates bei der Wahl oder Abset- zung des Chief Risk Officer
Mitglieder des Verwaltungsrates
Gemäss Artikel 16 der Bankstatuten besteht der Verwal- tungsrat aus mindestens fünf Mitgliedern, die für die Dauer von drei Jahren einzeln gewählt werden.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates müssen in fachlicher und persönlicher Hinsicht jederzeit Gewähr für eine ein- wandfreie Geschäftstätigkeit bieten. Die Kriterien für die Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Nomination & Compensation Committee erarbeitet und überprüft. Dabei wird auf die Ausgewogenheit der Kennt- nisse und Fähigkeiten, der Diversität und der Erfahrungen des Verwaltungsrates in seiner Gesamtheit geachtet.
Änderungen in der Geschäftstätigkeit (z.B. die Ausweitung auf neue Märkte, Produkte, usw.) oder neue regulatorische Vorschriften führen zu neuen Aufgaben und erhöhen die Komplexität im Betrieb. Daraus ergeben sich allenfalls zusätzliche Anforderungen in der Aufsichtstätigkeit des Verwaltungsrates.
Das Nomination & Compensation Committee überprüft deshalb bei einem entsprechenden Ereignis, mindestens aber einmal pro Jahr, ob daraus neue Anforderungen an die Qualifikation der Mitglieder des Verwaltungsrates ent- stehen und ob diese durch die Gesamtheit des Organs beziehungsweise durch die einzelnen Personen ausrei- chend abgedeckt sind. Wo ein Defizit erkannt wird, leitet das Nomination & Compensation Committee umgehend wirksame Massnahmen ein, um in der Gesamtheit der Mit- glieder des Organs und bei den einzelnen Funktionsinha- bern eine einwandfreie Geschäftsführung sicherzustellen.
An der 57. ordentlichen Generalversammlung der VP Bank vom 24. April 2020 wurden Dr. Beat Graf und Michael Rie- sen, deren Mandate abliefen, für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren wiedergewählt.
Prof. Dr. Teodoro D. Cocca hat auf eine Wiederwahl ver- zichtet und ist aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Katja Rosenplänter-Marxer wurde für eine Amtsdauer von drei Jahren in den Verwaltungsrat gewählt; sie vertritt die Interessen des Ankeraktionärs «Marxer Stiftung für Bank und Unternehmenswerte».
Am 24. April 2020 kam es zu einem Wechsel im Verwal- tungsratspräsidium. Fredy Vogt gab seine Funktion als Präsident des Verwaltungsrates ab. In einer ausserordentli- chen Verwaltungsrats-Sitzung im Anschluss an die General- versammlung wurde Dr. Thomas R. Meier mit sofortiger Wirkung zum neuen Präsidenten gewählt. Dr. Thomas R.
Offenlegungsbericht 2020 · Unternehmensführung | 5 |
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