Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Ahrensburg (pta044/04.06.2021/15:45) - Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft, Ahrensburg

ISIN: DE000A1E8G88 Wertpapierkennnummer: A1E8G8

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am

Montag, dem 12. Juli 2021, um 10:00 Uhr

in Form einer

virtuellen Hauptversammlung

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet erfolgen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht des Vorstandes der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht des Vorstandes zum 31. Dezember 2020 für die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstandes nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Der festgestellte Jahresabschluss der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft weist zum 31. Dezember 2020 einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 22.430.616,25 aus. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrates - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

2. Beschlussfassung über den Vortrag des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 auf neue Rechnung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 22.430.616,25 auf neue Rechnung vorzutragen und folgenden Beschluss zu fassen:

Der im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 22.430.616,25 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2020 amtiert hat, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2020 amtiert haben, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 gewählt.

6. Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Entsprechend § 7 der Satzung müssen die Aufsichtsratsmitglieder in der diesjährigen Hauptversammlung turnusgemäß neu gewählt werden. Demnach werden die Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat besteht gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern:

1) Herr Wenyang Zhang, Ningbo, China (Vorsitzender)

Kaufmann, Vorstandsvorsitzender der Ningbo Ship Investment-Group Ltd., Ningbo City/China, sowie der Zhejiang Ship Electronics Technology Co. Ltd., Zhejiang/China

Herr Wenyang Zhang nimmt keine Mandate in anderen Aufsichtsräten wahr und übt keine Mandate in einem Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremien aus.

2) Frau Xiaolun Heijenga, Eschborn (Stellvertretende Vorsitzende), Frankfurt am Main

Steuerberaterin und Partnerin der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

Frau Xiaolun Heijenga ist nimmt keine Mandate in anderen Aufsichtsräten wahr und übt keine Mandate in einem Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremien aus.

3) Herr Hui Zhao, Frankfurt am Main

Rechtsanwalt, KWM Europe Rechtsanwaltsgesellschaft mbH., Frankfurt am Main

Herr Hui Zhao nimmt keine Mandate in anderen Aufsichtsräten wahr und übt keine Mandate in einem Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremien aus.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Herr Wenyang Zhang, Kaufmann, Ningbo City, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

b) Frau Xiaolun Heijenga, Steuerberaterin, Frankfurt am Main, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

c) Herr Hui Zhao, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

7. Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und Beschlussfassung über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz muss die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder abstimmen. Die Abstimmung kann auch die bestehende Vergütung bestätigen. Die derzeitige Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. August 2011 festgesetzt. Hiernach gilt:

"Die Vergütung der Aufsichtsräte wird in Form eines fixen Sitzungsgeldes ermittelt. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Sitzung des Aufsichtsrates oder eines Ausschusses (sofern eingerichtet), an der es teilnimmt, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 2.500,00, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält einen Zuschlag hierauf von EUR 500,00 pro Sitzung. Je Tag der Hauptversammlung erhält ein Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld von EUR 1.000,00. Der Sitzungsleiter der Hauptversammlung erhält einen weiteren Zuschlag von EUR 2.500,00 je Sitzungstag. Die Vergütung wird einmal jährlich nach Durchführung der Hauptversammlung zur Zahlung fällig."

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Höhe der Vergütung und die konkrete Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Hinblick auf die Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und die Größe sowie die Situation des Unternehmens angemessen sind. Es wird deshalb insbesondere auf eine am Unternehmenserfolg bemessene Vergütungskomponente für die Aufsichtsratsmitglieder verzichtet, so dass sich auch die Festlegung einer Maximalvergütung erübrigt. Die Vergütung des Aufsichtsrates wird jährlich einer Überprüfung unterzogen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert, wird bestätigt.

8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems des Vorstands

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das in der Anlage 1 beschriebene Vergütungssystem des Vorstands wird gebilligt.

II. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ("COVID-19-Gesetz").

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet unter

https://vivanco.hvanmeldung.de

Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet verfolgen, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.

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June 04, 2021 09:45 ET (13:45 GMT)