Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB

vom 15. Juli 2024

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären:

Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") bzw. seit deren Geltung in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") wurde und wird seit der letzten Entsprechenserklärung vom 28. April 2023 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Ziffern aus den dort genannten Gründen entsprochen.

Besetzung des Vorstandes (Empfehlung B.1)

Sollten Neubestellungen bei Vorständen anstehen, wird der Aufsichtsrat immer das Thema Diversität unter Einbeziehung weiblicher und diversifizierter KandidatInnen im Auge behalten, aber entscheidend sind Ausbildung, Erfahrung und Kompetenz der KandidatInnen.

Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (Empfehlung B.5)

In Anbetracht des Alters der amtierenden Vorstandsmitglieder hat die VARTA AG bisher keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Der Aufsichtsrat der VARTA AG prüft, eine Altersgrenze in Zukunft festzulegen.

Unabhängigkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats (Empfehlung C.10 Satz 1)

Aufgrund mittelbarer geschäftlicher Beziehungen zur VARTA AG bzw. zum VARTA AG-Konzern ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der auch Vorsitzender des HR-Ausschusses ist, nach den Indikatoren in Empfehlung C.7 nicht als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen. Der Aufsichtsrat hat keinen Zweifel daran, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und des HR-Ausschusses sich bei seiner Aufsichtsratstätigkeit ausschließlich am Wohl der Gesellschaft orientiert.

Festsetzung der Höhe der variablen Vergütungsbestandteile (Empfehlungen G.6 und G.10 Satz 1)

Der Aufsichtsrat hat sich dazu entschieden, die variablen Vergütungsbeträge zu gleichen Teilen zwischen kurzfristig orientierter Vergütung (sog. Short Term Incentive) und langfristig orientierter Vergütung (sog. Long Term Incentive) aufzuteilen. Der Aufsichtsrat hält derzeit aus Incentivierungsgesichtspunkten im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine Gleichgewichtung des Short Term Incentives und des Long Term Incentives für angemessen.

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Frist für die öffentliche Zugänglichkeit von Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie verpflichtender unterjähriger Finanzinformationen (Empfehlung F.2)

Den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft nicht binnen 90 Tage nach Geschäftsjahresende zugänglich gemacht. Auch die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 konnten (bezüglich der Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2024) bzw. können (bezüglich des Halbjahresfinanzberichts 2024) nicht binnen 45 Tagen nach dem Ende des Berichtszeitraums zugänglich gemacht werden.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie der genannten verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 verzögert sich wesentlich durch die Cyberattacke im Februar 2024. Wesentlich Informationen und Systeme stehen derzeit noch nicht oder nur bedingt zur Verfügung.

Ellwangen, im Juli 2024

Vorstand und Aufsichtsrat

VARTA AG

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Corporate Governance Bericht gemäß Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle.

Nach unserer Überzeugung ist gute Corporate Governance, durch die das Vertrauen unserer Aktionärinnen und Aktionäre, Geschäftspartner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Finanzmärkte in unser Unternehmen gestärkt wird, wesentliche Grundlage für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg . Der VARTA AG-Konzern hat sich einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) gegeben. Dieser Kodex definiert Verhaltensrichtlinien als Mindeststandards, die für alle Beschäftigten des VARTA AG-Konzerns weltweit verbindlich sind. Der vollständige Verhaltenskodex ist auf der Homepage der VARTA AG unter https://www.varta-ag.com/fileadmin/varta_ag/publications/VARTA_Verhaltenskodex_de.pdf verfügbar.

Duales Führungssystem

Die VARTA AG unterliegt als international tätige Aktiengesellschaft mit Sitz in Ellwangen, Deutschland, u. a. den Vorschriften des deutschen Aktienrechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem, das dem Vorstand die Leitung des Unternehmens und dem Aufsichtsrat die Beratung und Überwachung des Vorstands zuweist. Diese beiden Gremien sind sowohl hinsichtlich ihrer Mitglieder als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt. Beide Organe arbeiten aber im Unternehmensinteresse eng zusammen.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstandes

Zum 31. Dezember 2023 bestand der Vorstand der VARTA AG, Ellwangen (Jagst) aus vier Mitgliedern: Herrn Dr. Markus Hackstein (Sprecher des Vorstands), Herrn Marc Hundsdorf (CFO), Herrn Rainer Hald (CTO) und Herrn Michael Giesswein (CRO). Herr Hessenberger ist mit Ablauf des 30. April 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Marc Hundsdorf ist seit 15. Mai 2023 Mitglied des Vorstands, Herr Michael Giesswein seit 15. Juni 2023.

Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung.

Kein Mitglied des Vorstands nimmt mehr als zwei Aufsichtsratsmandate oder einen Aufsichtsratsvorsitz in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahr, die vergleichbare Anforderungen stellen. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die strategische Ausrichtung des Unternehmens fest, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Darüber hinaus bestimmt er die unternehmerischen Ziele und gestaltet die Unternehmenspolitik sowie die Konzernorganisation. Ferner sorgt er für ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagement, welches auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdeckt, sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien (Compliance). Er ist an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich dabei am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Dabei berücksichtigt der Vorstand neben langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele.

Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands führen die einzelnen Mitglieder die ihnen durch den Geschäftsverteilungsplan zugeordneten Geschäftsbereiche in eigener Verantwortung. Vorstandsausschüsse bestehen nicht. Der Vorstandsvorsitzende bzw. der Sprecher des Vorstands leitet insbesondere federführend die Unternehmensentwicklung sowie die Koordinierung der Geschäftsbereiche. Die Mitglieder des Vorstands

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unterrichten sich über alle wesentlichen Entwicklungen aus ihren Geschäftsbereichen und stimmen sich über alle ressort-übergreifenden Maßnahmen ab. Weitere Einzelheiten zur Zusammenarbeit im Vorstand regeln die Geschäftsordnung des Vorstands und der Geschäftsverteilungsplan. Sie enthalten insbesondere auch Regelungen zu Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat.

In den Aufsichtsratssitzungen berichtet der Vorstand schriftlich und mündlich zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Die Vorstandsmitglieder stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Prüfungsausschussvorsitzenden, und beraten die wesentlichen Aspekte der Strategie, Planung und Unternehmensentwicklung sowie Fragen des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens.

In Anbetracht des Alters der amtierenden Vorstandsmitglieder hat die VARTA AG bisher keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Aus den in der Entsprechenserklärung genannten Gründen hat der Aufsichtsrat bisher kein Diversitätskonzept für den Vorstand festgelegt.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der VARTA AG besteht nach der Satzung aus sechs Mitgliedern. Herr Günter Apfalter wurde am 11. Juli 2023 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 aus. Die konkrete Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie dessen Vorsitz kann dem Aufsichtsratsbericht entnommen werden.

Der Aufsichtsrat hat Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt, die nach Maßgabe der Entsprechenserklärung die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes berücksichtigen. Diese Ziele beinhalten zugleich das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium sowie das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept. Unter letzterem versteht der Aufsichtsrat eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter, eine hinreichende Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen sowie die Sicherstellung der Zugehörigkeit von Mitgliedern mit langjähriger beruflicher Erfahrung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Da sie zudem über umfangreiche Kenntnisse in unterschiedlichen Berufsbereichen und über langjährige internationale Erfahrung verfügen, bringen sie ein breites Spektrum von Fähigkeiten und Erfahrungen und Diversität in ihre Aufsichtsratstätigkeit ein. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats erfüllen die Mitglieder Herr Martin Ohneberg, Dr. Michael Pistauer, Herr Sven Quandt, Herr Günter Apfalter und Dr. Harald Sommerer das Erfordernis der Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat betrachtet die Anzahl von fünf unabhängigen Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat als angemessen. Die Mitglieder unseres Aufsichtsrats üben keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens aus. Die Einhaltung der Altersgrenze von in der Regel 75 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl wurde bei der Besetzung berücksichtigt.

Ein aktueller Überblick über den Umsetzungsstand kann nachfolgender Qualifikationsmatrix entnommen werden:

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Grundlage jeder Aufsichtsratstätigkeit ist die persönliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder. Daher werden bei den Wahlvorschlägen auch weitere wichtige Kriterien herangezogen. So wird wie bislang auf Persönlichkeit, Integrität und eine hinreichende Vielfalt im Hinblick auf Fach- und Branchenkenntnisse sowie besondere Erfahrungen, z. B. auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, geachtet.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Unternehmensführung. Er wird vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens einschließlich der Compliance informiert und stimmt mit dem Vorstand die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung ab. Der Aufsichtsrat prüft und billigt die Jahresabschlüsse der VARTA AG und des VARTA AG-Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers und prüft und beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Ferner beschließt er über die der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat zu unterbreitenden Beschlussvorschläge. Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands von grundlegender Bedeutung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses des Aufsichtsrats.

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Aufsichtsrats. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern achtet der Aufsichtsrat auf eine für die Gesellschaft bestmögliche Zusammensetzung des Vorstandsgremiums. Dabei spielen u. a. Erfahrung und Branchenkenntnisse sowie fachliche und persönliche Qualifikation eine wichtige Rolle. Der HR-Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Gestaltung des Vergütungssystems für den Vorstand und für eine angemessene Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.

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Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit und zur Behandlung komplexer Sachverhalte aus dem Kreis seiner Mitglieder vier ständige Ausschüsse gebildet, die u. a. seine Beschlüsse vorbereiten bzw. zum Teil an seiner Stelle beschließen. Dabei handelt es sich um den Prüfungsausschuss, den HR- Ausschuss, der auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahrnimmt, den Related-Party Ausschuss sowie den Investitionsausschuss. Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Gesamtaufsichtsrat über die Arbeitsergebnisse der Ausschüsse.

Der HR-Ausschuss besteht aus vier Mitgliedern: DDr. Michael Tojner (Vorsitzender), Dr. Harald Sommerer, Herr Sven Quandt, Herr Martin Ohneberg. Mitglieder des Related-Party-Ausschusses sind Herr Sven Quandt (Vorsitzender) und Dr. Michael Pistauer. Mitglieder des Investitions-Ausschusses sind Herr Martin Ohneberg (Vorsitzender), DDr. Michael Tojner, Dr. Harald Sommerer, Herr Günther Apfalter. Mitglieder des dreiköpfigen Prüfungsausschusses sind bzw. waren Dr. Harald Sommerer (Vorsitzender), Dr. Michael Pistauer

(seit 1. November 2023) und Herr Martin Ohneberg (seit 1. November 2023). DDr. Michael Tojner war Mitglied des Prüfungsausschusses bis 31. Oktober 2023.

Über besonderen Sachverstand jeweils sowohl auf dem Gebiet der Abschlussprüfung als auch der Rechnungslegung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung, verfügen:

  • Dr. Harald Sommerer als unabhängiger Vorsitzender des Prüfungsausschusses aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Erfahrung als Finanzvorstand und Vorstandsvorsitzender börsennotierter Unternehmen;
  • Prof. DDr. Michael Tojner aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Tätigkeit als CEO sowie seinen langjährigen Erfahrungen als geschäftsführender Eigentümer verschiedener Beteiligungsgesellschaften;
  • Dr. Michael Pistauer aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Tätigkeit als Finanzvorstand verschiedener Unternehmen.

Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist über die Homepage der Gesellschaft unter https://www.varta- ag.com/de/ueber-varta/unternehmen/aufsichtsrat zugänglich und regelt neben den persönlichen Anforderungen an die Mitglieder die Aufgaben und Zuständigkeiten sowie das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen. Über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr informiert der Bericht des Aufsichtsrats.

Regelmäßig überprüft der Aufsichtsrat anhand von Fragebögen und Einzelinterviews die Effizienz seiner Tätigkeit und der Tätigkeit der Ausschüsse. Hierdurch können Anregungen für eine noch bessere Zusammenarbeit gegeben werden. Der Aufsichtsrat hat zuletzt im Oktober 2022 eine solche Selbstbeurteilung seiner Arbeit sowie der Arbeit seiner Ausschüsse vorgenommen, deren Ergebnisse anschließend im Aufsichtsrat erörtert wurden.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sind dazu verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich offenzulegen. Wesentliche Geschäfte zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands oder ihnen nahestehenden Personen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung über etwaige Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtsjahr aufgetretene Interessenskonflikte wurden gelöst,

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indem Related-Party-Transaktionen vom Related-Party-Ausschuss sorgfältig geprüft wurden und das Aufsichtsratsmitglied, welches in Related-Party-Transaktionen involviert war, an der Beschlussfassung im Gremium nicht teilgenommen hat. Weitere Informationen zu Related-Party-Transaktionen sind dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen.

Festlegung von Zielgrößen für den Anteil von Frauen in den ersten beiden Führungsebenen, im Vorstand und im Aufsichtsrat

Der Vorstand hat die Zielgröße für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen im VARTA AG- Konzern unterhalb des Vorstandes der VARTA AG auf 30% festgelegt. Als Frist zur Erreichung der Zielgröße wurde eine Frist bis 16. März 2026 gesetzt.

Der Aufsichtsrat hat die Zielgröße für den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat auf jeweils 30% festgelegt. Die Frist zur Erreichung der Zielgröße wurde bis 31. Dezember 2027 gesetzt.

Nachfolgeplanung

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Dies erfolgt auch, um geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für zukünftige Vorstandspositionen möglichst intern rekrutieren zu können. Unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen sowie der Anforderungen des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex wird ein Anforderungsprofil erarbeitet. Schwerpunkte sind Kenntnisse, Erfahrungen sowie fachliche und persönliche Kompetenzen mit Blick auf die Unternehmensstrategie und die Unternehmenskultur. Auf Basis des Anforderungsprofils nimmt der Aufsichtsrat eine engere Auswahl von verfügbaren Kandidaten vor, mit denen strukturierte Gespräche geführt werden. Bei Bedarf wird der Aufsichtsrat bei der Entwicklung der Anforderungsprofile und/oder der Auswahl der Kandidaten von externen Beratern unterstützt.

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das dritte Organ des Unternehmens. Die Aktionärinnen und Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die VARTA AG hat nur voll stimmberechtigte Aktien ausgegeben. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres statt. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt den Vorsitz der Hauptversammlung.

Die Tagesordnung für die Hauptversammlung, einschließlich der für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Die Hauptversammlung beschließt in allen ihr durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, Wahl des Aufsichtsrats, Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung des Abschlussprüfers sowie über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen. Jede Aktionärin und jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte stellt die VARTA AG den Aktionärinnen und Aktionären für die ordentliche Hauptversammlung einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. In der Einberufung der Hauptversammlung wird erläutert, wie im Vorfeld der Hauptversammlung Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilt werden können. Daneben bleibt es den Aktionärinnen und Aktionären unbenommen, sich durch eine/n Bevollmächtigte/n ihrer Wahl vertreten zu lassen. Vollmachtsformulare sind in der Eintrittskarte enthalten, die den Aktionärinnen und Aktionären ausgehändigt wird.

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Die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2023 wurde als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Transparenz

Die VARTA AG nutzt zur zeitnahen Information der Anlegerinnen und Anleger die Website des Unternehmens: www.varta-ag.com. Neben dem Geschäftsbericht sowie den Zwischenfinanzberichten werden Anteilseignerinnen und Anteilseigner und Dritte in der Form von Ad-hoc-Mitteilungen und Finanzmitteilungen bzw. Pressemitteilungen über aktuelle Entwicklungen informiert. Die VARTA AG publiziert einen Finanzkalender zu allen wesentlichen Terminen und Veröffentlichungen der Gesellschaft mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte, wesentliche Stimmrechtsanteile und mitteilungspflichtiger Aktienbesitz

Die VARTA AG veröffentlicht entsprechend den Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) unverzüglich nach deren Eingang die sog. Directors' Dealings-Meldungen nach Art. 19 MAR, also die Mitteilungen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und von anderen Personen, die Führungsaufgaben bei der VARTA AG im Sinne von Art. 19 MAR wahrnehmen, sowie mit diesen Personen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen über Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die VARTA-Aktie. Diese Meldungen werden auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.varta- ag.com/de/investoren/corporate-governance veröffentlicht.

Die Gesellschaft veröffentlicht gem. § 40 WpHG unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang, Mitteilungen über den Erwerb oder die Veräußerung bedeutender Stimmrechtsanteile bzw. über das Halten von entsprechenden Finanzinstrumenten (Informationen nach § 33 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 WpHG oder nach entsprechenden Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum).

Aktienbesitz und Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Der individuelle Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder lag am Ende des Geschäftsjahres 2023 wie folgt vor:

  • Dr. Markus Hackstein, Sprecher des Vorstands (0,010 %)
  • Herr Rainer Hald, Technikvorstand (0,004 %)
  • Herr DDr. Michael Tojner ist als Aufsichtsratsvorsitzender der VARTA AG und Hauptaktionär der Montana Tech Components AG, Reinach (Schweiz) über deren Tochtergesellschaft VGG SE, Wien (Österreich) mit 50,001 % an der VARTA AG beteiligt.
  • Herr Dr. Michael Pistauer als Aufsichtsratsmitglied der VARTA AG ist über die Gesellschaft PI Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (Österreich) mit 0,005 % an der VARTA AG beteiligt
  • Herr Sven Quandt als Aufsichtsratsmitglied der VARTA AG ist über die Gesellschaft S.Qu.Vermögensberatung GmbH & Co.KG (Deutschland) mit 0,015 % an der VARTA AG beteiligt.

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Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Die VARTA AG berichtet für das Geschäftsjahr 2023 im Rahmen eines Vergütungsberichts für die VARTA AG und den Konzern über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Vermerk des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts wird auf der Internetseite der VARTA AG zugänglich unter https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/unternehmen/vorstand-der-varta-ag

Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats und die letzten Beschlussfassungen der Hauptversammlung über die Vergütungssysteme von Vorstand bzw. Aufsichtsrat bzw. die Vergütung des Aufsichtsrats sind auf der Internetseite der VARTA AG zugänglich unter https://www.varta-ag.com/de/ueber-varta/unternehmen/vorstand-der-varta-ag bzw. https://www.varta- ag.com/de/ueber-varta/unternehmen/aufsichtsrat

Compliance und Risikomanagement

Die Einhaltung der Gesetze, interner und externer Vorschriften sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken ist Teil der Corporate Governance bei VARTA. Unser Compliance-Managementsystem ist Teil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystem des Unternehmens. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem stellt ein risikobewusstes, chancenorientiertes und informiertes Handeln in einem dynamischen Geschäftsumfeld sicher, um so Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Erfolg von VARTA zu gewährleisten. Es deckt auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele ab. Die internen Kontroll-, Berichts- und Compliance-Strukturen werden regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

Unser Ziel ist es, institutionelle Investoren, Privataktionäre, Finanzanalysten, Geschäftspartner, Mitarbeiter sowie die interessierte Öffentlichkeit durch regelmäßige, transparente und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu informieren. Alle wesentlichen Informationen, wie z. B. Presse-,Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen, sowie Präsentationen von Roadshows und Konferenzen, sämtliche Finanzberichte und den Finanzkalender veröffentlichen wir auf unserer Internetseite. Im Rahmen unserer umfassenden Investor-Relations-Arbeit stehen wir in enger und ständiger Verbindung mit aktuellen und potenziellen Aktionären.

Darüber hinaus stehen auf unserer Internetseite auch sämtliche Unterlagen und Informationen zu unserer Hauptversammlung zur Verfügung. Die Aktionäre der VARTA AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Unsere Aktionäre sind über die Teilnahmerechte an allen grundlegenden Entscheidungen der Hauptversammlung beteiligt.

Die Konzernrechnung der VARTA AG und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2022 ist gemäß

  • 315e Abs. 2 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 2 HGB aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, die von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ebenso werden die zum 31. Dezember 2023 verbindlich geltenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), angewendet.

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Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2023 wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hatte sich zuvor von der Unabhängigkeit des Prüfers überzeugt.

Ellwangen, im Juli 2024

Vorstand und Aufsichtsrat

VARTA AG

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VARTA AG published this content on 16 July 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 July 2024 12:17:05 UTC.