IRW-PRESS: Tower One Wireless Corp.: Tower One gibt die endgültige Genehmigung und
Umsetzung des Warrant-Incentive-Programms und der Warrant-Listung an der kanadischen
Wertpapierbörse bekannt

Tower One gibt die endgültige Genehmigung und Umsetzung des Warrant-Incentive-Programms und
der Warrant-Listung an der kanadischen Wertpapierbörse bekannt 

Vancouver, BC, Kanada - 21. Februar 2018 - Tower One Wireless Corp (CSE: TO) (OTCMKTS: TOWTF)
(Frankfurt: A2DKQ4) (Tower One oder das Unternehmen)  gibt im Hinblick auf seine Mitteilung vom 9.
Januar 2018 bekannt, dass sein Incentive-Programm für den Kauf von Warrants
(Incentive-Programm) und die Notierung der Warrants (Warrants) von der kanadischen
Wertpapierbörse genehmigt wurden. 

Derzeit berechtigt jeder Warrant den Inhaber bei einer Ausübung vor 17:00 Uhr PST
(Pazifischer Zeit) am 21. Juli 2018 zum Erwerb einer (1) Stammaktie nach Zahlung eines
Ausübungspreises von 0,40 Dollar pro Aktie.  Im Rahmen des Incentive-Programms berechtigt jeder
Warrant den Inhaber bei Ausübung vor 17:00 Uhr PST am 30. März 2018 zum Kauf einer (1)
Stammaktie und einem (1) zusätzlichen Incentive-Warrant (Incentive-Warrant) bei Zahlung eines
reduzierten Preises von 0,25 US-Dollar pro Aktie.  Die Warrants werden an der kanadischen
Wertpapierbörse CSE notiert und ab dem Handelsstart am 21. Februar 2018 unter dem Kürzel
TO.WT gehandelt.

Jeder Incentive-Warrant berechtigt den Eigentümer zum Erwerb einer (1) Stammaktie nach
Zahlung des Ausübungspreises von 0,40 Dollar vor Ablauf der sechs (6) Monate ab dem
Ausgabedatum des Incentive-Warrants.

Registrierte Berechtigte sind dazu aufgerufen, ihre Warrants sobald wie möglich (ansonsten
vor 17:00 Uhr PST am 30. März 2018) gemäß den Anweisungen auszuüben, die das
Unternehmen in seiner Pressemitteilung vom 9. Januar 2018 dargelegt hat, um das Recht auf den
vergünstigten Kaufpreis von 0,25 US-Dollar pro Aktie und die Gewährung eines
Incentive-Warrants zu nutzen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Incentive-Programm oder zur Ausübung Ihres Optionsrechts haben,
wenden Sie sich bitte an Herrn Nick Horsley bei Tower One Wireless Corp. per Telefon unter + 1 604
559-8051 oder per E-Mail an nick@toweronewireless.com.

Über Tower One Wireless Corp

Tower One Wireless  wurde im Jahr 2015 mit dem Ziel gegründet, sich als Eigentümer und
Betreiber hochwertiger Infrastrukturstandorte für die Mobilfunknetze wachstumsstarker
Mobilfunkmärkte in Südamerika zu etablieren. 

Tower One Wireless konzentriert sich in erster Linie auf die Errichtung von Sendetürmen in
Gemeinden, die einen begrenzten oder keinen Netzzugang haben. Dadurch erhöht sich die
Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Mobilfunkanbieter einen Sendeturm gemeinsam benutzen und das
Wettbewerbsrisiko wird so minimiert. Tower One Wireless verfügt über ein renommiertes Team
von Führungskräften, das durch seine Kontakte zu einem der größten
Sendeturmerrichter in Südamerika erstklassige Erfahrungen im Bereich der Erschließung von
Mobilfunknetzen vorweisen kann. Tower One Wireless konzentriert sich derzeit in erster Linie auf den
Ausbau der 4G- und 5G-LTE-Infrastruktur in Lateinamerika.

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Robert Nick Horsley, Director     
nick@toweronewireless.com 
(604) 559-8051

Die Börsenaufsicht der CSE hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine
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Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier
beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden
weder nach dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung noch nach den
Wertpapiergesetzen einzelner US-Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten(laut Definition dieses Begriffes in der im U.S. Securities Act veröffentlichten
Vorschrift S) nicht verkauft werden, außer  es erfolgt eine Registrierung nach dem U.S.
Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder es besteht eine
Ausnahmegenehmigung von deiner solchen Registrierungsverpflichtung.

Zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Angaben oder zukunftsgerichtete Aussagen
(zusammenfassend zukunftsgerichtete Angaben) im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze.
Zukunftsgerichtete Angaben enthalten im Allgemeinen Begriffe wie glauben, erwarten, antizipieren,
beabsichtigen, glauben, schätzen, möglicherweise oder ähnliche Ausdrücke
beziehungsweise Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen.
Tower One gibt zu bedenken, dass die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten
zukunftsgerichteten Angaben keine Garantie für zukünftige Ergebnisse oder Leistungen
darstellen und dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedener Faktoren erheblich von
diesen zum Ausdruck gebrachten zukunftsgerichteten Angaben abweichen können. Der Leser kann
eine umfassende Erläuterung solcher Risikofaktoren und ihre möglichen Auswirkungen den
Bekanntmachungen von Tower One in seinem Unternehmensprofil auf SEDAR unter www.sedar.com entnehmen.

 
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
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