IRW-PRESS: Tower One Wireless Corp.: Tower One erwirbt 15 Masten

Tower One erwirbt 15 Masten

Vancouver (British Columbia, Kanada), 19. Oktober 2017. Tower One Wireless Corp. (CSE: TO, OTCQB:
TOWTF, Frankfurt: 1P3N) freut sich bekannt zu geben, dass es eine Anzahlung in Höhe von 315.000
Dollar für den Erwerb von 15 Masten geleistet hat, die im November 2017 aufgestellt werden.
Diese 15 Masten werden sich in Argentinien befinden und voraussichtlich insgesamt etwa 1.050.000
US-Dollar kosten. Tower One führte einen erfolgreichen kostensenkenden Ausschreibungsprozess
mit den Verkäufern der Masten durch, wodurch die Kosten pro Maststandort gesenkt werden
konnten.

CEO Alex Ochoa sagte: Das Ziel dieses Prozesses bestand darin, die Kosten der Masten zu senken
und die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts zu steigern. Wir haben dieses Ziel zweifelsohne
erreicht und dieser Erwerb stellt die Grundlage für den Rest des Jahres 2017 sowie für das
Jahr 2018 dar, in denen wir mit zusätzlichen 200 neuen Built-to-Suit-Möglichkeiten
rechnen.

Weitere Details hinsichtlich des Erwerbs dieser 15 Masten werden in einer Pressemitteilung
bekannt gegeben werden, falls und wenn Tower One die Restzahlung für solche Masten leistet und
die Masten fertiggestellt werden.

Über Tower One Wireless Corp

Tower One errichtet, besitzt und verpachtet im Rahmen von langfristigen Verträgen
Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen an Mobilfunkbetreiber. Tower One ist eines von nur wenigen
börsennotierten Unternehmen mit geringem Börsenwert, das in der Masten- und
Mobilfunkinfrastruktur-Branche tätig ist. Tower One wird von einem Führungsteam aus
Telekom- und Finanzexperten geleitet, die langjährige Erfahrung im Telekom- und
Mobilfunk-Infrastruktursektor vorweisen können. Das Management hat seine 30 Millionen Aktien
freiwillig für drei Jahre gesperrt.

Tower One Wireless konzentriert sich derzeit in erster Linie auf den Ausbau der 4G- und
5G-LTE-Infrastruktur in Lateinamerika.

Weitere Informationen erhalten Sie über:
Robert Nick Horsley, Director     
nick@toweronewireless.com
(604) 559-8051

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN 

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemeldung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen.
Dazu zählen auch Aussagen zu den behördlichen Genehmigungen und sonstigen Angelegenheiten.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht ausschließlich historischen Charakter
haben, und umfassen sämtliche Aussagen zu zukünftigen Ansichten, Plänen, Erwartungen
oder Absichten. Solche Informationen sind generell an zukunftsgerichteten Ausdrücken wie
können, erwarten, schätzen, rechnen mit, beabsichtigen, glauben und fortsetzen sowie
ähnlichen Begriffen bzw. ihren Verneinungen zu erkennen.  Die Leser werden davor gewarnt, sich
vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da nicht gewährleistet werden kann,
dass die Pläne, Absichten und Erwartungen, die diesen zugrunde liegen, auch realisiert werden
können.  Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen typischerweise zahlreichen Annahmen, bekannten
und unbekannten Risiken sowie Unsicherheiten, sowohl allgemeiner als auch spezifischer Art, die dazu
beitragen könnten, dass die Vorhersagen, Schätzungen, Prognosen, Vorausplanungen und
sonstigen zukunftsgerichteten Aussagen nicht eintreten werden.  Zukunftsgerichtete Aussagen basieren
zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu
führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des
Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in
solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Diese Annahmen,
Risiken und Unsicherheiten beziehen sich unter anderem auf die Wirtschaftslage im Allgemeinen und
die Kapitalmärkte im Besonderen, auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien, auf
das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird, sowie auf andere Faktoren, von
denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen.  Obwohl solche
Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als vernünftig angesehen werden,
unterliegen sie erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und
regulatorischen Unsicherheiten und Risiken.  Es kann keine Gewährleistung abgegeben werden,
dass der geplante Erwerb der Masten abgeschlossen wird oder, sofern er abgeschlossen wird,
erfolgreich sein wird.

Zukünftige Aussagen unterliegen einer Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu
führen könnten, dass sich die tatsächlichen Aktivitäten, Leistungen oder
Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck
gebracht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) dass die Umweltgesetze
und -bestimmungen strenger werden; (ii) dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, die
erforderlichen Mittel aufzubringen; (iii) Risiken in Zusammenhang mit Unfällen, Ausfällen
von Maschinen und Anlagen, Arbeitsstreitigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Problemen, die den
Betrieb unterbrechen könnten; (iv) der Konkurrenz; (v) der ungewissen Profitabilität
angesichts der früheren Verluste des Unternehmens; (vi) Risiken in Zusammenhang mit
Umweltbestimmungen und der damit einhergehenden Verantwortung; (vii) Risiken in Zusammenhang mit der
Unfähigkeit, eine Akzeptanz in der Gemeinde, Abkommen und Genehmigungen (im Allgemeinen soziale
Genehmigungen genannt) zu erzielen; (viii) Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt und der
Aufrechterhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen und
Autorisierungen in Zusammenhang mit dem fortlaufenden Betrieb und der Erschließung der
unternehmenseigenen Projekte; (ix) Risiken in Zusammenhang mit dem Ergebnis von Gerichtsverfahren;
(x) politischer und behördlicher Risiken; (xi) Risiken in Zusammenhang mit der aktuellen
Weltwirtschaftslage; und (xii) andere Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit den
Erkundungsgebieten, Aktiva und der Geschäftsstrategie des Unternehmens.  Wichtige Faktoren, die
dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den
Erwartungen des Unternehmens unterscheiden, beinhalten Rechtstreitigkeiten, die allgemeine
Wirtschaftslage, den Verlust wichtiger Mitarbeiter und Berater, zusätzliche
Finanzierungsanforderungen, Gesetzesänderungen, die Konkurrenz sowie die Unfähigkeit von
Vertragspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.  Zukunftsgerichtete Aussagen
werden in dieser Pressemeldung ausdrücklich eingeschränkt dargelegt. Die Anleger werden
darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige
Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der
darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten.

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