IRW-PRESS: Tower One Wireless Corp.: Tower One Wireless meldet Update seiner Betriebe in
Kolumbien

Tower One Wireless meldet Update seiner Betriebe in Kolumbien

VANCOUVER (BRITISH COLUMBIA, KANADA), 16. Mai 2017. Tower One Wireless Corp. (CSE: TO, OTC:
TOWTF, Frankfurt: A2AFT9) (das Unternehmen) meldet ein Update seiner Betriebe in Kolumbien. Dem
Unternehmen wurden kürzlich sechs weitere Suchringe von einem Mobilfunkbetreiber
gewährt.

Außerdem wartet Tower One Wireless auf den Abschluss der Versteigerung der kolumbianischen
700- und 1.900-Megahertz-Bandbreiten, die die Errichtung von Sendemasten eines jeden
Mobilfunkanbieters für die Jahre 2017 bis 2020 betrifft.
CEO Alex Ochoa sagte: Wir erwarten die Ergebnisse dieser Versteigerung in Kürze und gehen
davon aus, dass das kolumbianische Netz wachsen wird, sobald die Versteigerung abgeschlossen ist.
Unterdessen verzeichnet das Unternehmen weitere beträchtliche Fortschritte auf dem mittlerweile
äußerst aktiven Sendemastenmarkt in Argentinien.

Über die Versteigerung der kolumbianischen Bandbreiten
Das kolumbianische Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation (Ministerio de
Tecnologías de la Información y las Comunicaciones, MinTIC) hat gemeinsam mit der
nationalen Bandbreitenagentur (Agencia Nacional de Espectro, ANE) eine öffentliche
Anhörung hinsichtlich seiner Pläne, Frequenzen in den Bandbreiten 700 und 1.900 Megahertz
zu versteigern, gestartet. Als ersten Schritt sind die Behörden bestrebt, die bestehenden
Bandbreitenobergrenzen bei niedrigen Bandbreiten von unter einem Gigahertz (689 bis 960 Megahertz)
von 30 auf 45 Megahertz pro Anbieter zu erhöhen und gleichzeitig die Bandbreitenobergrenzen bei
hohen Bandbreiten (1.710 bis 2.690 Megahertz) von 85 auf 90 Megahertz zu erhöhen.

Gemäß der Beschlussvorlage wird eine Bandbreite von insgesamt 70 Megahertz (zwei Mal
35 Megahertz) in der 700-Megahertz-Bandbreite (713 bis 748 Megahertz, zusammen mit 768 bis 803
Megahertz) angeboten. Die 700-Megahertz-Bandbreite soll wie folgt aufgeteilt werden: zwei Mal
15-Megahertz-Blöcke (Block A), zwei Mal Zehn-Megahertz-Blöcke (Block B) und zwei Mal
Fünf-Megahertz-Blöcke (Blöcke C und D). Ein zusätzlicher Block von zwei Mal 2,5
Megahertz einer 1.900-Megahertz-Bandbreite, der Frequenzen in den Bandbreiten 1.865 bis 1.867,5
sowie 1.945 bis 1.947,5 Megahertz (Block E) umfasst, wird ebenfalls versteigert. Die
öffentliche Anhörung dauerte von 7. Februar bis März 2017.

Über Tower One Wireless Corp
Tower One baut, besitzt und vermietet ein Portfolio von Einrichtungen für die
Drahtlosinfrastruktur auf Langzeitbasis an Mobilfunkbetreiber. Tower One ist das einzige,
öffentlich gehandelte Small-Cap-Unternehmen im Bereich Mobilmasten und
Drahtlosinfrastruktur.Tower One konzentriert sich in erster Linie auf die Errichtung von
Sendetürmen in Gemeinden, die einen begrenzten oder keinen Netzzugang haben.  Tower One wird
von einem Team von Telekom- und Finanzexperten mit langjähriger erfolgreicher Erfahrung im
Telekommunikations- und Wireless-Infrastrukturgeschäft betrieben.Bei der Wahl des Managements
wurden 30 Millionen Aktien an das Management von Tower One emittiert, die innerhalb von drei Jahren
nicht verkauft werden dürfen. Tower One Wireless konzentriert sich derzeit in erster Linie auf
den Ausbau der 4G- und 5G-LTE-Infrastruktur in Lateinamerika.

Die Börsenaufsicht der CSE hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine
Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit des Inhalts dieser Pressemeldung.

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Wertpapiergesetzen einzelner US-Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten(laut Definition dieses Begriffes in der im U.S. Securities Act veröffentlichten
Vorschrift S) nicht verkauft werden, außer  es erfolgt eine Registrierung nach dem U.S.
Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder es besteht eine
Ausnahmegenehmigung von deiner solchen Registrierungsverpflichtung.

Weitere Informationen erhalten Sie über:
Robert Nick Horsley, Director     
nick@toweronewireless.com
(604) 559-8051

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Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen, die
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identifiziert werden, wie etwa könnte, erwarten, schätzen, beabsichtigen, glauben oder
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sich auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da es keine Gewissheit gibt, dass die Pläne,
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Prognosen, Schätzungen, Pläne und andere zukunftsgerichteten Aussagen möglicherweise
nicht eintreffen. Zukunftsgerichteten Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von
Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse, Leistungen oder
Erfolge des Unternehmens erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen Aussagen explizit oder
implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Diese Annahmen, Risiken und Ungewissheiten beinhalten unter
anderem die allgemeine Wirtschaftslage und insbesondere die Kapitalmärkte, aktuelle und
zukünftige Geschäftsstrategien, das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig
sein wird, sowie andere Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des
Unternehmens liegen. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen vom Management des Unternehmens als
vernünftig angesehen werden, unterliegen sie erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen,
wettbewerbsbezogenen und behördlichen Ungewissheiten und Risiken. 

Zukünftige Aussagen unterliegen einer Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu
führen könnten, dass sich die tatsächlichen Aktivitäten, Leistungen oder
Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck
gebracht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:  (i) dass die Umweltgesetze
und -bestimmungen strenger werden; (ii) dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte,
erforderliche Gelder aufzubringen; (iii) Risiken in Zusammenhang mit Unfällen,
Equipment-Ausfällen, Arbeitsstreitigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Problemen, die den
Betrieb unterbrechen könnten; (iv) der Konkurrenz; (v) der ungewissen Profitabilität
angesichts der früheren Verluste des Unternehmens; (vi) Risiken in Zusammenhang mit
Umweltbestimmungen und der damit einhergehenden Verantwortung; (vii) Risiken in Zusammenhang mit der
Unfähigkeit, eine Akzeptanz in der Gemeinde, Abkommen und Genehmigungen (im Allgemeinen soziale
Genehmigungen genannt) zu erzielen; (viii) Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt und der
Aufrechterhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen und
Autorisierungen in Zusammenhang mit dem fortlaufenden Betrieb und der Erschließung der
unternehmenseigenen Projekte; (ix) Risiken in Zusammenhang mit dem Ergebnis von Gerichtsverfahren;
(x) politischer und behördlicher Risiken; (xi) Risiken in Zusammenhang mit der aktuellen
Weltwirtschaftslage; und (xii) andere Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit den
Erkundungsgebieten, Aktiva und der Geschäftsstrategie des Unternehmens. Wichtige Faktoren, die
dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den
Erwartungen des Unternehmens unterscheiden, beinhalten Rechtstreitigkeiten, die allgemeine
Wirtschaftslage, den Verlust wichtiger Mitarbeiter und Berater, zusätzliche
Finanzierungsanforderungen, Gesetzesänderungen, die Konkurrenz sowie die Unfähigkeit von
Vertragspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Zukunftsgerichtete Aussagen
werden in diesem Dokument ausdrücklich eingeschränkt dargelegt. Investoren werden darauf
hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen
oder Ereignisse darstellen, weshalb man sich aufgrund der grundsätzlichen Ungewissheit
zukunftsgerichteter Aussagen nicht darauf verlassen sollte.

Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung wurden am Tag der Erstellung dieser
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neuer Informationen noch infolge zukünftiger Ereignisse -, sofern dies nicht gesetzlich
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