Testatsexemplar

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

The New Meat Company AG Berlin

Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

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Die vorliegende PDF-Datei haben wir im Auftrag unseres Mandan- ten erstellt.

Wir weisen darauf hin, dass maßgeblich für unsere Berichterstat- tung ausschließlich unser Bericht in der unterzeichneten Original- fassung ist.

Da nur der gebundene und von uns unterzeichnete Bericht das berufsrechtlich verbindliche Ergebnis unserer Tätigkeit darstellt, können wir für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser in Dateiform überlassenen Berichtsversion keine Haftung überneh- men.

Hinsichtlich der Weitergabe an Dritte weisen wir darauf hin, dass sich dieser Bericht ausschließlich an den Auftraggeber und seine Organe richtet. Unsere Verantwortlichkeit - auch gegenüber Dritten

  • bemisst sich alleine nach den mit dem Mandanten geschlossenen Auftragsbedingungen.

INHALTSVERZEICHNIS

Bestätigungsvermerk

  1. Bilanz zum 31. Dezember 2022
  2. Gewinn- und Verlustrechnung für 2022
  3. Anhang für das Geschäftsjahr 2022 Allgemeine Auftragsbedingungen

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die The New Meat Company AG, Berlin

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der The New Meat Company AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließ- lich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapital- gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezem- ber 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun- gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor- schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels- rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be- rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe zu den Rechnungslegungsgrundsätzen im Anhang, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass zur weiteren Finanzierung der Aktivitäten der Vorstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten prüft und beabsichtigt in den nächsten 12 Monaten Eigen- oder Fremdkapital von mindestens 1 Mio. EUR aufzunehmen. Nur sofern eine Kapitalerhöhung oder andere Finanzierungsalterna- tiven in den nächsten 12 Monaten nicht durchgeführt werden könnten, wäre die Entwicklung der Gesellschaft beeinträchtigt und darüber hinaus der Fortbestand der Gesellschaft gefähr- det.

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Wie dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten dass eine wesentliche Unsicher- heit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifi- ziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresab- schluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als not- wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Mani- pulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Ge- gebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prü- fungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstel- lungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesent- lich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins-

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New Meat Company AG published this content on 07 July 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 July 2023 12:02:02 UTC.