Baar (awp) - Das Kantonsgericht Zug hat die von der Technologieplattform Talenthouse beantragte definitive Nachlassstundung genehmigt. Sie wurde für einen Zeitraum von 6 Monaten bis 24. Oktober 2024 gewährt, wie einem Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB vom Donnerstag zu entnehmen ist.

Im letzten August war dem Unternehmen bereits eine provisorische Nachlassstundung gewährt worden. Die Aktien von Talenthouse sind derweil seit dem 29. Dezember vom Handel ausgesetzt.

Talenthouse - früher auch als New Value AG an der Börse - kämpft seit längerem mit grossen Finanzierungsproblemen. Nachdem das Unternehmen für das Jahr 2022 keinen Jahresbericht vorgelegt hatte und mehrere Verwaltungsräte zurückgetreten waren, verkündete die Revisionsgesellschaft des Unternehmens vergangenen Sommer deren Überschuldung. Auch von der Absicht, den Börsenmantel für ein anderes Unternehmen zu nutzen, war zuletzt die Rede.

Im Januar 2024 wurden zudem auch Probleme mit dem Zuger Handelsregisteramt bekannt. Dieses hatte nämlich Organisationsmängel bei dem einst auf Technologieplattformen ausgerichteten Unternehmen festgestellt. Talenthouse hatte damals 30 Tage Zeit, die Mängel zu beheben.

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