Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum

Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und Weisungsformular für die von

der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit den Zugangsdaten

übersandt. Entsprechende Formulare sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 6.               zugänglich. Möglich ist es aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu erteilen; diese muss aber, 

sofern sie nicht unter Verwendung der Eingabemaske in dem Internetservice zur Hauptversammlung,

zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter


              www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 

erteilt wird, ebenfalls der Textform (§ 126b BGB) genügen, wenn weder ein Intermediär im Sinne von §

67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne

von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten

erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen auf einem der folgenden Wege

aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 10. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft

zugehen:


              TAG Immobilien AG 
              c/o Better Orange IR & HV AG 
              Haidelweg 48 
              81241 München 
              oder 
              Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
              oder 
              E-Mail: tag-ag@better-orange.de 

Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten aus

organisatorischen Gründen ebenfalls bis spätestens zum 10. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Die Erteilung der Vollmacht, einschließlich der Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen

an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter

Verwendung der Eingabemaske in dem Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich über die

Internetseite der Gesellschaft unter


              www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 

vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen

Hauptversammlung am 11. Mai 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen

Hauptversammlung am 11. Mai 2021 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b

BGB) übersendeten oder in dem Internetservice zur Hauptversammlung erteilten Vollmacht möglich.

Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht oder

Weisung auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die

Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in

folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) Internetservice zur

Hauptversammlung, (2) E-Mail, (3) Telefax und (4) Papierform.

Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung form- und

fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der

vorgenannten Bedingungen für die Erteilung einer Vollmacht - eine Erteilung von Vollmachten nach der

Anmeldung und dem Nachweis der Berechtigung nicht aus.

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, haben das Recht

im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen einzureichen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz).

Aus organisatorischen Gründen sind in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Satz 2, 2. Hs. COVID-19-Gesetz

Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum 09. Mai 2021, 24:00 Uhr

(MESZ), über die dafür vorgesehene Eingabemaske in dem Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich

über die Internetseite der Gesellschaft unter


7.            www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 

einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Der Vorstand

wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2, 1. Hs. COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,

wie er die Fragen beantwortet. Fragen und deren Beantwortung können insbesondere zusammengefasst werden,

wenn dies dem Vorstand sinnvoll erscheint. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind

ausgeschlossen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder

Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den

anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien),

können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und

bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens

30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung

sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 10. April 2021 (24:00 Uhr MESZ).

Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die

Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des

Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und,

soweit dem Antrag nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das

Ergänzungsverlangen halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung (§§ 122

Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG).

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung

bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie

werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 

bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln:


              TAG Immobilien AG 
              - Der Vorstand - 
              Steckelhörn 5 
              20457 Hamburg 

Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter, zulässiger

Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als sei er in der Hauptversammlung

nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung 8. angemeldet ist und den Nachweis der Berechtigung erbracht hat.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2

Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt

der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (sofern diese

Gegenstände der Tagesordnung sind) und von Abschlussprüfern unterbreiten.

Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt

sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:


              TAG Immobilien AG 
              Investor Relations 
              Steckelhörn 5 
              20457 Hamburg 
              oder 
              Telefax: +49 (0)40 380 32 446 
              oder 
              E-Mail: ir@tag-ag.com 

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

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March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)