Der Vorstand hat die Aktionäre der Superactive Group Company Limited darüber informiert, dass die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft (die "Wirtschaftsprüfer") mehr Zeit benötigen, um ihre Prüfungsverfahren abzuschließen und alle erforderlichen Belege für die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Gesamtergebnis zu sammeln, wie z.B. ausstehende Prüfungsbestätigungen. Daher ist die Gesellschaft derzeit nicht in der Lage, die Jahresergebnisse der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr zu veröffentlichen. Das Unternehmen hat sich nach besten Kräften bemüht, den Konzernabschluss der Gruppe zu erstellen und arbeitet eng mit den Wirtschaftsprüfern zusammen, um alle erforderlichen Informationen und Dokumente für den Abschluss der Prüfungsverfahren so schnell wie möglich bereitzustellen. Die Bekanntgabe der Jahresergebnisse 2023 wird voraussichtlich am oder vor dem 30. April 2024 veröffentlicht werden.

Gemäß Regel 13.46(2) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, seinen Jahresbericht für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (der "Jahresbericht 2023") spätestens vier (4) Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens (d.h. am oder vor dem 30. April 2024) an die Aktionäre zu versenden. Aufgrund der Verzögerung bei der Veröffentlichung der Bekanntgabe der Jahresergebnisse 2023 wird erwartet, dass es zu einer möglichen Verzögerung beim Versand des Jahresberichts 2023 kommen kann. Sollte es zu einer Verzögerung bei der Versendung des Jahresberichts 2023 kommen, würde dies eine Nichteinhaltung von Regel 13.46(2) des Kotierungsreglements darstellen.

Das voraussichtliche Datum für die Versendung des Jahresberichts 2023 wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.