10.05.2012

Teilnahmeberechtigung

An der Versammlung dürfen nur Anleihegläubiger (oder deren bevollmächtigte Vertreter) teilnehmen. Begleitpersonen werden nicht zur Teilnahme an der Versammlung zugelassen. Soweit mehrere Personen gemeinsam Gläubiger einer Anleihe sind, dürfen alle Mitglieder dieser Gläubigergemeinschaft am Termin teilnehmen, allerdings wird nur ein Stimmrecht erteilt.

Besonderheiten für Gläubiger der Anleihe 8

Wie bereits mehrfach dargestellt, muss von den Gläubigern der Anleihe 8 (Wertpapierkennung: ISIN DE000A1H3K23)die Sperrbescheinigung / Hinterlegungsbescheinigung gemeinsam mit der Anmeldung zur Teilnahme am Termin zu Wahl des gemeinsamen Vertreters spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung (= 11. Mai 2012) beim Insolvenzverwalter eingereicht werden (maßgeblich Posteingang). Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, kann dem Anleihegläubiger die Teilnahme an der Sitzung nicht gestattet werden.

Registrierung

Um die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung prüfen zu können und alle Teilnehmer für die nachfolgenden Abstimmungen zu erfassen, wird vor Einlass in den Versammlungssaal eine Registrierung aller Teilnehmer durchgeführt. Diese Registrierung erfolgt im Foyer der Heinrich-Lade-Halle in Erlangen.

Da mit einer größeren Anzahl von Gläubigern zu rechnen ist, bitten wir darum, nicht erst unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung einzutreffen sondern die Einlasszeiten ab 9.30 Uhr zu nutzen.

Um die Registrierung zu beschleunigen, bitten wir darum, ein Ausweisdokument sowie die Sperrbescheinigung bereit zuhalten.  Ohne Vorlage dieser Dokumente ist die Teilnahme nicht möglich !

Nach der Registrierung werden die Teilnehmer eine mit Barcode versehene Stimmkarte erhalten, die für die Abstimmungen benötigt wird und daher sorgfältig verwahrt werden sollte.

Die Vertreter von mehreren Gläubigern werden darum gebeten, sich an der gesonderten Registrierungsstation für Großgläubigervertreter anzumelden. Soweit die Vollmachten nicht bereits mit der Forderungsanmeldung oder im Vorfeld des Termins eingereicht wurden, sind die Vollmachten nebst den Sperrvermerken bei Registrierung vorzulegen.

Zeitablauf

Wir gehen davon aus, dass die Sitzung bis zum Nachmittag andauern wird. Sie haben die Möglichkeit sich in der Halle mit Speisen und Getränken zu versorgen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie die Halle nach der Registrierung nicht wieder zu verlassen.

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