Pflichtwandelanleihe bekannt
DGAP-Ad-hoc: Siemens Energy AG / Schlagwort(e): Anleihe
Siemens Energy AG: Siemens Energy AG gibt Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe
bekannt
06.09.2022 / 17:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN
DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. PERSONEN,
AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE
Der Vorstand der Siemens Energy AG (die "Gesellschaft") hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine nachrangige
Pflichtwandelanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 1.000 Millionen
(die "Anleihe") auszugeben. Die im Rahmen der Anleihe zu begebenden
Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") sind in neu ausgegebene
oder bestehende auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktie)
der Gesellschaft (die "Aktien") wandelbar. Das Bezugsrechtder Aktionäre der
Gesellschaft zum Bezug der Schuldverschreibungen wird ausgeschlossen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös der Anleihe zur
teilweisen Finanzierung des von der Gesellschaft am 21. Mai 2022 angekündigten
freiwilligen Barkaufangebots für alle ausstehenden Aktien der Siemens Gamesa
Renewable Energy, S.A. zu verwenden. Im Rahmen des freiwilligen Barkaufangebots
hat die Gesellschaft kommuniziert, dass sie nach wie vor ein solides
Investment-Grade-Rating anstrebt und sie die Akquisition teilweise über
Eigenkapitalinstrumente zu finanzieren beabsichtigt. Die Begebung der Anleihe
ist Teil dieser bereits angekündigten Eigenkapitalmaßnahmen.
Die Schuldverschreibungen mit einer Stückelung von jeweils EUR 100.000 werden
von Siemens Energy Finance B.V. (die "Emittentin") zu 100% ihres Nennbetrags
begeben und profitieren von einer nachrangigen Garantie der Gesellschaft. Bei
Fälligkeit am 14. September 2025 werden alle ausstehenden Schuldverschreibungen
obligatorisch in Aktien umgewandelt. Die Anleihebedingungen werden auch
marktübliche Wandlungsrechte der Anleihegläubiger und der Emittentin vor
Fälligkeit vorsehen.
Die Anleihe soll eine maximale Wandlungsprämie von 15 Prozent bis 20 Prozent
über dem Referenzpreis und einen Kupon von 5,125 Prozent bis 5,625 Prozent pro
Jahr haben. Der Referenzpreis entspricht dem Platzierungspreis pro Aktie, der
im Gleichzeitigen Angebot Bestehender Aktien (wie unten definiert) festgelegt
wird.
Die Anleihe wird von einem Bankenkonsortium über internationale
Privatplatzierungen ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der
Vereinigten Staaten und Nicht-US-Personen gemäß Regulation S des US Securities
Act in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") angeboten.
Der Vorstand der Gesellschaft wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der
Gesellschaft die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen nach
Abschluss eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festlegen und bekannt
geben, das voraussichtlich bis spätestens 7. September 2022 abgeschlossen sein
wird.
Die Gesellschaft beabsichtigt zu veranlassen, dass die Schuldverschreibungen
kurz danach am Open Market Segment (Freiverkehr) der Frankfurter
Wertpapierbörse in den Handel einbezogen werden.
Nach der Transaktion unterliegt die Gesellschaft einer Sperrfrist von 90 Tagen
(Lock-up), vorbehaltlich üblicher Ausnahmen und Verzichtserklärungen von
gewissen Konsortialbanken.
Gleichzeitiges Angebot Bestehender Aktien
Die Konsortialbanken haben die Gesellschaft darüber informiert, dass sie
beabsichtigen, gleichzeitig mit der Platzierung der Anleihe eine Platzierung
bestehender Aktien (das "Gleichzeitige Angebot Bestehender Aktien") im Namen
von Käufern der Anleihe durchzuführen, die diese Aktien durch Leerverkäufe zu
einem Platzierungspreis, der durch ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren
bestimmt wird, verkaufen möchten, um das Marktrisiko aus einer Anlage in die
Anleihe abzusichern. Die Gesellschaft erhält keine Erlöse aus dem
Gleichzeitigen Angebot Bestehender Aktien. Das Gleichzeitige Angebot
Bestehender Aktien erfolgt (i) an institutionelle Anleger außerhalb der
Vereinigten Staaten und an Nicht-US-Personen gemäß Regulation S des Securities
Act und (ii) innerhalb der Vereinigten Staaten nur an eine begrenzte Anzahl von
"qualifizierten institutionellen Käufern" gemäß der Definition in Rule 144A des
Securities Act in einer Transaktion gemäß Rule 144A oder einer anderen Ausnahme
von den Registrierungsvorschriften des Securities Act.
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Wichtiger Hinweis
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot von Schuldverschreibungen
oder Aktien (die "Wertpapiere") können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich
beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen,
sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu
beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen
in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Südafrika, Japan oder in
einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist, dar.
Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden, es
sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S.
Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es handelt
sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird kein
öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese
Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne
von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) (in der
jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind ("Qualifizierte
Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in
Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment
Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii)
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated
Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet sind.
MiFID II Information
Zielmarkt der Hersteller (MiFID II Product Governance) sind nur geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein
PRIIPS Key Information Document (KID) und kein UK PRIIPS KID erstellt, da die
Anleihen nicht für Kleinanleger im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo
erhältlich sein werden. Ausschließlich für die Zwecke der
Produkt-Governance-Anforderungen, die in folgenden Richtlinien enthalten sind:
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils
geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie
(EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale
Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID
II-Produktgovernance-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher Haftung,
ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller"
(für die Zwecke der MIFID II-Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in
Bezug darauf haben könnte, wurden die Anleihen einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass: (i)
der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen nur geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden sind, wie jeweils in MiFID II definiert; und (ii) alle
Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien
und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die die
Schuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein
"Vertreiber"), sollte die Zielmarktbewertung des Herstellers berücksichtigen;
ein Vertreiber, der der MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich,
seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen
vorzunehmen (indem er die Zielmarktbewertung des Herstellers entweder übernimmt
oder verfeinert) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Erfordernisse vertraglicher
oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot der
Schuldverschreibungen. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung ist
keinesfalls: (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die
Zwecke von MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe
von Anlegern, in die Schuldverschreibungen zu investieren oder sie zu kaufen
oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu ergreifen.
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06.09.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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