BERLIN (dpa-AFX) - Verschreibungspflichtige Medikamente kosten bei Versandapotheken künftig genauso viel wie bei der Apotheke vor Ort. Das regelt ein Gesetz, dem der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat. Versandapotheken dürfen damit keine Rabatte mehr gewähren. So sollen klassische Apotheken vor der Online-Konkurrenz geschützt werden.

In Deutschland gilt eine Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente. Die soll sicherstellen, dass Medikamente nicht zu teuer werden und die Krankenkassenbeiträge bezahlbar bleiben. Die Preisbindung hatte auch schon einmal für ausländische Internet-Apotheken gegolten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte 2016 aber, dass die Preisbindung den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr einschränke.

Das neue Gesetz kommt nun über einen anderen Weg zum gleichen Ergebnis: Nur Apotheken, für die der deutsche Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung Rechtswirkung hat, dürfen an gesetzlich Versicherte Medikamente verkaufen und das mit den Krankenkassen abrechnen. Bei Verstößen drohen Vertragsstafen von bis zu 50 000 Euro für jeden Verstoß. Bis zur Zahlung der Strafe kann die Berechtigung zum Verkauf ausgesetzt werden. Der Bundestag hatte dem Gesetz im Oktober bereits zugestimmt./gba/DP/eas