Deutsche Geothermische Immobilien AG: Umstellung auf Namensaktien

Deutsche Geothermische Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges

14.01.2016 15:35

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Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Geothermische Immobilien AG

vom 26. August 2015 hat die Umstellung der auf den Inhaber lautenden

Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die erforderliche

Änderung der Satzung beschlossen. Der Eintrag der Satzungsänderung in das

Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 103427) erfolgte am

26. November 2015.

Das aktuelle Grundkapital der Gesellschaft i.H.v. EUR 1.210.000,00 ist

nunmehr in 1.210.000 auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) mit

einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 eingeteilt.

Die depot- und börsenmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 22.

Januar 2016 nach Börsenschluss vorgenommen. Dazu werden die bei

Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden

Stückaktien der Deutsche Geothermische Immobilien AG von der bisherigen

ISIN DE000A1H33S6 im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien

der Deutsche Geothermische Immobilien AG mit der neuen ISIN DE000A161226

umgestellt. Zeitgleich wird auch die Umstellung der Börsennotierung

vollzogen. Laufende Börsenaufträge, die am 22. Januar 2016 noch nicht

ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung.

Ab dem 25. Januar 2016 werden die Aktien der Deutsche Geothermische

Immobilien AG im Primärmarkt an der Börse Düsseldorf als auf den Namen

lautende Stückaktien der Deutsche Geothermische Immobilien AG notiert. Von

diesem Zeitpunkt an sind nur noch die Namensstückaktien der Deutsche

Geothermische Immobilien AG unter der neuen ISIN DE000A161226 börsenmäßig

handelbar.

Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital ist

durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG,

Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an

dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Sammelbestand entsprechend

ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Die Umstellung auf die Namensaktie setzt die Führung eines Aktienregisters

voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich um natürliche Personen

handelt, unter Angabe ihres Namens und Vornamens sowie ihrer Anschrift und

ihres Geburtsdatums und, soweit es sich um juristische Personen handelt,

unter Angabe ihrer Firma, ihrer Geschäftsanschrift und ihres Sitzes, sowie

in jedem Fall unter Angabe der Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien

einzutragen sind. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den

einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft

gegenüber als Aktionär gilt und deshalb zur Teilnahme an und zur

Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als

Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Rechtsstellung der Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen

werden, wird in Bezug auf ihre Aktionärssituation bei der Deutsche

Geothermische Immobilien AG durch die Umstellung der auf den Inhaber

lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht

beeinträchtigt; ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso

unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das

Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder

erschwert, denn die Übertragung von Namensaktien der Deutsche Geothermische

Immobilien AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft. Weitere

Informationen sind auf der Webseite der Gesellschaft unter www.dgi.ag im

Bereich Investor Relations veröffentlicht.

Mit der bank- und wertpapiertechnischen Abwicklung ist die Small & Mid Cap

Investmentbank AG, München, beauftragt.

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Der Vorstand

Christoph F. Trautsch, Stefan Bieber

Deutsche Geothermische Immobilien AG

www.dgi.ag

info@dgi.ag

14.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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