Ryanair, Europas beliebteste Low-Cost Airline, begrüßt die Entscheidung des Hamburger Landgerichts gegen die Screenscraper Webseite eDreams die Nutzung der Subdomain "Ryanair.eDreams.de" und auch die Nutzung des gleichen rechtswidrigen Begriffs bei Google-Anzeigen zu unterlassen.

Das Gericht verurteilt eDreams zur Zahlung einer Entschädigung wegen Markenverletzung und entschied, dass eDreams durch die Nutzung der Subdomain "Ryanair.eDreams.de" den Kunden fälschlicherweise suggeriert, selbst Ryanair zu sein, obwohl es keinerlei Geschäftsbeziehung zwischen der Screenscraping-Website und Ryanair gibt.

Ryanair hat sich bislang  in mehreren Gerichtsverfahren gegen das Vorgehen von Screenscraper-Websites in ganz Europa engagiert, um somit zu verhindern, dass  Kunden zusätzlichen Kosten ausgesetzt werden. Viele dieser Webseiten bereiten Ryanair Kunden weiterhin Probleme und versäumen beziehungsweise verweigern es, grundlegende Informationen über Flugänderungen, Online Check-In, Service für besonders Hilfsbedürftige und Kontaktdaten weiterzuleiten, was zu vielen verpassten Flügen und wiederholten Problemen mit Kunden geführt hat.

Ryanair begrüßte das Urteil zu ihren Gunsten und rät den Kunden, direkt auf der Ryanair.com Website zu buchen, um die garantiert günstigsten Tarife zu erhalten.

Robin Kiely, Head of Communications von Ryanair:

"Ryanair begrüßt das Urteil des Landgerichts Hamburg, das ergab, dass eDreams mit einer rechtswidrigen Subdomain arbeitet und so Verbraucher in die Irre führt, sodass diese denken, dass es eine offizielle Partnerschaft mit Ryanair gäbe. Ryanair wird Screenscraper-Websites wie eDreams auch weiterhin verfolgen, damit europäische Verbraucher weiterhin bei Preisen und Buchungskonditionen nicht in die Irre geführt werden. Wir empfehlen daher unseren Kunden wieder direkt über Ryanair.com zu  buchen, um die günstigsten Tarife und besten Kundenservice zu erhalten."

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