Rechtswidriges Verhalten Der 'Screen-Scraping'-Webseite Bestätigt

Ryanair, Europas Fluggesellschaft Nr. 1, feierte heute (Freitag, 11. Dez.) einen Sieg nach einem Hamburger Gerichtsurteil gegen eDreams aufgrund deren rechtswidriger Handlungen in Sachen Preisangaben. In dem Verfahren, das Ryanair 2015 gegen eDreams angestoßen hatte, stellte das Gericht fest, dass die Praxis des Online-Reisebüros, Zahlungsaufschläge zu erheben, ohne mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anzubieten, gegen das deutsche Verbraucherrecht verstößt.

Die Fluggesellschaft Ryanair, die unermüdlich daran arbeitet, die Fakten und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von eDreams und anderen derartigen Plattformen aufzudecken, begrüßt dieses Urteil, das einen bedeutenden Sieg für die Verbraucher darstellt und ein weiterer Beweis dafür ist, dass solche Webseiten nachteilig und irreführend für die Verbraucher sind.

Ryanair ist gegen alle irreführenden Praktiken, die zu Preiszuschlägen für den Kunden führen - insbesondere wenn derartige Zuschläge versteckt werden - und/ oder wenn Fluggesellschaften mit falschen Kundendaten versorgt werden. Ryanair fordert die Aufsichtsbehörden und Verbraucherverbände auf, gegen weitere 'Screen-Scraper'-Webseiten vorzugehen, die eindeutig gegen die Verbrauchergesetze verstoßen.

Ein Ryanair-Sprecher sagte:

'Ryanair begrüßt dieses Hamburger Gerichtsurteil gegen eDreams - es bestätigt Ryanairs Ansicht, dass es sich um nachteilige und irreführende Praktiken handelt, die von dieser nicht autorisierten 'Screen-Scraper'-Webseite betrieben werden. Dies ist ein großer Sieg sowohl für Ryanair als auch für die Verbraucher, die unter den Praktiken von eDreams und anderen ähnlichen Online-Reisebüros leiden, die nicht nur, wie in diesem Fall, Preiszuschläge für Kunden erheben, sondern auch weiterhin überhöhte Preise für Flüge, Sitzplatzreservierungen und aufgegebenes Gepäck verlangen und Ryanair-Kunden unrechtmäßig übervorteilen.

Wir fordern Regulierungsbehörden und Verbraucherverbände auf, solche nicht autorisierten 'Screen-Scraper'-Webseiten zu überprüfem und aufzudecken, um Verbraucher vor den irreführenden Praktiken solcher Plattformen zu schützen.

Wir fordern alle Kunden auf, immer direkt auf der Webseite Ryanair.com oder über die Ryanair-App zu buchen. Nur so können wir die niedrigsten Preise, vollen Kundensupport und schnelle Rückerstattungen garantieren.'

Ryanair Holdings plc veröffentlichte diesen Inhalt am 11 Dezember 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 11 Dezember 2020 11:00:05 UTC.

Originaldokumenthttps://corporate.ryanair.com/nachrichten/ryanair-begrusst-urteil-des-hamburger-oberlandesgerichts-gegen-edreams/?market=de

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