"Die Klage wird zurückgewiesen", sagte der Richter am Essener Landgericht, Klaus Werner Krüger, am Donnerstag. Die Anträge seien teilweise nicht zulässig oder aber unbegründet. Der Landwirt Saúl Lliuya fordert von RWE 17.000 Euro für Schutzmaßnahmen gegen das Überlaufen eines Gletschersees oberhalb seiner Heimatstadt Huarez. Ursache für das Schmelzen sei der Klimawandel, den RWE mit seinen Kohlekraftwerken mitverursacht habe. Der Essener Konzern müsse sich an den Kosten entsprechend seines Anteils am weltweiten Kohlendioxid-Ausstoß beteiligen. Der Landwirt wird von der Umweltorganisation Germanwatch unterstützt.

Das Gericht kam unter anderem zu dem Schluss, dass der Kläger den Anteil von RWE an den weltweiten Treibhausemissionen selbst hätte benennen müssen, anstatt das Gericht zu einer Schätzung aufzufordern. RWE habe zudem an einen "Gemeindezusammenschluss Waraq" 17.000 Euro für Schutzmaßnahmen zahlen sollen, bei dem unklar sei, worum es sich genau handele. Auch die hilfsweise Forderung des Landwirts, wonach RWE ihm selbst rund 6300 Euro für bereits getroffene Selbsthilfemaßnahmen zahlen solle, blieb ohne Erfolg. Es sei offen geblieben, ob eine Flutgefahr bestehe. "Eine Flutgefahr wäre jedoch der RWE AG nicht individuell zuzuordnen." Schließlich gebe es zahllose Emittenten von Treibhausgasen. Es lasse sich keine lineare Verursachungskette zwischen der Quelle der Treibhausgase und dem Schaden ausmachen.

KLÄGER-ANWÄLTIN WILL KÄMPFEN - RWE ERLEICHTERT ÜBER URTEIL

RWE gehört zu den größten Kohlendioxid-Produzenten in Europa. Der Konzern erzeugt einen Großteil seines Stroms aus Kohlekraftwerken. Er steht deshalb seit Jahren in der Kritik von Umweltschützern, die einen raschen Ausstieg aus der Kohleverstromung und dem Braunkohletagebau fordern.

Kläger-Anwältin Roda Verheyen kritisierte die Begründung des Gerichts. "Ich bin der Auffassung, dass das Gericht da den Schritt etwas zu kurz gegangen ist. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Mandant nach Rücksprache natürlich in die Berufung gehen wird." Die Enttäuschung über das Urteil halte sich in Grenzen, da die Möglichkeit einer Klageabweisung bestanden habe. "Ein fairer rechtlicher Kampf geht manchmal durch mehrere Instanzen."

RWE äußerte sich zufrieden über das Urteil. "Es hat bestätigt, dass nach dem deutschen Zivilrecht ein einzelner Emittent nicht für allgemein verursachte und global wirkende Vorgänge wie den Klimawandel haftbar gemacht werden kann." Der Konzern unterstütze die deutschen und europäischen Klimaschutzziele bis 2050. "Die Senkung der eigenen CO2-Emissionen hat für RWE hohe Priorität."