HAMM (dpa-AFX) - Es ist laut Experten ein Präzedenzfall: Erstmals will ein deutsches Gericht prüfen, ob eine deutsche Firma für die Folgen des Klimawandels in Peru haften muss. Am Donnerstag gab das Oberlandesgericht Hamm bekannt, im Fall des gegen den Kraftwerkbetreibers RWE klagenden peruanischen Bauerns Saúl Luciano Lliuya in die Beweisaufnahme einzusteigen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Ein Gutachter soll jetzt klären, ob die von RWE produzierten CO2-Emissionen zum Teil ursächlich sind für das Abtauen eines Gletschers in Peru.

Der peruanische Bauer verlangt von RWE, 0,47 Prozent der Kosten für Schutzmaßnahmen für sein Haus und sein Dorf zu übernehmen. Der Kläger ist der Auffassung, dass durch den Klimawandel der Gletscher schmilzt und durch das Schmelzwasser sein Haus bedroht ist. Das OLG hält einen zivilrechtlichen Anspruch grundsätzlich für möglich. Das Landgericht Essen hatte das in der ersten Instanz noch abgelehnt.

Der Kläger äußerte sich nach der Bekanntgabe des Gerichts erfreut: "Das ist wirklich ein großer Erfolg, nicht nur für mich, sondern für alle Menschen hier in Huaraz und anderswo in der Welt, wo Klimarisiken drohen. Die Unternehmen, die erheblich zum Klimawandel beitragen, müssen jetzt auch Verantwortung übernehmen", teilte Saúl Luciano Lliuya nach der Bekanntgabe der Entscheidung mit.

Der Energiekonzern RWE zeigte sich dagegen enttäuscht: "Wir sind nach wir vor der Meinung, dass es zivilrechtlich nicht möglich ist, einen einzelnen Emittenten für etwas haftbar zu machen, zu dem unzählige menschliche und natürliche Quellen überall in der Welt beitragen", sagte RWE-Sprecher Guido Steffen nach der Entscheidung am Donnerstag.

"Es ist schon jetzt eine historische Klage", sagte Prof. Alexander Proelß, Experte für das Thema Umweltrecht an der Universität Trier. Erstmals zieht ein Gericht in Deutschland die Möglichkeit in Betracht, dass ein deutsches Unternehmen für die Folgen des Klimawandels in anderen Gegenden der Erde haften muss. Bislang hatten Gerichte es von vornherein ausgeschlossen, dass von vielen verursachte Emissionen einzelnen Emittenten zugeordnet werden können. Es bleibe nun abzuwarten, wie das Gericht die nun vorzulegenden Beweise beurteilen wird, erläuterte Proelß./krk/DP/jha