Der Verwaltungsrat der PW Medtech Group Limited (das ?Unternehmen?) gibt bekannt, dass das Unternehmen die geplante Ausgliederung seiner nicht hundertprozentigen Tochtergesellschaft Sichuan Ruijian Medical Technology Co. Ltd. (Sichuan Ruijian Medical) durch eine separate Notierung an der NEEQS (National Equities Exchange and Quotations System) ohne Ausgabe neuer Aktien (die ?NEEQS-Notierung?) und eine anschließende Notierung an der Pekinger Börse in Abhängigkeit von den jeweiligen Marktbedingungen und den strategischen Entwicklungserfordernissen des Unternehmens (die ?anschließende Notierung?, zusammen mit der NEEQS-Notierung, als ?vorgeschlagene Abspaltung? bezeichnet). Das Unternehmen hat bei der Börse einen Antrag auf Genehmigung der vorgeschlagenen Abspaltung gemäß PN15 eingereicht.

Zum Zeitpunkt dieser Ankündigung (20. Mai 2024) hat die Börse bestätigt, dass das Unternehmen mit der vorgeschlagenen Abspaltung gemäß PN15 der Börsenzulassungsregeln fortfahren kann. Darüber hinaus hat das Unternehmen eine Befreiung von der Einhaltung der Anforderung der zugesicherten Berechtigung gemäß Absatz 3(f) des Praxishinweises 15 der Börsenzulassungsregeln beantragt und die Börse hat diese gewährt. Sichuan Ruijian Medical beabsichtigt, den Antrag für die Notierung an der NEEQS im zweiten Quartal 2024 zu stellen, vorbehaltlich der dann herrschenden Marktbedingungen.

Das Unternehmen geht davon aus, dass die Notierung an der NEEQS nicht mit der Ausgabe neuer Aktien von Sichuan Ruijian Medical verbunden sein wird. Die spätere Notierung wird die Ausgabe neuer Aktien von Sichuan Ruijian Medical beinhalten, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden, einschließlich der CSRC und der Pekinger Börse, sowie der Zustimmung der Aktionäre (falls gemäß den Notierungsvorschriften erforderlich). Es ist beabsichtigt, dass Sichuan Ruijian Medical nach Abschluss der vorgeschlagenen Ausgliederung als Tochtergesellschaft des Unternehmens verbleibt, vorbehaltlich der Beurteilung durch das Unternehmen und seinen Wirtschaftsprüfer gemäß HKFRS.