Die außerordentliche Hauptversammlung der Pixelpark AG vom 3. November 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die MMS Germany Holdings GmbH, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 21. Dezember 2015 in das Handelsregister der Pixelpark AG beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 72163 B eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Pixelpark AG auf die MMS Germany Holdings GmbH übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der MMS Germany Holdings GmbH zu zahlende Bar¬abfindung i.H. von € 1,96 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Pixelpark AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Berlin ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte Wollny WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungs-beschlusses in das Handelsregister der Pixelpark AG an mit jährlich fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Bar¬abfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Pixelpark AG gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die ausgeschiedenen Aktionäre der Pixelpark AG kosten- und spesenfrei.
MMS Germany Holdings GmbH
Die Geschäftsführung

Download der Mitteilung (pdf, 90,66 KB)

Pixelpark AG issued this content on 2015-12-30 and is solely responsible for the information contained herein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 2016-01-06 10:05:10 UTC

Original Document: http://www.pixelpark.com/de/pixelpark/investor-relations/investor-news/unternehmensnachrichten/2015/151230.html