MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Fusion der Gasekonzerne Linde und Praxair droht ein Fall für die Gerichte zu werden. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) prüft rechtliche Schritte, um die Aktionäre des Münchner Linde-Konzerns über den Zusammenschluss abstimmen zu lassen, wie DSW-Vizepräsidentin Daniela Bergdolt der "Börsen-Zeitung" (Mittwoch) sagte. Linde hat eine solche Abstimmung abgelehnt, nachdem die DSW sie auf die Tagesordnung der Hauptversammlung setzen lassen wollte. Das Aktionärstreffen soll am 10. Mai in München stattfinden

Für ihren Antrag zur Tagesordnung hat die DSW die Linde-Großaktionäre Aberdeen Asset Management und die BayernLB-Tochter BayernInvest hinter sich gebracht. Nach Paragraph 122 des Aktiengesetzes kann ein Gericht Aktionäre ermächtigen, die Tagesordnung der Hauptversammlung zu ergänzen, wenn das Unternehmen ihr Verlangen ablehnt.

Der Linde-Vorstand sieht aber keine Rechtsgrundlage für die Abstimmung. "Diesem Verlangen ist nicht zu entsprechen", heißt es in der Stellungnahme. So sei das Fusionsvorhaben nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof in zwei früheren Fällen vergleichbar. Gemeint sind die Holzmüller- und Gelatine-Entscheidungen des Gerichts. Zudem könne jeder Linde-Aktionär entscheiden, ob er seine Anteile im Fall des Zusammenschlusses in Aktien einer neuen Linde-Praxair-Dachgesellschaft tausche oder nicht. "Es ist also gerade nicht so, dass die Linde-Aktionäre 'keine echte Wahlmöglichkeit' hätten."

Die DSW stellt sich nach eigener Darstellung nicht grundsätzlich gegen die Fusion. "Wir sind nicht gegen den Deal, wenn es das Beste für Linde ist", sagte Bergdolt der Zeitung. Bisher gebe es aber noch zu wenige Informationen. Sie habe Bedenken, dass sich die Münchner unter Wert verkauften. Zudem habe eine gemeinsame Holdinggesellschaft mit Praxair eine völlig andere Führungsstruktur als Linde. "Das wird unter anderem dazu führen, dass die Aktionäre mit einem komplett neuen Rechtssystem konfrontiert werden mit entsprechend erschwerten Möglichkeiten, ihre Aktionärsrechte auszuüben."/stw/stk/stb