DGAP-Ad-hoc: Odeon Film AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Squeeze-Out
Odeon Film AG: LEONINE Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der
Odeon Film AG LEONINE Licensing AG strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der
Minderheitsaktionäre der Odeon an
2021-02-01 / 10:51 CET/CEST
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München, 1. Februar 2021
LEONINE Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG
LEONINE Licensing AG strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der
Odeon Film AG an
Die LEONINE Licensing AG hat heute das Aktienpaket von Herrn Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon
Film AG von 5,59 % (661.765 Stück) erworben. LEONINE Licensing AG wird nach dem Vollzug des Kaufvertrags ca. 90,82 %
der Aktien der Odeon Film AG halten.
Die LEONINE Licensing AG wird damit die erforderliche Beteiligungsschwelle in Höhe von 90 % der Aktien für einen
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erreichen. Der Vorstand der LEONINE Licensing AG hat dem Vorstand der Odeon Film
AG heute seine Absicht mitgeteilt, die Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG verschmelzen zu wollen. Der Vorstand
der LEONINE Licensing AG hat deshalb seine Absicht angekündigt, zunächst mit dem Vorstand der Odeon Film AG
Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufnehmen zu wollen.
Daneben hat der Vorstand der LEONINE Licensing AG dem Vorstand der Odeon Film AG heute angekündigt, in den kommenden
Wochen ein förmliches Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 AktG zu übermitteln, um das
Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung der Odeon Film AG auf
die LEONINE Licensing AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten und die Hauptversammlung der Odeon Film AG
innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließen zu lassen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die LEONINE Licensing AG als Hauptaktionärin den
Minderheitsaktionären der Odeon Film AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht noch nicht fest.
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E-Mail: aktie@odeonfilm.de
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