NSI Asset AG, Hamburg

Vergütungsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Der Bericht beschreibt die im Geschäftsjahr 2022 jedem einzelnen gegenwärtigen oder frühe- ren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der NSI Asset AG und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung und erläutert indivi- dualisiert die Struktur und die Höhe der einzelnen Komponenten der Vorstands- und Aufsichts- ratsvergütung.

Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des am 10. August 2021 von der Hauptversamm- lung der NSI Asset AG beschlossenen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der NSI Asset AG im Geschäftsjahr 2022 beschrieben.

Dabei sind die Gesamtvergütung, die Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zu- sammensetzt, alle festen und variablen Vergütungsbestandteile, deren jeweiliger relativer An- teil, eine Erläuterung, wie die Gesamtvergütung dem Vergütungssystem im Sinne der §§ 87a, 113 Abs. 3 S. 3 AktG entspricht, eine Erläuterung, wie die Gesamtvergütung die langfristige Leistung der Gesellschaft fördert sowie Angaben dazu, wie die Leistungskriterien angewendet wurden, dargestellt.

  1. Gesamtvergütung

Das Vergütungssystem, das in der Hauptversammlung am 10. August 2021 beschlossen wurde, enthält gemäß den gesetzlichen Vorgaben Grenzen für die maximale Gesamtvergü- tung der Vorstandsmitglieder. Nachfolgend wird die tatsächliche Gesamtvergütung für das Ge- schäftsjahr 2022 angegeben. Die Gesamtvergütung wird dabei an dieser Stelle ebenso wie im Vergütungssystem berechnet als die Vergütung, die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 gewährt wird in Abgrenzung zu der Vergütung, die dem Vorstand im Geschäftsjahr zugeflos- sen ist. Dieser Unterschied ist für Vergütungsbestandteile relevant, die erst in Folgejahren dem Vorstand zufließen. Die so ermittelte Gesamtvergütung betrug im Geschäftsjahr 2022

für den Alleinvorstand, Herrn Eugen Fleck, EUR 72.000,00

  1. Feste und variable Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil

Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile aufgeführt, die im Geschäftsjahr 2022 den Vor- standsmitgliedern zugeflossen sind einschließlich des relativen Anteils dieser Vergütungsan- teile an der Gesamtvergütungssumme, die sich hieraus ergibt:

Gesamtver-

Festvergütung

STI

LTI

relativer Anteil der Vergü-

gütung

EUR

EUR

EUR

tungsbestandteile an Ge-

EUR

(Jahresfestgehalt, Sach-

samtvergütung in %

bezüge, Nebenleistun-

Feste Be-

Variable Be-

gen)

standteile

standteile

72.000,00

72.000,00

n/a

n/a

100%

0%

Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile, die aufgrund der im Geschäftsjahr 2022 er- brachten Leistung entstanden (aber nicht notwendig dem Vorstand zugeflossen) sind, darge- stellt einschließlich des relativen Anteils dieser Vergütungsanteile an der Gesamtvergütungs- summe, die sich hieraus ergibt:

Gesamtver-

Festvergütung

LTI**

relativer Anteil der Vergütungsbestandteile an Ge-

gütung

EUR

EUR

samtvergütung in %

EUR

(Grundgeh-

Feste Bestandteile und variable Bestandteile

alt, Sach-be-

züge, Nebenleis-

tungen)

72.000,00

72.000,00

**Der LTI wurde in Form von Aktienoptionen gewährt gemäß der nachstehend genannten Tabelle.

Anzahl der in

Verfall

Ausübung

31.12.2022

2022 angebote-

in 2022

maximal beziehbare Aktien (d.h. ausübbar)

nen Aktienop-

tionen

0

0

0

0

  1. Erläuterung, wie die festen und variablen Vergütungsbestanteile dem Vergü- tungssystem entsprechen

Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergü- tung entsprechen den Vorgaben im Vergütungssystem. Hinsichtlich dieser Betrachtung sind nicht die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2022 relevant, sondern die Vergütungsbestandteile, die für die Tätigkeit in 2022 gewährt wurden. Im Vergütungssystem der NSI Asset AG ist ein relativer Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung von ca. 50 % festge- legt. Für die variablen Vergütungsbestandteile sieht das Vergütungssystem demgemäß einen relativen Anteil an der Gesamtvergütung in Höhe von 50 % vor.

IV.

Erläuterung, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft

fördert und Erläuterung, wie die Leistungskriterien angewendet wurden

Den Mitgliedern des Vorstandes wird eine aktienbasierte Vergütungskomponente in Form von Aktienoptionen gewährt. Die Eckdaten des Aktienoptionsplans 2021 lauten wie folgt:

Zu dem Kreis der Bezugsberechtigten der zur Ausgabe zur Verfügung stehenden Optionen in Höhe von bis zu 300.000 Stück gehören auch gegenwärtige und zukünftige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, auf die bis zu 40 % der Optionen entfallen.

Die Optionen werden frühestens 4 Jahre nach ihrer Gewährung ausübbar sein, sofern das Erfolgsziel erreicht wurde.

Die Optionen können den Bezugsberechtigten grundsätzlich einmalig oder in mehreren Tran- chen bis zum 9. August 2026 zum Erwerb angeboten werden. Bezugsberechtigte gegenwär- tige und zukünftigen Mitglieder des Vorstands der NSI Asset AG können die Aktienoptionen 2021 vorbehaltlich des Ablaufs der Wartezeit, d.h. sobald mindestens vier Jahre seit dem Tag ihrer Ausgabe vergangen sind (Wartezeit i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG), nur dann ausüben, wenn der Kurs der Aktie der NSI Asset AG, berechnet auf Basis des Mittelwerts der in der Schlussauktion im XETRA®-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Preise an den 10 Börsenhandelstagen vor dem ersten Tag nach Ablauf des jeweiligen Referenzzeitraums entweder

  1. während der Zeit vom Ausgabetag bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Aus- gabetag ("Referenzzeitraum I") um mindestens 50 % gegenüber dem Ausübungs- preis gestiegen ist oder
  2. während der Zeit vom Ausgabetag bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Aus- gabetag ("Referenzzeitraum II") um mindestens 75 % gegenüber dem Ausübungs- preis gestiegen ist oder
  3. während der Zeit vom Ausgabetag bis zum Ablauf von vier Jahren nach dem Aus- gabetag ("Referenzzeitraum III") um mindestens 100 % gegenüber dem Aus- übungspreis gestiegen ist.

Bezugsrechte von gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder des Vorstands der NSI Asset AG, die nach Ablauf des Referenzzeitraums III nach Maßgabe der vorstehenden Erfolgsziele nicht ausübbar sind, verfallen entschädigungs- und ersatzlos.

Das Aktienoptionsprogramm 2021 trägt insofern zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei, als die Ausübung der Optionen von der lang- fristig positiven Entwicklung des Aktienkurses abhängig gemacht wird.

Im Rahmen der Aktienoptionen sollen mit begünstigten Vorständen individuelle Regelungen getroffen werden, die gewährleisten, dass die entsprechend daraus resultierende Vergütung die Maximalvergütung nicht übersteigen. Dies wurde umgesetzt.

  1. Angabe der Anzahl der gewährten oder zugesagten Aktien und Aktienoptionen und die wichtigsten Bedingungen für die Ausübung der Rechte, einschließlich Ausübungspreis, Ausübungsdatum und etwaiger Änderungen dieser Bedingun- gen, § 162 Abs. 1, S. 2 Nr. 3 AktG

Gemäß § 162 Abs. 1, S. 2 Nr. 3 AktG ist die Anzahl der gewährten oder zugesagten Aktien und Aktienoptionen und die wichtigsten Bedingungen für die Ausübung der Rechte, einschließ- lich Ausübungspreis, Ausübungsdatum und etwaiger Änderungen dieser Bedingungen anzu- geben. Im Berichtsjahr 2022 wurden den Vorstandsmitgliedern Aktien weder gewährt noch zugesagt. Im Berichtsjahr 2022 wurden den Vorstandsmitgliedern auch keine Aktienoptionen angeboten.

VI.

Angaben dazu, ob und wie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, vari-

able Vergütungsbestandteile zurückzufordern, § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AktG

Es sind keine Rechte zur Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen (Claw-Back- Klausel) vereinbart worden.

IX. Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands, § 162 Abs. 1, S. 2 Nr. 5 AktG

Gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AktG ist zu erläutern, ob vom Vergütungssystem des Vorstands abgewichen worden ist, inwieweit diese Abweichung notwendig war und es sind die konkreten Vergütungsbestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen wurde, anzugeben. Im Berichtsjahr 2022 wurde vom Vergütungssystem nicht abgewichen.

  1. Erläuterung, wie die festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder ein- gehalten wurde

Gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG ist zu erläutern, wie die festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder eingehalten wurde.

Das Vergütungssystem sieht eine Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied in Höhe von EUR 400.000,00 vor.

Diese Angabe bezieht sich auf die Vergütung gemäß Vergütungssystem und daher auf die für das Geschäftsjahr gewährte Vergütung und nicht auf die im Geschäftsjahr zugeflossene Ver- gütung.

Die dem Vorstandsmitglied, Eugen Fleck, im Geschäftsjahr 2022 gewährte Gesamtvergütung beträgt EUR 72.000,00

Damit wurde die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung eingehalten.

XI.

Angaben nach § 162 Abs. 2 AktG

Hinsichtlich der Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds hat der Vergütungsbericht ge- mäß § 162 Abs. 2 Nr. 1 AktG ferner Angaben zu solchen Leistungen zu enthalten, die einem Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zu- gesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden sind. Solche Leistungen gab es im abgelaufe- nen Geschäftsjahr für den Vorstand der NSI Asset AG nicht.

Darüber hinaus hat der Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 4 AktG Angaben zu sol- chen Leistungen zu enthalten, die einem früheren Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des letzten Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des letzten Geschäftsjahres gewährt worden sind. Solche Leistungen gab es im abge- laufenen Geschäftsjahr für den Vorstand der NSI Asset AG nicht.

  1. Vergütungsbericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats der NSI Asset AG im Geschäftsjahr 2022 beschrieben.

Die Gesamtvergütung betrug für das Geschäftsjahr 2022

  • für den Aufsichtsvorsitzenden, Herr Klaus Schwantge, EUR 15.470,00
  • für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Herr Peer Reichelt, EUR 9.000,00
  • für das Aufsichtsratsmitglied, Herr Karsten Dümmler, EUR 10.710,00

Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorhanden. Nach Auffassung der NSI Asset AG ist eine reine Festvergütung besser geeignet, die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu stärken und ihren Aufwand angemessen zu vergüten.

Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Auslagen in Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit ersetzt.

  1. Vertikalvergleich, § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG

Ein vertikaler Gehaltsvergleich entfällt, da es keine Arbeitnehmer gibt.

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NSI Asset AG published this content on 25 July 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 July 2023 13:18:41 UTC.