NexTech AR Solutions Corp. gab die Ernennung von Nidhi Kumra, CA, CPA, in den Vorstand und zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bekannt. Nidhi ist eine Buchhaltungs- und Finanzfachfrau mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen Audit, Finanzen und Geschäftsbetrieb.

Nidhi schloss ihr Studium an der Schulich School of Business mit einem Bachelor of Business Administration ab. Sie hat einen Abschluss als Chartered Professional Accountant /Chartered Accountant (CPA, CA). Nidhi begann ihre Karriere bei KPMG, wo sie über 9 Jahre lang tätig war und schnell zu einer leitenden Managerin im Bereich Wirtschaftsprüfung aufstieg, wo sie als Teamleiterin für große private und öffentliche Kunden tätig war.

Darüber hinaus war sie als VP Finance für eine globale Marketing-Agentur tätig und half dabei, eine nationale Implementierung eines durchgängigen ERP-Systems im gesamten Unternehmen zu leiten. Davor leitete Nidhi das Finanzteam bei Labatt Breweries, einer Tochtergesellschaft von AB InBev  einem Fortune 500-Unternehmen. Sie war ein wichtiger strategischer Partner bei der Umstrukturierung des Unternehmens durch Systemimplementierungen, die Gestaltung von Unternehmensbudgets und die Leitung von Akquisitionsintegrationen.

Zuletzt war Nidhi als CFO von Start-up-Unternehmen in den Bereichen Konsumgüter, Technologie und Marketing tätig. Sie war als CFO eines börsennotierten Unternehmens tätig, wo sie dem Unternehmen durch die Bewertung, Analyse und Übernahme strategischer Investitionen zum Wachstum verhalf. Als CFO hat Nidhi Unternehmen bei strategischen Akquisitionen, der Beschaffung von Fremd- und Eigenkapitalinvestitionen, dem Liquidationsprozess und dem Verkaufsprozess unterstützt.

Sie konzentriert sich auf das Wachstum von Unternehmen, indem sie ihre Stärken in den Bereichen Strategie, Buchhaltung, Finanzen und Steuern einsetzt. Jeff Dawley ist aus persönlichen Gründen als Mitglied des Verwaltungsrats und als Vorsitzender des Prüfungsausschusses mit Wirkung zum 30. Juni 2023 zurückgetreten. Herr Dawley hat bestätigt, dass er keine Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorstand hat und dass es keine weiteren Angelegenheiten im Zusammenhang mit seinem Rücktritt gibt, die den Aktionären des Unternehmens zur Kenntnis gebracht werden müssen.