The Royal Bank of Scotland plc: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

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The Royal Bank of Scotland plc: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

28.01.2019 / 09:29
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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28th January 2019

Nicht zur Distribution, direkt oder indirekt, in den oder in die Vereinigten
Staaten oder eine Gerichtsbarkeit in welche die Distribution rechtswidrig
wäre.

Bayerische Landesbank
Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

NatWest Markets Plc, (Kontakt: Christopher Agathangelou, TEL: +442070851297)
macht hiermit bekannt, dass der/die unten genannte(n) Stabilisierungsmanager
das Angebot der folgenden Wertpapiere gemäß der Delegierten Verordnung
EU/2016/1052 im Rahmen der Richtlinie über Marktmissbrauch (EU/596/2014)
stabilisieren können.

   Die Wertpapiere:
   Emittent:                 Bayerische Landesbank
   Garant (falls             n/a
   vorhanden):
   Gesamtnennbetrag:         EUR 500mn
   Beschreibung:             10yr EUR 500mn Pfandbrief
   Angebotspreis:            tbc
   Sonstige                  tbc
   Angebotsbedingungen:
   Stabilisierung:
   Stabilisierungsmana-      Bayerische Landesbank (koordinierender
   ger:                      Stabilisierungsmanager) BNP Paribas
   Stabilisierungsort:       Commerzbank Aktiengesellschaft Natixis
                             NatWest Markets Plc Munich
   Stabilisierungszeit-      28th January 2019
   raum wird
   voraussichtlich
   beginnen am:
   Die                       Für höchstens 30 Tage nach dem
   Stabilisierungsfrist      vorgeschlagenen Emissionsdatum der
   wird voraussichtlich      Wertpapiere
   ablaufen spätestens
   am:
   Existenz, maximale        Stabilisierungsmanager können eine
   Größe und                 Mehrzuteilung der Wertpapiere in einem Betrag
   Einsatzbedingungen der    von höchstens 5% des oben genannten
   Mehrzuteilungsoption:     Gesamtnennbetrags vornehmen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere können
Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen von Wertpapieren vornehmen oder
Transaktionen abwickeln mit dem Ziel, den Marktpreis der Wertpapiere auf
einem höheren Niveau abzustützen. Allerdings gibt es keine Zusicherung, dass
der/die Stabilisierungsmanager irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen
ergreifen wird/werden und jede Stabilisierungsaktion, falls sie begonnen
wird, kann jederzeit abgebrochen werden. Jede Stabilisierungsaktion oder
Mehrzuteilung wird gemäß allen anwendbaren Gesetzen und Regeln erfolgen.

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht
als Empfehlung oder Angebot zu verstehen, Wertpapiere des Emittenten in
irgendeiner Gerichtsbarkeit zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder zu
veräußern.

Diese Bekanntmachung und das mit ihr verbundene Angebot von Wertpapieren
richtet sich an Personen außerhalb Großbritanniens. Innerhalb
Großbritanniens ist sie beschränkt auf Personen mit professioneller
Erfahrung im Investment-Bereich oder mit großem Netto-Vermögen gemäß
Artikel
12, Absatz 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005. Andere Personen im Vereinigten Königreich sollten von
dieser Bekanntmachung keinen Gebrauch machen.

Soweit diese Bekanntmachung, oder das mit ihr zusammenhängende Angebot von
Wertpapieren, in irgendeinem EWR-Mitgliedstaat erfolgt, der die Richtlinie
2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (zusammen mit allen anwendbaren
Durchführungsmaßnahmen in irgendeinem Mitgliedstaat die "Prospektrichtlinie"
genannt) umgesetzt hat, und soweit die Bekanntmachung vor dem Datum der
Veröffentlichung eines Prospekts in Bezug auf die Wertpapiere erfolgt, der
von der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats gemäß der
Prospektrichtlinie genehmigt worden ist (oder gegebenenfalls von einer
zuständigen Behörde in einem anderen Mitgliedstaat genehmigt und der
zuständigen Behörde in diesem Mitgliedstaat gemäß der Prospektrichtlinie
mitgeteilt worden ist), richten sich die Bekanntmachung und das Angebot nur
an qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedstaat im Sinne der
Prospektrichtlinie (oder an andere Personen, an die das Angebot rechtmäßig
gerichtet werden kann) und stehen anderen Personen nicht zur Verfügung.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in die
Vereinigten Staaten. Die oben genannten Wertpapiere wurden und werden nicht
gemäß dem United States Securities Act von 1933 registriert und können nicht
in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern keine
Registrierung oder Befreiung von der Registrierung vorliegt. In den
Vereinigten Staaten wird es kein öffentliches Angebot von Wertpapieren
geben.


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28.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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