Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mynaric AG

zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der Mynaric AG erklären gemäß § 161 AktG:

1. Die Mynaric AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 26. April 2023 in ihrer am

  1. Oktober 2023 ergänzten und aktualisierten Fassung mit den nachfolgend beschriebenen Aus- nahmen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
  1. April 2022 ("DCGK") entsprochen:
  • Die Gesellschaft entspricht derzeit noch nicht Empfehlung A.3 des DCGK, wonach das in- terne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken sollen, wobei dies auch die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Ver- arbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten einschließen soll. Die Gesellschaft arbeitet der- zeit noch an einer entsprechenden Anpassung des internen Kontrollsystems und des Risi- komanagementsystems und beabsichtigt, der Empfehlung A. 3 des DCGK in naher Zukunft zu entsprechen.
  • Die Gesellschaft erklärt weiterhin vorsorglich, dass sie nicht Empfehlung C.10 des DCGK entspricht, wonach der Aufsichtsratsvorsitzende unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein soll. Gemäß Empfehlung C.7 des DCGK soll bei der Beurteilung der Unab- hängigkeit unter anderem berücksichtigt werden, ob das Aufsichtsratsmitglied in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war.
    Der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Bulent Altan, war in den zwei Jahren vor sei- ner Wahl zum Mitglied und Vorsitzenden des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands der Ge- sellschaft. Der Aufsichtsrat ist jedoch der Ansicht, dass die Gesellschaft von der langjährigen Zugehörigkeit von Bulent Altan zur Gesellschaft und von seinen umfassenden Erfahrungen und Branchenkenntnissen gerade auch in seiner Rolle als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats profitieren wird. Die Gesellschaft hat zudem auch weiterhin keinen Anlass, da- von auszugehen, dass Bulent Altan seine Entscheidungen als Aufsichtsratsvorsitzender nicht unabhängig und im ausschließlichen Interesse der Gesellschaft trifft.
  • Die Gesellschaft entspricht weiterhin nicht Empfehlung F.2 des DCGK, wonach der Kon- zernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tage nach Geschäftsjahresende öf- fentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft hält die gesetzlichen Vorgaben für die Ver- öffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für hinreichend, um eine ordnungsgemäße Rechnungslegung sicherzustellen.
  • Die Gesellschaft entspricht weiterhin nicht Empfehlung G.17 des DCGK, wonach der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen im Aufsichtsrat bei der Vergütung angemessen berücksichtigt wird.

Die ordentliche Hauptversammlung 2021 der Gesellschaft hat eine höhere Vergütung für den Vorsitzenden und die Mitglieder des Prüfungsausschusses festgelegt. Die ordentliche Hauptversammlung 2022 der Gesellschaft hat diesen Beschluss bestätigt und ein entspre- chendes Vergütungssystem für den Aufsichtsrat beschlossen. Für die Tätigkeit als Vorsit- zender und Mitglieder des Vergütungsausschusses und des Corporate Governance- und Nominierungsausschusses erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine höhere Vergü- tung.

Die Tätigkeit des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vergütungsausschusses und des Corporate Governance- und Nominierungsausschusses führt zu keinem erheblich höheren zeit- lichen Aufwand, sodass die Gesellschaft der Ansicht ist, dass eine höhere Vergütung nicht erforderlich ist.

2. Die Mynaric AG wird - mit den vorgenannten Ausnahmen - weiterhin den Empfehlungen des DCGK entsprechen.

München, den 26. April 2024

Für den Vorstand

Für den Aufsichtsrat

Mustafa Veziroglu

Bulent Altan

Vorstandsvorsitzender

Aufsichtsratsvorsitzender

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Mynaric AG published this content on 26 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2024 15:00:40 UTC.