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mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarktstandpunkt von Kai Jordan, Vorstand 
2021-02-10 / 10:00 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Trügerische Sicherheit 
Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG 
Eigentlich sind Anleihen ein einfaches Finanzprodukt, dass sich sogar in Anlehnung an den Film "Die Feuerzangenbowle 
erklären lässt: "Wat is en Anleihe? Da stelle ma uns mal janz dumm." Eine Anleihe ist ein "verbriefter Kredit" oder wie 
es das FAZ.net Börsenlexikon definiert: "Anleihen gehören für eine Unternehmung zu den klassischen Mitteln der 
Beschaffung von Fremdkapital. Sie verbriefen einen Rückzahlungsanspruch und Zinszahlungen in bestimmter Höhe als 
Entgelt für die Überlassung des Kapitals." 
"Rückzahlungsanspruch und Zinszahlung" sind also die für Institutionelle- und Privat-Anleger gleichermaßen die 
wichtigsten Grundwerte für den Kauf einer Anleihe. Simpel ausgedrückt: Der Anleihe-Emittent muss an Stichtagen 
zahlungsfähig sein. Dies sollte nicht nur im Vorfeld einer Emission durch die begleitende Bank im Rahmen einer 
geeigneten Due Diligence plausibilisiert werden, nein, die Investoren sollten sich so viel Verständnis von der Materie 
aneignen, dass Sie sich nicht von Markennamen oder Marketingthemen beeinflussen lassen. 
Was heißt das konkret? Jeder Investor sollte sich ein paar einfache Fragen stellen: Wofür wünscht sich der Emittent das 
Fremdkapital aus der Anleihe? Wie funktioniert das Geschäftsmodell des Emittenten? Kann der Emittent auch ohne die 
Anleihegelder weiter existieren oder investiere ich in eine Art "Schneeballsystem"? Kann der Emittent aus dem Gewinn 
die Zinszahlungen stemmen? Erscheint die Rückzahlung der Anleihe am Ende der Laufzeit oder eine erfolgreiche 
"Prolongation" plausibel? All diese Fragen sollten aus unserer Sicht vor einer Investition bedacht sein. 
Was aus unserer Sicht ein Investor aber nicht in seiner Entscheidung beeinflussen sollte sind oft Marketingversprechen 
wie eine Besicherung durch Grundstücke oder Objekte oder gar durch den Handelsbestand. Bei Immobilien sind diese 
Sicherheiten dann oft nur im 2. Rang, so dass die Banken hier ohnehin den ersten Zugriff hätten. Es stellt sich die 
Frage, wann denn so eine Besicherung greifen soll. Doch wohl erst, wenn das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen 
gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann - ergo: ein Fall für den Insolvenzverwalter ist. Und wir wissen 
alle "auf hoher See und vor dem Insolvenzverwalter" ist man in fremden Händen. 
Anhand von zwei Beispielen wollen wir aufzeigen, was wir meinen: 2014 ging die Zamek AG insolvent. Zamek ist wohl das 
beste Beispiel einer bekannten Marke mit einem Marketingversprechen. Es gab zwei Zamek-Gesellschaften; einmal die 
Gesellschaft, die das operative Geschäft verantwortete und der das werthaltige Grundstück am Düsseldorfer Stammsitz 
gehörte und die Zamek Holding, die die Anleihe begeben hat. Damit das operative Geschäft die Gelder aus der Anleihe 
zugeschrieben bekommen konnte hatte diese Gesellschaft das Grundstück als Sicherheit für die Gläubiger an die Holding 
zu überschreiben. Jeder, der sich die Fragen, die wir oben angeführt haben, gestellt hat, hätte sehr schnell sehen 
können, dass der Geschäftsplan mehr als löchrig war. Aber im Notfall gab es ja noch die Verwertung des Grundstücks für 
die Anleihegläubiger - also alles sicher? Beide Gesellschaften gingen in die Insolvenz, der Insolvenzverwalter aus der 
operativen Einheit konnte sich das Grundstück zuschlagen und die Anleihegläubiger gingen leer aus. 
Gerade in den letzten Tagen musste die SeniVita Social Estate Insolvenz anmelden. Das Geschäftskonzept hat 
offensichtlich nicht gegriffen. Zu wenig Betten in den Pflegeheimen sind gegen den momentanen allgemeinen Trend belegt. 
Die Gesellschaft macht einfach keine Gewinne und konnte damit ihren Zahlungsdienst nicht weiter erfüllen. Die Anleihe 
war besichert durch ein werthaltiges Objekt, welches aber zwischenzeitlich wohl veräußert worden ist, um laufende 
Kosten und angefallene Schulden zu begleichen. Mit Zustimmung des Treuhänders! Auch hier werden die Anleihegläubiger am 
Ende des Tages wohl fluchen, weil Sie auf das Marketingversprechen reingefallen sind und eher juristische Texte lesen 
müssen als Zinsgutschriften. 
Mancher wird jetzt einwenden: Es hat doch aber auch bei einigen Anleihen funktioniert. Ja, das stimmt. Aber nur bei 
Unternehmen, die über wirklich ausreichend Gesamtmasse verfügt haben, um auch die relativ weit in der Rangfolge hinten 
stehenden Anleihegläubiger zu befriedigen und diese nach Lektüre des "Kleingedruckten" auch im Unternehmen verblieben 
sind. Exklusive Besicherungen sind im Ernstfall schwer durchzusetzen. Jeder Insolvenzverwalter holt sich in die Masse, 
was er bekommen kann, für den Staat, für die Mitarbeiter und für sich selbst. 
Zusammenfassend glauben wir nicht an Unternehmen, deren löchriges Geschäftsmodell eine "exklusive" Besicherung zur 
Bewerbung und Begebung einer Anleihe benötigt. Es sind oft trügerische Sicherheiten! 
 
Zu mwb: 
Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 
zugelassener Wertpapierdienstleister mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt und 
Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE0006656101, 
WKN 6656101) an der Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, 
Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart. mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und 
Corporates & Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 38.000 Orderbücher für deutsche und internationale 
Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene 
Investmentfonds. Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland. 
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