EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2023

Ort:

Haus der Wirtschaft

König-Karl-Halle

Willi-Bleicher-Straße 19

70174 Stuttgart

Freitag, 26. Mai 2023, um 11:00 Uhr

Müller - Die lila Logistik SE Sitz: Besigheim Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 ISIN DE0006214687

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2023

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, 26. Mai 2023, um 11:00 Uhr ein.

Ort: Haus der Wirtschaft König-Karl-HalleWilli-Bleicher-Straße 19 70174 Stuttgart

I. TAGESORDNUNG

1. VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES UND DES GE- BILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES DER MÜLLER - DIE LILA LOGISTIK SE ZUM 31. DEZEMBER 2022, DER LAGEBERICHTE FÜR DIE MÜLLER - DIE LILA LOGISTIK SE UND DEN KONZERN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022, DES BERICHTS DES VERWALTUNGSRATS FÜR DAS GESCHÄFTS- JAHR 2022 SOWIE DES VORSCHLAGS FÜR DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Die genannten Unterlagen sind im Internet unter der Adresse

https://www.lila-logistik.com/de/hauptversammlung

zugänglich. Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bericht des Ver- waltungsrats sind im Geschäftsbericht 2022 enthalten.

Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jah- resabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

  1. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Jahresabschluss der Müller - Die lila Logistik SE zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von € 7.661.752,35 auf neue Rechnung vorzutragen.
  2. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER GESCHÄFTSFÜH- RENDEN DIREKTOREN DER MÜLLER - DIE LILA LOGISTIK SE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden geschäfts- führenden Direktoren für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  3. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS DER MÜLLER - DIE LILA LOGISTIK SE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

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5. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTELLUNG DES ABSCHLUSS- PRÜFERS UND DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Nürnberg, Niederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses des Ver- waltungsrats.

Wegen des für das Geschäftsjahr 2023 angestrebten Wechsels des Abschlussprü- fers hatte der Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats ein Auswahlverfahren nach den Vorgaben von Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhe- bung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüferverord- nung) durchgeführt. Auf Grundlage dieses Auswahlverfahrens hatte der Prüfungs- ausschuss dem Verwaltungsrat für die vorgenannten Prüfungsleistungen die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Nürnberg und die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf empfohlen und dem Verwaltungsrat seine begründete Präfe- renz für die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs- gesellschaft mit Sitz in Nürnberg mitgeteilt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 EU-Abschlussprü- ferverordnung ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprü- ferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

6. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSBE- RICHTS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder wurde gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft, § 38 Abs. 1 SEAG i.V.m. § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 AktG von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2021 festgelegt. Die geschäftsführenden Direktoren erhalten gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft eine vom Ver- waltungsrat gemäß § 87 AktG festzusetzende Vergütung. Über die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder und der geschäftsführenden Direktoren ist gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) Ziffer ii) SE-VO i.V.m. § 162 AktG jährlich ein Vergütungsbericht zu er- stellen und der Hauptversammlung gemäß Art. 52 Unterabs. 2 SE-VO i.V.m. § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich des Prüfungsver- merks des Abschlussprüfers ist in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 6

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unter Abschnitt II. der Einladung wiedergegeben und von der Einberufung der Haupt- versammlung an über die Internetseite https://www.lila-logistik.com/de/hauptver- sammlung zugänglich.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.

7. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ZUSTIMMUNG ZUM AUFHEBUNGS- UND ABWICKLUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER GESELLSCHAFT UND HERRN MARCUS HEPP

Zwischen der Gesellschaft und Herrn Marcus Hepp bestand ein Dienstvertrag vom 28. Januar 2021 für seine Tätigkeit als geschäftsführender Direktor. Mit Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag zwischen der Gesellschaft und Herrn Marcus Hepp vom 4./7. Dezember 2022 ("Aufhebungsvertrag") wurde der Dienstvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 unter Vereinbarung einer Abfindung aufgehoben. Der Ver- waltungsrat hat sich zu dieser Maßnahme im Hinblick auf die kurzfristige schwere Erkrankung des Herrn Hepp und mit dem Willen entschlossen, die überragenden Leistungen des Herrn Hepp maßvoll besonders zu honorieren. Der Verwaltungsrat hat in diesem Zusammenhang die tragenden Gründe für die Entscheidung über den Aufhebungsvertrag sorgfältig abgewogen und die Ergebnisse der Abwägung in einem Memorandum zusammengefasst. Herr Hepp ist bereits am 8. Dezember 2022 ver- storben. Der Aufhebungsvertrag wird unwirksam, wenn ihm die Hauptversammlung der Gesellschaft nicht bis spätestens 31. Juli 2023 durch Beschluss zustimmt. Der Verwaltungsrat hat daher beschlossen, dass er eine Entscheidung der Hauptver- sammlung über die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag verlangt.

Der Aufhebungsvertrag hat im Wesentlichen den folgenden Inhalt:

  • Der Dienstvertrag wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben. Bis zu seinem Ende - sei es nach vorstehendem Satz, sei es aus anderem Grunde - wird der Dienstvertrag ordnungsgemäß abgewickelt; der Anspruch von Herrn Hepp auf vertragliche Tantiemen wird durch den Aufhebungsvertrag nicht berührt.
  • Herr Hepp legt mit gesonderter, dem Aufhebungsvertrag anhängender Erklä- rung sein Amt als geschäftsführender Direktor nieder. Er bevollmächtigt die Ge- sellschaft, in seinem Namen die Niederlegung anderer Ämter zu erklären, die Herr Hepp im Interesse der Gesellschaft angenommen und ausgeübt hat.
  • Herr Hepp hat aus Anlass der Beendigung des Dienstvertrags Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von € 500.000,00 brutto. Der Abfindungsbetrag ermäßigt sich um sämtliche Brutto-Geldleistungen (insbesondere Gehalt, Tantieme) und um sämt- liche geldwerten Leistungen, die Herr Hepp oder seine Erben nach dem 1. Januar 2023 von der Gesellschaft erhalten oder die sie noch beanspruchen können; nicht vom Abfindungsbetrag abgezogen werden Leistungen der betrieblichen Altersver- sorgung.

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Müller - Die lila Logistik AG published this content on 18 April 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 April 2023 08:02:06 UTC.