63773 Goldbach 

Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des

a) Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung

des Vorstands über den Antrag halten. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht

mitzurechnen.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des

Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung

zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der

gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Mühl

Product & Service Aktiengesellschaft unter

https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter

'2021' veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter,

zulässiger Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als sei er

in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß

zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes

ordnungsgemäß erbracht hat.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2

Satz 3 COVID-19-Gesetz

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den

Beschlussvorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Punkten der

Tagesordnung zu übersenden. Solche Anträge und Wahlvorschläge (nebst etwaiger Begründung)

sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten: 8.


                                          Mühl Product & Service Aktiengesellschaft 
                                          c/o FAE Management GmbH 
                                          Oskar-Then-Straße 7 
                                          63773 Goldbach 
                                          oder 
                                          Telefax: +49 (0) 6021 589735 
                                          oder 
                                          E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de 

b)

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens bis zum 30. September 2021, 24:00 Uhr

(MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des

Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung unverzüglich über die Internetseite

der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft unter der Internetadresse

https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter

'2021' zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort

veröffentlicht. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen unter den Voraussetzungen

des § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder

Wahlvorschläge unterbreitet werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach Maßgabe der

vorstehenden Voraussetzungen gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten

gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der

antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen

Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3,

Satz 2 COVID-19-Gesetz, § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 3

COVID-19-Gesetz sind auf der Internetseite der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft

unter der Internetadresse

c)

https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter

'2021' zugänglich gemacht.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, und ihre

Bevollmächtigten können gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz vom Beginn der virtuellen

Hauptversammlung bis zu ihrem Ende in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis

des Erscheinens in der Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der

Internetadresse der Gesellschaft

https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' Widerspruch

gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den

vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der Übermittlung von

Widersprüchen ist ausgeschlossen.

Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art.

4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum

Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur

Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ('DS-GVO') personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift,

E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, dem Aktionär vom Letztintermediär

verliehene eindeutige Kennung, Nummer der Stimmrechtskarte, den dem Aktionär zugeteilten Zugangscode, die

IP-Adresse, von der aus der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter das Aktionärsportal der Gesellschaft

nutzt, die Stimmabgabe, einschließlich des Inhalts der abgegebenen Stimme, im Wege der elektronischen

Briefwahl, soweit der Aktionär auch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses

Aktionärs als Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, Nummer des

Depotkontos des Aktionärs, den Inhalt der eingereichten Fragen und den Inhalt ihrer Beantwortung,

gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten

Aktionärsvertreters und dessen vom Letztintermediär verliehene eindeutige Kennung, die

Vollmachtserteilung an ihn sowie ein gegebenenfalls erhobener Widerspruch gegen Beschlüsse der

Hauptversammlung) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären

und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu

ermöglichen.

Die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft wird vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands

Sandy Möser, Ralf Kretzschmar und Christoph Hußmann. Sie erreichen die Gesellschaft unter folgenden

Kontaktmöglichkeiten:


                            Mühl Product & Service Aktiengesellschaft 
                            Bahnhofstraße 15 
                            99448 Kranichfeld 
                            oder 
                            Telefon: +49 (0)36450 33215 
                            oder 
                            Telefax: +49 (0)36450 33218 
                            oder 
                            E-Mail: investor.relations@muehl.de 

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur

Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder der jeweilige

Letztintermediär im Sinne von § 67c Abs. 3 AktG deren personenbezogenen Daten an die Mühl Product &

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September 07, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)